Wirtschaftlich gesehen sind Sie bei der Mietkauf-Finanzierung jedoch während der gesamten Nutzungszeit bereits Eigentümer des Objektes und führen es im Anlagevermögen und damit in Ihrer Bilanz. Dafür können Sie das Objekt nicht nur steuerlich abschreiben, sondern die Finanzierungszinsen als Betriebsausgaben geltend machen.
Interessant ist auch der zeitliche Aspekt dieser Finanzierungsart: Im Gegensatz zu Leasingverträgen, deren Laufzeiten deutlich unter den Vorgaben der AfA-Tabellen liegen müssen, kann beim Mietkauf die Vertragslaufzeit bis zu 100 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abdecken. Auch die Behandlung der Mehrwertsteuer ist im Vergleich zum Leasing anders: Sie ist komplett bei Vertragsbeginn fällig und damit abzugsfähig – inklusive aller Raten, möglichen Anzahlungen und der Schlussrate.
Um Ihnen die Möglichkeiten unserer Finanzierungslösungen für mittelständische Unternehmen zu verdeutlichen, finden Sie hier ein Beispiel eines unserer Kunden.