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  • Deutsche Leasing AG
    Frölingstraße 15 - 31
    61352 Bad Homburg v. d. Höhe
  • +49 6172 88-00
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  • Ob PKW, Maschinen oder IT - wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches gewerbliches Leasing- oder Finanzierungsangebot.
  • +49 6172 88-3200
  • Mo - Do 8:00 - 18:00 Uhr
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  • Sie sind bereits Kunde des Geschäftsfeldes Mobility und haben Fragen rund um Ihre Mobilität? Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.
  • Unfallschaden: +49 6172-88-2460
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  • Vertrag: +49 6172-88-2499

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Vertrag

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Hintergrundinformationen

  • Abgabenordnung und steuerliche Zurechnung (AO § 39)
  • Abnahme-Erklärung (Übernahmebestätigung)
  • Abnahmebestätigung / Abnahmeerklärung
  • Absatzfinanzierung / Absatzförderung
  • Abschlusszahlung
  • Abzinsungsfaktor
  • AfA (Absetzung für Abnutzung), AfA-Zeit
  • Aktivierung von Leasing-Objekten
  • Amortisation
  • Andienungsrecht
  • Anerkennungsgebühr
  • Anpasser-Verträge, Vertragsaufstockungen
  • Anpassungsklausel
  • Anschaffungswert
  • Anschluss-Leasing-Vertrag
  • Anwartschaftsrecht
  • Anzahlungen
  • Asset-Management
  • BDL - Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen
  • Bafin
  • Bankauskunft
  • Barwert
  • Barwert
  • Barwerttest
  • Basel I, II, III
  • Baucontrolling
  • Baumanagement
  • Baurecht
  • Beschädigungen
  • Bestelleintritt
  • Bestätigung
  • Beteiligung bei Mehrerlösen
  • Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (BGN)
  • Betriebsvorrichtungen/Mobilien
  • Big-Ticket-Leasing
  • Bilanzierung nach US-GAAP-Regeln
  • Bilanzneutralität
  • Bonität
  • Bonus
  • Buy and lease
  • Cash-Flow
  • Cross-Border-Leasing
  • Crédit bail
  • Customizing Kosten
  • Degressiver Zahlungsverlauf
  • Dienstleistungen
  • Direkt-Leasing
  • Doppeloption
  • Eigenfinanzierung
  • Eigenkapitalquote
  • Eigenkapitalrendite
  • Eigentum beim Immobilien-Leasing
  • Eigentum beim Mobilien-Leasing
  • Einkommen-/Körperschaftsteuer
  • Einsatzbedingungen
  • Elektronik- und Daten-Versicherung
  • Endabrechnung
  • Ende des Leasing-Vertrages
  • Equipment-Leasing
  • Ermächtigung zur Erteilung einer Bankauskunft
  • Facility-Management
  • Finanzierungs-Leasing
  • Flotten-Leasing
  • Forfaitierung
  • Full Service-Leistungen
  • Full-Pay-out-Leasing
  • Full-maintenance-Leasing
  • Fungibilität
  • Gebrauchsfähigkeit
  • Gegenwartswert
  • Gesamtinvestitionskosten
  • Geschlossene Kalkulation
  • Gewerbesteuer
  • Gewährleistung, Haftung
  • Grundlaufzeit vom Leasingverträgen
  • Handelsregister
  • Hersteller-Leasing
  • Herstellerunabhängiges Leasing
  • Hire purchase
  • IAS/IFRS
  • Immaterielle Wirtschaftsgüter
  • Immobilien-Leasing
  • Instandhaltung
  • Investitionsrisiko
  • Investitionszuschüsse
  • KFZ-Leasing
  • Kaufoption / Kaufrecht
  • Kaution
  • Kilometervertrag
  • Kommunal-Leasing
  • Konkurs des Leasing-Nehmers / Insolvenz
  • Konkurs des Lieferanten / Insolvenz
  • Konsumenten-Leasing
  • Kooperationspartner
  • Kündbarer Leasing-Vertrag
  • Laufzeit
  • Laufzeitkongruenz
  • Leasing
  • Leasing-Erlasse
  • Leasing-Fähigkeit
  • Leasing-Geber
  • Leasing-Nehmer
  • Leasing-Objekt
  • Leasing-Quote
  • Leasing-Rate
  • Leasing-Rechnung
  • Leasing-Sonderzahlung
  • Leasing-Vertrag
  • Lieferantenerklärung
  • Linearer Zahlungsverlauf
  • Liquiditätsschutz
  • Liquiditätsvorsorge
  • Maschinen-Versicherung (Technische Versicherung)
  • Mehr-Kilometer
  • Mehrerlös / Mehrerlösbeteiligung
  • Merkantile Wertminderung
  • Mietfaktor
  • Mietkauf
  • Mietkaution
  • Mietsonderzahlung
  • Mietverlängerungs-Option (Leasing-Verlängerungsoption)
  • Mindererlös
  • Mobilien-Leasing
  • Mängel, Mängelrüge
  • Nachschusspflicht
  • Neubau-Leasing
  • Non-pay-out-Leasing
  • Objektgesellschaft
  • Objektgesellschaftskosten
  • Objektrisiko
  • Operating-Leasing
  • Optionen
  • Pay-as-you-earn
  • Pfandfreigabeerklärung
  • Quartalszahlung
  • Rahmenvertrag
  • Rating
  • Referenz-Leasing
  • Refinanzierung
  • Restbuchwert
  • Restnutzungsdauer
  • Restwert
  • Rückgabepflicht
  • Rückwirkender Beginn des Leasing-Vertrages
  • Sale and lease back / Sale and Mietkauf back
  • Sale and lease back bei Immobilien
  • Same-name Leasing
  • Software-Leasing
  • Spezial-Leasing
  • Teilamortisationsmodell mit Mieterdarlehen
  • Teilamortisationsmodell ohne Mieterdarlehen
  • Teilamortisationsvertrag (beim Mobilien-Leasing)
  • US-GAAP
  • Umdeutung
  • Umtausch eines Leasing-Gegenstandes
  • Unkündbare Grundlaufzeit
  • Untervermietung
  • Vergleichsrechnungen
  • Verlängerungsoption
  • Versicherung des Leasing-Objektes
  • Vertragsformen
  • Vertriebs-Leasing
  • Verwertung am Vertragsende
  • Verwertung bei Insolvenz
  • Vollamortisationsvertrag
  • Vorauszahlung
  • Wartungsvertrag
  • Wert, gemeiner
  • Werthaltigkeit
  • Wiederverwertbarkeit
  • Wirtschaftliches Eigentum
  • Zahlungsverlauf
  • Zurechnung

Abgabenordnung und steuerliche Zurechnung (AO § 39)

Die Abgabenordnung ist ein Steuergesetz. In § 39 ist geregelt, wem ein Investitionsgut steuerlich zuzurechnen ist, das heißt, wer es bilanziert. Es gilt der Grundsatz, dass nur der "wirtschaftliche Eigentümer" zu bilanzieren hat. Im Normalfall bilanziert der zivilrechtliche Eigentümer, weil davon ausgegangen wird, dass er gleichzeitig wirtschaftlicher Eigentümer ist. Wirtschaftlicher Eigentümer ist derjenige, der während der gesamten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (AfA-Zeit) das Investitionsgut besitzt und allein die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Wertentwicklung trägt. Das kann auch ein "Dritter" sein, wenn er den zivilrechtlichen Eigentümer von der wirtschaftlichen Nutzung ausschließt. In den Leasingerlassen für mobile Wirtschaftsgüter werden die Regelungen des § 39 auf ihre Anwendung bei Leasinginvestitionen zugeschnitten. Es wird genau definiert, bei welchen Leasing-Vertragsgestaltungen der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer ist. Zu beachten sind beispielsweise besonders die Vertragslaufzeit, die Zahlungsverläufe, die Restwertgestaltungen und die Regelungen am Vertragsende.