
Informationen zur Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen
Hintergrundinformationen zu den KMU-Vorschriften
Die „Verordnung über die Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen 2015“ trat am 1. Juli 2016 in Kraft. Die KMU-Verordnung legt die Standards fest, die regulierte Finanzinstitute im Umgang mit KMU einhalten müssen, und deckt dabei zentrale Aspekte der Geschäftsbeziehung ab – von Kreditanträgen und der Kommunikation bis hin zum Umgang mit finanziellen Schwierigkeiten, wenn Probleme auftreten.
Die KMU-Verordnung gilt für alle KMU-Kredite, die von beaufsichtigten Instituten im Inland vergeben werden. Wenn Sie eine Kopie der KMU-Verordnung wünschen, können Sie das Dokument auf der Website der Zentralbank unter www.centralbank.ie herunterladen.
KMU sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweisen.
Unsere Informationsbroschüre zur Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen („Informationsbroschüre“) soll Ihnen die wichtigsten Bestimmungen der KMU-Verordnung näherbringen und erläutert den Rahmen, innerhalb dessen wir unseren Kunden Kreditfazilitäten zur Verfügung stellen und Unternehmen unterstützen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden oder solchen gegenüberstehen. Ein gedrucktes Exemplar erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrem Kundenbetreuer bei Deutsche Leasing (Ireland) DAC oder per E-Mail info@deutsche-leasing.com
Informationsbroschüre zur Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen