Sale-and-lease-back ist im Prinzip eine Spielart von Finanzierungsleasing. Beim klassischen Leasing bestellt die Deutsche Leasing, der Leasinggeber, das gewünschte Objekt wie beispielsweise eine Maschine, ein Fahrzeug oder IT-Ausstattung direkt beim Lieferanten. Es wird dem Kunden, dem Leasingnehmer, geliefert und er erhält Nutzungsrechte an dem Objekt. Dafür zahlt er – je nach Vertrag – eine kontinuierliche planbare Leasingrate. Beim Sale-and-lease-back-Verfahren kauft das Unternehmen das gewünschte Investitionsobjekt direkt beim Hersteller oder Lieferanten, verkauft es an die Leasinggesellschaft und least es von dieser wieder zurück. Damit kann er es weiterhin gegen ein Entgelt nutzen. Auch gebrauchte Investitionsobjekte oder Immobilien kann ein Unternehmen an die Leasinggesellschaft verkaufen und zurück leasen. Der Kunde ist damit für die Deutsche Leasing Lieferant als auch Leasingnehmer in einem. Der Anteil von Sale-and-lease-back am Leasingneugeschäft liegt laut Bundesverband deutscher Leasingunternehmen seit Jahren um die 5 Prozent.
Für einige Unternehmen bietet sich diese Unterart von Finanzierungsleasing besonders an. So kommen in zwei Fällen die Sale-and-lease-back-Vorteile zum Vorschein:
Genau wie beim klassischen Finanzierungsleasing wird nach dem Verkauf das Leasingobjekt nicht mehr in der Bilanz des Kunden, dem Leasingnehmer, sondern der Leasinggesellschaft, aktiviert. Denn je nach Ausgestaltung des Vertrages ist der Leasinggeber sowohl zivilrechtlicher als auch wirtschaftlicher Eigentümer des Investitionsguts, wenn er die in den Leasingerlassen hierfür beschriebenen Eckwerte einhält, die im Wesentlichen die Laufzeit und die Regelungen am Vertragsende eines Leasingvertrages betreffen. Das Leasinggut ist für den Leasingnehmer damit bilanzneutral.
Zusätzlich kann der Kunde die Leasingraten und Leasingsonderzahlungen in voller Höhe als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist hierfür immer, dass das Unternehmen nach deutschem Handelsgesetzbuch (HGB) bilanziert und nicht nach dem International Financial Reporting Standard IFRS. Dort gibt es einige Sonderregelungen zu beachten.