Operate Leasing: Leasen ohne lange Vertragsbindung
Bagger, Betonmischer und weitere Baumaschinen, die für eine Baustelle nur wenige Monate gebraucht werden: Ein klassischer Fall für Operate Leasing – oder auch Operate Lease genannt. Aber diese flexible Finanzierungsform ist nicht nur in der Baubranche sehr beliebt. Operate Leasing eignet sich für zahlreiche weitere zeitlich begrenzte und gut planbare Projekte zum Beispiel in den Bereichen IT oder Agrartechnik – und gilt als eine der häufigsten Leasingarten überhaupt. Wie beim klassischen Finanzierungsleasing zahlt auch hier der Leasingnehmer für die Nutzung des Objektes eine feste Rate an den Leasinggeber. Dennoch gibt es einige Unterschiede zwischen den beiden Finanzierungslösungen.
Unterschied zwischen Operate Leasing und Finanzierungsleasing
Grundsätzlich wird beim Leasing zwischen zwei verschiedene Ausprägungen unterschieden: Operate Leasing und klassisches Finanzierungsleasing. Operate Leasing zielt im Unterschied zum Finanzierungsleasing, das eher auf eine mittel- bis langfristige Nutzung der Objekte ausgelegt ist, auf eine kurzfristigere Nutzung – ohne mögliche Übernahme am Vertragsende. Die Finanzierungsform ist damit der Miete ähnlich, beinhaltet jedoch zusätzliche Dienstleistungen. Dazu können beispielsweise bei Immobilien die Übernahme von Betriebskosten zählen oder bei Maschinen die regelmäßige Wartung und Instandhaltung.
Raten und Risiko
Eine Besonderheit beim Operate Leasing ist, dass Leasinggeber ihre Investitionskosten erst durch mehrmaliges Verleasen bzw. den späteren Verkauf amortisieren. Für Leasingnehmer bedeutet das: geringe monatliche Raten. Da ihre verhältnismäßig kurze Leasingzeit nur einen Teil der Investitionskosten refinanzieren muss – und beispielsweise die geleasten Maschinen mit offenem Restwert finanziert werden. Somit trägt der Leasinggeber beim Operate Leasing den größten Teil des Objekt- und Investitionsrisikos.
Laufzeiten und Bilanzierung
Beim Operate Leasing besitzt der Leasingvertrag keine feste oder nur eine vergleichsweise kurze Laufzeit. „Kurzfristig“ ist die Vertragslaufzeit im Verhältnis zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Der Leasingzeitraum kann beispielsweise nur wenige Monate betragen. Zudem bleibt der Leasinggeber Eigentümer des Leasingobjekts und bilanziert dieses nach HGB auch bei sich. Gerade für Unternehmen, die global tätig sind und an internationale Rechnungslegungsvorschriften nach IFRS oder US-GAAP gebunden sind, spielen kurzfristige Operate-Leasing-Verträge innerhalb ihres Finanzierungsmix eine immer bedeutendere Rolle.
Geeignete Objekte
Die spezifischen Eigenschaften von Operate-Leasing-Verträgen haben Einfluss, welche Objekte für diese Finanzierungsform in Frage kommen. Die Objekte werden für den Leasingnehmer nicht extra maßangefertigt, sondern sind meist marktübliche „Einheitslösungen“ – beispielsweise Baumaschinen oder Autos. Der Grund: Sie müssen nach Ablauf des Leasingvertrages auch an andere Kunden weiter „verleasbar“ sein.
Weitervermarktung nach Ende des Vertrages
Die Objekte, für deren Nutzung der Leasingnehmer eine vereinbarte Rate zahlt, verbleiben im Besitz des Leasinggebers. Dieser hat somit die Möglichkeit, sie nach Ablauf des Vertrages weiter zu vermarkten – und beispielsweise geleaste Maschinen anderen interessierten Unternehmen als Gebrauchtmaschinen anzubieten. Um diese Weitervermarktung zu gewährleisten, enthalten viele Operate-Leasing-Verträge spezielle Versicherungen wie eine Maschinenbruchversicherung oder eine GAP-Deckung, die im Fall eines Schadens die Lücke (engl. „gap“) zwischen Wiederbeschaffungswert und Restbetrag schließt.