
Das bedeutet das Omnibus-I-Paket für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Entschärfte Berichtspflichten: Warum ESG-Reportings relevant bleiben
Erfahren Sie in unserem Artikel:
- Mit dem Omnibus-I-Paket sinken entscheidende Schwellenwerte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und das Lieferkettengesetz. Viele KMU sind nun von den Vorschriften ausgenommen.
-
In Deutschland gilt die CSRD bis zur Umwandlung in nationales Recht noch nicht, auch das Lieferkettengesetz ist bisher nicht überarbeitet.
-
Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit und Lieferkette sind auch ohne Gesetz Marktstandard für viele Unternehmen. Freiwillige Nachhaltigkeitsstandards bieten für KMU eine gute Ausgangsbasis für die Berichterstattung.
Umfassend, uneindeutig, unsicher – die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist für die Unternehmerschaft ein leidiges Thema. Um die Regeln zu vereinfachen und so die Wettbewerbsfähigkeit wieder zu stärken, will die EU im sogenannten Omnibus-Verfahren bürokratische Hürden senken. Ende Dezember einigte sie sich nun auf das erste Regelset, dem sogenannten Omnibus-I-Paket. Dabei geht es zum einen um die europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Corporate Sustainablity Reporting Directive (CSRD). Das EU-Parlament hat festgelegt: Berichtspflichtig nach CSRD sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro sein. Auch börsennotierte KMU müssen nicht mehr nach CSRD berichten. In Summe trifft die Pflicht damit rund 80 Prozent weniger Unternehmen als in ihrer ersten Version.
Der zweite große Baustein betrifft die EU-Lieferkettenrichtlinie, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Hier liegen die neuen Schwellenwerte noch höher: Die Lieferkettenrichtlinie gilt nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und ab einem Nettoumsatz von 1,5 Milliarden Euro. Auch inhaltlich hat die Kommission entschlackt, Unternehmen sollen nur über jene Teile ihrer Wertschöpfung berichten müssen, bei denen nachweislich negative Auswirkungen drohen.
„Die Festsetzung dieser Grenzen war ein großes Hin und Her“, kommentiert Mareike Markmann, Senior Sustainability Manager bei der Deutsche Leasing Gruppe. Die Debatten darüber, welche Unternehmensgrößen unter die Berichtspflicht fallen und welche nicht, dauerte über Monate an. „Für Unternehmen, die nahe der Schwellenwerte liegen, bedeutete dies große Unsicherheit“, kritisiert Markmann.
Jetzt ist klar, wer berichten muss. Allerdings bleibt offen, wie die Nachhaltigkeitsberichterstattungen aussehen müssen. Anfang Dezember hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) einen neuen Vorschlag für die Berichtsstandards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), veröffentlicht. Die alten Standards standen in der Kritik, zu umfangreich, unkonkret und wenig vergleichbar zu sein. Die neuen Entwürfe der ESRS bedeuten jetzt eine deutliche Entschlackung: Sektorspezifische Standards fallen endgültig weg, die Zahl der Datenpunkte sinkt. „Die neuen Standards sind ein guter Vorstoß, aber im Detail teilweise noch nicht ausgereift“, sagt Markmann. Manche relevante Datenpunkte seien weiterhin uneindeutig Überarbeitete Standards werden für 2026 erwartet, um den Erstanwendungszeitraum für viele Unternehmen auf 2027 zu verschieben. Damit bleibt die inhaltliche Unsicherheit noch bestehen.
Auch unterhalb der Schwelle zählt Nachhaltigkeit
Denn die Bundesregierung hat die CSRD-Richtlinie bisher nicht in nationales Recht überführt „Wir haben jetzt die Situation, dass wir uns auf etwas vorbereiten müssen, aber nicht wissen, auf was genau“,so Markmann. Da sind andere Länder schon weiter, viele hatten die erste CSRD-Richtlinie bereits kurz nach ihrem Inkrafttreten 2023 umgesetzt.
Selbst Expert:innen wie Markmann wagen keine Prognose mehr, wann die CSRD in deutsches Recht umgesetzt wird. Im Frühjahr scheiterte der Gesetzgebungsprozess infolge des Koalitionsbruchs, nun liegt zwar ein Gesetzesentwurf auf dem Tisch, er ist bislang aber nicht umgesetzt. Ähnlich steht es um das Lieferkettengesetz, das zwar bereits unabhängig von der EU verabschiedet wurde und nun aufgrund des Omnibus-Pakets angepasst werden muss. Offiziell hat die Bundesregierung dafür zwölf Monate. Vielleicht geht es zumindest hier etwas schneller: Mitte Januar hat der Bundestag das erste Mal über das neue Lieferkettengesetz beraten, ein entsprechender Gesetzesentwurf der Bundesregierung liegt auf dem Tisch. Zu den Vorschlägen gehört etwa, dass Unternehmen nicht über Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in der Produktion berichten müssen.
Klar ist: Dank der höheren Schwellenwerte fallen die meisten KMU nicht mehr unter die CSRD oder das Lieferkettengesetz. Doch das heißt nicht, dass sie ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung einstellen sollten. Denn es gibt auch Druck vom Markt: Große, berichtspflichtige Geschäftspartner werden weiterhin Nachhaltigkeitsdaten bei ihren Geschäftspartnern abfragen. Diese brauchen sie nicht nur, um ihre eigene Berichtspflicht erfüllen zu können. Viele nutzen die Daten auch für das eigene Risikomanagement und um ihre ESG-Strategie zu verfolgen. Wer da nicht liefert, hat schlechte Karten, schließlich können große Handelspartner sich ihre Lieferanten aussuchen. Auch bei Banken und Versicherungen sind solide Nachhaltigkeitsdaten häufig ein wichtiger Pfeiler der Risikobewertung für Kredite. Sie müssen das Risiko von Überschwemmung, Hitze oder Waldbränden bei der Kreditvergabe kalkulieren. Und auch im Kampf um Talente kann ein klares Nachhaltigkeitsprofil ein Pluspunkt sein.

„Nachhaltigkeit ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor, der in Zukunft an Bedeutung gewinnen wird.“
Mareike Markmann, Senior Sustainability Manager bei der Deutsche Leasing Gruppe
Nachhaltigkeitsberichterstattung ist mehr als Regulierung
Der zähe Regulierungsprozess hat die eigentliche Idee von Nachhaltigkeit beschädigt, kritisiert Markmann. Viele sehen das Thema nur noch als lästige Pflicht. Dabei sei es reine unternehmerische Vernunft, sich damit zu befassen. Es lohne sich so oder so, sich mittels Klima-Risikoanalysen auf den Ernstfall vorzubereiten und etwa (Produktions-)Standorte hinsichtlich ihrer physischen und transitorischen Risiken zu beurteilen, betont Markmann. „Nachhaltigkeit ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor, der in Zukunft an Bedeutung gewinnen wird.“
Dass dies keine leere Phrase ist, beweist ein Blick nach China. Dort treibt die Regierung das Thema mit aller Macht voran. Ende 2024 hat die Volksrepublik neue Richtlinien zur Berichterstattung veröffentlicht. Im ersten Halbjahr 2025 hat das Land allein so viel Erneuerbare zugebaut wie der gesamte Rest der Welt zusammen. „Das passiert nicht aus Umweltbewusstsein, sondern weil in China klar ist, was für ein Wettbewerbsfaktor Nachhaltigkeit ist“, sagt Markmann.

Warum Nachhaltigkeitsrisiken über Finanzierung und Zinsen entscheiden?
Finanzinstitute werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und über den Climate Factor der Europäischen Zentralbank (EZB) angehalten, Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Finanzierungsentscheidungen einzubeziehen:
Standards helfen bei der freiwilligen Berichterstattung
Viele Unternehmen sind von der aktuellen Rechtslage überfordert, wissen nicht wo sie anfangen sollen. Die Voluntary Sustainability Reporting Standards (VSME) können Unternehmen für den Einstieg nutzen. Das sind freiwillige Berichterstattungsstandards für nicht berichtspflichtige Unternehmen, die helfen sollen, Informationen für Geschäftspartner und Kunden aufzubereiten.
Deshalb gibt es auch einige Überschneidungen zu den berichtspflichtigen Standards, allerdings mit deutlich weniger Datenpunkten. Den Kern bildet auch hier die Wesentlichkeitsanalyse, bei der Unternehmen analysieren, welche Nachhaltigkeitsthemen die größten Auswirkungen auf ihr eigenes Geschäftsmodell haben. Inhaltlich geht es dabei vor allem um die bekannten drei Aspekte von Nachhaltigkeit: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG). „Gerade die Wesentlichkeitsanalyse hilft jedem Unternehmen dabei, das eigene Risikoprofil zu schärfen und möglicherweise neue Chancen zu identifizieren“, rät Markmann.
Die VSME mit Wesentlichkeitsanalyse sind aber kein Allheilmittel. „Sie sind ein guter Ausgangspunkt, allerdings heißt das nicht, dass Banken oder andere Stakeholder nicht noch andere Informationen verlangen“, warnt die Expertin. Sie rät außerdem zum Blick auf die bereits veröffentlichte CSRD-Berichterstattung anderer Unternehmen des eigenen Sektors. „Da merkt man schnell, welche Datenpunkte sich in jedem Bericht wiederholen und was von den Unternehmen erwartet wird. KMU sollten sich fragen, welche ESG-Kennzahlen für das eigene Unternehmen sich lohnen, weil sie strategisch oder ökonomisch relevant sind. Idealerweise gibt es dabei Überschneidungen zu den CSRD oder den VSME“, sagt sie. Ihr Fazit ist klar: Wer die Nachhaltigkeitsberichterstattung als strategisches Werkzeug für das eigene Unternehmen begreift, gewinnt an Unabhängigkeit und stellt sich durch effizientere Prozesse zukunftssicher auf – und zwar losgelöst davon, wie schnell oder langsam die Mühlen in Brüssel und Berlin mahlen.
Die Deutsche Leasing begleitet Sie als verlässlicher Partner auf diesem Weg – mit praxisnaher Beratung, maßgeschneiderten Lösungen und einem starken Netzwerk. Nutzen Sie die Chance, Ihr Unternehmen jetzt fit zu machen und so Ihre Position im internationalen Wettbewerb zu stärken.



