Mit Kommunalleasing die Zukunft von Städten und Gemeinden nachhaltig finanzieren
Viele Kommunen sind knapp bei Kasse – nicht nur aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie. Allein 2021 drohe ein Minus von 7,5 Milliarden Euro. Darauf verwies der Deutsche Städtetag mit Blick auf die jüngste Prognose des Stabilitätsrats. Gründe seien fehlende Steuereinnahmen und Ausfälle bei der Gewerbesteuer, die durch den aktuellen Lockdown verstärkt würden. Den wegbrechenden Einnahmen stehen große Aufgaben entgegen, der Investitionsstau ist riesig. Brücken, Stromnetze oder Straßenbahnen müssen auch in Zeiten beschränkter Haushaltsmittel modernisiert werden, um die Zukunftsperspektiven von Städten und Gemeinden nicht zu gefährden.
Wie lassen sich notwendige Investitionen umsetzen, wenn die kommunalen Finanzen derart unter Druck stehen? Ein möglicher Ausweg ist Kommunalleasing. Kommunalleasing ist eine spezielle Form des Leasings, dem Finanzierungsmodell, das im Bereich des Mittelstandes bereits sehr erfolgreich ist. Seit Jahrzehnten wird hier mehr als die Hälfte der außenfinanzierten Investitionen über Finanzierungsleasing realisiert. Und: Was für den Mittelstand funktioniert, kann auch Kommunen bei der Bewältigung ihrer Herausforderungen helfen.
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So funktioniert Finanzierungsleasing für Unternehmen
Ein entscheidender Aspekt, warum Finanzierungsleasing für den Mittelstand immer beliebter wird, ist die geschonte Liquidität. Statt hoher Investitionssummen für den Kauf von Maschinen, Fahrzeugen, Immobilien oder anderen Objekten, investieren Unternehmer eine monatliche Leasingrate für deren Nutzung. So können Unternehmen auch in Zeiten knapper Kassen Zukunftsinvestitionen realisieren. Weitere Vorteile des Leasings sind: regelmäßige technische Erneuerung der Ausrüstung und hohe Flexibilität bei den Verträgen.
Was ist Kommunalleasing?
Um Kommunalleasing richtig zu verstehen, ist es wichtig den Begriff von anderen Finanzierungsmodellen wie Mietkauf oder der klassischen Miete zu unterscheiden. Beim Mietkauf können die vereinbarten Objekte – z. B. Autos eines Fuhrparks oder Maschinen – gegen Zahlung bestimmter Raten für einen bestimmten Zeitraum genutzt werden. Nach Zahlung der letzten Rate geht das Objekt automatisch in das Eigentum des Mietkäufers über. Im Falle einer Miete zahlt der Mieter ebenfalls regelmäßige Raten für die Nutzung des vereinbarten Objekts. Allerdings besteht am Ende der vereinbarten Laufzeit kein Anspruch und keine Pflicht auf einen Erwerb. Zudem werden die Instandhaltungs- oder Wartungskosten vom Vermieter getragen. Beim Leasing – und so auch im speziellen Fall des Kommunalleasings, bei dem Kommunen als Leasingnehmer auftreten – beinhaltet der Leasingvertrag die Nutzungsüberlassung des vereinbarten Objekts zu bestimmten vereinbarten Konditionen.
Vorteile des Kommunalleasings
Beim Kommunalleasing kommen zentrale Vorteile des klassischen Finanzierungsleasings voll zum Tragen: zum Beispiel die geschonte Liquidität. Kommunen müssen die Anschaffungskosten nicht einmalig zum Zeitpunkt des Erwerbs aufbringen, sondern können sie auf die gesamte Leasinglaufzeit verteilen – das sogenannte Pay-as-your-earn-Prinzip. Durch die regelmäßigen und gut planbaren Raten entsteht ein erweiterter finanzieller Spielraum – Investitionsspitzen lassen sich verhindern. Ein weiteres finanzielles Plus beim Kommunalleasing: Umsatzsteuervorteile und eine geringere Belastung des Vermögenshaushaltes.
Hinzu kommt die regelmäßige technische Erneuerung der Leasingobjekte. Sie werden bis zum wirtschaftlich sinnvollsten Zeitpunkt genutzt und anschließend durch modernere ersetzt. Bei kreditfinanzierten Maschinen oder Fahrzeugen besteht häufig die Gefahr, dass sie zu lange eingesetzt werden, was langfristig betrachtet zu höheren Gesamtkosten führt.
Ebenfalls ein wichtiger Aspekt des Kommunalleasing ist die individuelle Gestaltung der Verträge und deren hohe Flexibilität. Denn bei Zukunftsinvestitionen in den örtlichen ÖPNV muss eine Gemeinde in Schleswig-Holstein eventuell ganz andere Anforderungen und Rahmenbedingungen beachten als ein Ort in Niederbayern. Diese individuelle Betrachtung sowie die flexible Vertragsgestaltung und -anpassung – z. B. im Hinblick auf Leasingraten oder Vertragslaufzeit – lassen sich durch Kommunalleasing realisieren.
Wie kann die Finanzierung via Leasing Kommunen helfen, notwendige Aufgaben im Bereich ÖPNV oder Modernisierung der Infrastruktur zu erfüllen? Drei Beispiele aus der Praxis:
Kommunalleasing im Bereich ÖPNV:
Straßenbahnen für Karlsruhe, Busse für Hessen
In Karlsruhe ist die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) zusammen mit ihrer Schwestergesellschaft, den Verkehrsbetrieben Karlsruhe (VBK), verantwortlich für den Stadt- und Straßenbahnbetrieb sowie den Buslinienverkehr. Das Problem vor einigen Jahren: Viele Bahnen waren bereits weit über 25 Jahre im Einsatz. Es fehlten die finanziellen Mittel, um die in die Jahre gekommene Flotte zu erneuern. Der Ausweg: Kommunalleasing. Die individuelle Finanzierung berücksichtigte die tatsächliche Nutzungs- und Finanzierungsdauer und bot gleichzeitig eine fixe Zinsgestaltung ohne Risiko. So konnten 25 moderne Straßenbahnen zum Festpreis finanziert werden – weitere sollen folgen.
Auch die drei hessischen Kommunen Bad Homburg, Oberursel und Friedrichsdorf waren 2017 auf der Suche nach einem neuen Betreiber für den Stadtbusverkehr. In der europaweiten Ausschreibung setzte sich schließlich die Transdev-Gruppe durch, ein führender privater Anbieter im regionalen Bahn- und Busverkehr. Die Tochterfirma Transdev Rhein-Main GmbH übernahm mit 51 neuen Linienbussen die Versorgung der drei Orte – dank eines maßgeschneiderten Leasingkonzeptes konnte die Investition in Höhe von 11 Millionen Euro realisiert werden.
Kommunalleasing im Bereich Digitalisierung:
Smarte Stromzähler für die Stadtwerke
Die Energiewende braucht den Einsatz erneuerbarer Energien. Doch dafür muss die Infrastruktur der Stromnetze modernisiert werden. Nur so lassen sich Erzeugung und Verbrauch der verschiedenen Energieträger aufeinander abstimmen. Das heißt ganz konkret: In den kommenden Jahren müssen Millionen elektromechanische Geräte durch digitale Zähler ersetzt werden. Mit diesen umgangssprachlich Smart-Meter genannten Zählern erfüllen die Energieversorger die Vorgaben des „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“. Mit Hilfe eines maßgeschneiderten Leasingvertrages haben die Hausheld AG, die als Komplettdienstleister ganze Städte mit diesen Geräten ausrüstet, sowie die Deutschen Anlagen-Leasing die Grundlage für eine Lösung gelegt, die sich nun allen Stadtwerken in Deutschland anbieten lässt. Intelligente Strom-Messsysteme als Energie-Booster für die Zukunft.