
Sanierungsbedarf durch neue EU-Regelung
Zehntausende Unternehmen sind von der neuen EU-Gebäuderichtlinie betroffen
Die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie stellt viele mittelständische Unternehmen in Deutschland vor erheblichen Handlungsbedarf bei der energetischen Sanierung ihres Gebäudebestands. Um die absehbaren finanziellen Belastungen für die anstehenden Investitionen zu verringern, können verschiedene staatliche Förderungen genutzt werden.
Erfahren Sie in unserem Artikel:
Es ist eine politische Weichenstellung, die bei Zehntausenden Unternehmen in Deutschland zu enormem Investitionsbedarf führt: Die Reform der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ist am 28. Mai 2024 in Kraft getreten. Das ist durchaus brisant, angesichts der anhaltend angespannten finanziellen Lage, die vielen Unternehmen aufgrund immer neuer geopolitischer Krisen und hoher Fremdkapitalkosten zu schaffen macht.
Die Richtlinie fordert unter anderem die strikte Einhaltung bestimmter Effizienzvorgaben beim Energiebedarf für Gewerbeimmobilien. Obwohl dies weitreichende Folgen hat, ist vielen Mittelständlern weder bewusst, dass sie von der Regelung betroffen sind, noch welches Ausmaß an zusätzlichen finanziellen Herausforderungen auf sie zukommt.
Die Mitgliedstaaten müssen die Regelungen bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht überführen. Damit gelten erstmals Mindeststandards für Nichtwohngebäude wie Büros, Produktionsstätten und Lagerhallen. Außerdem bestimmt die Richtlinie, dass bis 2030 rund 16 Prozent und bis 2033 rund 26 Prozent der Gebäude zu sanieren sind, die heute energetisch am schlechtesten dastehen. Ab 2028 sind Bauherren öffentlicher Neubauten dann sogar verpflichtet, die Zero‑Emission‑Standards einzuhalten, zwei Jahre früher als bei privaten Bauvorhaben.
Fachleute sind sich einig: Je nachdem, wie die Mitgliedsstaaten die Vorgaben umsetzen, werden für zahllose Unternehmen, die ältere Gebäude im Immobilienbestand haben, deutlich strengere Regeln gelten als jetzt – und das bedeutet zusätzliche Investitionen in Wärmeisolierung oder nachhaltige Heiztechnik. Die neue EU-Richtlinie sieht etwa vor, dass Unternehmen bei Neubauten und größeren Renovierungen Solaranlagen installieren müssen. All das kommt zu nationalen Regelungen hinzu: Seit dem 1. Januar 2025 etwa müssen Unternehmen für Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen unter Umständen Ladepunkte für Elektroautos einrichten.
Doch mit energetischer Gebäudesanierung sollten sich nicht nur jene Unternehmen dringend befassen, die aufgrund der EPBD-Novelle in den kommenden Jahren unmittelbar zum Handeln verpflichtet werden. Eine energetische Optimierung des Gebäudebestands macht sich auch für andere Unternehmen in vielerlei Hinsicht bezahlt: Sie erhöht die Energieeffizienz und den Wert ihrer Firmengebäude, steigert die Rentabilität, fördert dadurch die Wettbewerbsfähigkeit – und schont nicht zuletzt Umwelt und Klima.
Der Investitions- und damit Finanzierungsbedarf energetischer Sanierungsvorhaben ist zwar in der Regel hoch. Doch die finanziellen Investitionen müssen Unternehmen nicht allein stemmen. Bund und Länder, aber auch Städte und Gemeinden bieten umfassende Fördermöglichkeiten an. Daher sollten Unternehmen die Sanierung ihrer Betriebs- und Bürogebäude ernst – und frühzeitig in Angriff nehmen.
Welche Sanierungsmaßnahmen sind möglich?
Eine energetische Gebäudesanierung bietet zahlreiche Möglichkeiten – von einzelnen energetischen Maßnahmen bis hin zur Komplettsanierung einer Immobilie.
Der Energiebedarf eines Gebäudes lässt sich durch verschiedene Maßnahmen erheblich senken, darunter:
- Dämmung von Gebäuden und Dächern
- Austausch von Fenstern und Türen
- Modernisierung von Heizsystemen
- Verbesserung oder Erneuerung von Klima- und Lüftungsanlagen
- Optimierung der Beleuchtungssysteme
- Nutzung erneuerbarer Energien
Wann ist eine Sanierung sinnvoll?
Energetische Sanierungen sind in eine lohnende Investition, insbesondere in Gebäuden mit hohem Energieverbrauch wie Büros, Gewerbebetrieben und landwirtschaftlichen Anlagen. Hier sind oft überdurchschnittlich große Einsparpotenziale verborgen, die sich durch Sanierungsmaßnahmen schnell amortisieren können.
Eine Komplettsanierung ist dabei nicht zwingend erforderlich. Bereits kleinere Maßnahmen wie der Austausch von Fenstern und Türen gegen gut isolierte Varianten oder die Modernisierung der Heizungs- und Lüftungsanlagen können erhebliche Einsparungen bringen und sich in kurzer Zeit bezahlt machen.
Besonders häufig unterschätzt wird der Energiehunger veralteter Klima- und Lüftungsanlagen. Diese können bis zu 50 Prozent des gesamten Stromverbrauchs ausmachen. Im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung lassen sich solche Anlagen jedoch mit relativ geringem Aufwand optimieren und auf einen effizienten Stand bringen.
Welche Fördermöglichkeiten für energetische Gebäudesanierungen gibt es?
Unternehmen können von einer Vielzahl öffentlicher Fördermittel profitieren. Die häufigsten Arten lassen sich grob in direkte Zuschüsse (zum Beispiel durch das BAFA) und geförderte (Re-)Finanzierungen (etwa zinsgünstige KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss) unterteilen. Unternehmen sollten sich über die konkret geltenden Förderprogramme informieren, sie werden je nach Haushaltslage und Stand der Technik regelmäßig aktualisiert.
Zuschussprogramme gewähren einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für bestimmte Investitionen. Ein Beispiel sind Förderboni für die Anschaffung von Photovoltaikanlagen. Der Zuschuss mindert die Investitionskosten und muss nicht zurückgezahlt werden.
Geförderte (Re-)Finanzierungen wie Globaldarlehen oder Programmkredite bieten Unternehmen die Möglichkeit, Vorhaben über einen längeren Zeitraum zu günstigen Zinskonditionen zu finanzieren. So können sie länger von niedrigen Zinsen profitieren.
Aufgrund der Vielzahl an Förderprogrammen auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene ist eine professionelle Unterstützung durch Spezialisten ratsam, um die staatlichen Hilfen optimal auszuschöpfen.
So sind etwa die Expert:innen der Deutsche Leasing Gruppe in der Lage, für jedes Investitionsvorhaben Ihres Unternehmens das passende Programm zu finden - ob bundesweit, auf Landesebene oder für internationale Mittelständler bei EU-Fördermitteln.
Die wichtigsten Fördermöglichkeiten auf einen Blick:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Dieses Programm des Bundeswirtschaftsministeriums unterstützt Sie mit Investitionszuschüssen bei Sanierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Das Programm BEG EM (Einzelmaßnahmen) fördert für alle Gebäudetypen Maßnahmen an der Gebäudehülle (Wände, Dächer etc.), den Einbau effizienter Anlagentechnik (Lüftung, Kühlung), erneuerbare Heizungssysteme, Heizungsoptimierung und Beleuchtungssysteme, Fachplanung und Baubegleitung. Die maximale Förderung für Nichtwohngebäude beträgt 2.000 Euro/m² Nettogrundfläche bzw. 30 Millionen Euro pro Jahr. Die Fördermittel im Programm BEG NWG (Nichtwohngebäude) sind ausschließlich für Gewerbebauten gedacht. Wichtig: Weil das BEG-Programm noch auf dem alten Gebäudeenergiegesetz basiert, passt die Bundesregierung die Regelungen aktuell an.
KfW-Kredit für effiziente Gebäude („Förderprodukt“-Nr. 263)
Mit diesem zinsgünstigen Darlehen der KfW können Sie umfassende Sanierungen bis zu einer Effizienzgebäudestufe 70 oder besser finanzieren – bis zu 10 Millionen Euro pro Vorhaben. Je höher die erreichte Effizienz, desto größer ist der Tilgungszuschuss von 5 bis 25 Prozent. Auch Baudenkmäler, der Erwerb sanierter Immobilien sowie Planungs- und Zertifizierungsleistungen sind förderfähig.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)
Über Zuschüsse und Kredite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können Unternehmen Investitionen in effiziente Querschnittstechnologien, erneuerbare Prozesswärme, Mess- und Regeltechnik sowie die Optimierung von Anlagen und Prozessen fördern lassen.
Regionale Fördermöglichkeiten
Zusätzlich zu den Bundesprogrammen gibt es zahlreiche regionale Förderprogramme der Länder, Städte und Gemeinden, die Sie über die Förderdatenbank des Bundes recherchieren können.
Clevere Kombination für maximale Wirtschaftlichkeit
Ob eine effizientere Beleuchtungsanlage, ein umfassendes neues Wärmepumpensystem oder gar ein Komplettsanierungsprogramm für sämtliche Betriebsgebäude – in vielen Fällen können Fördermittel mit herkömmlichen Finanzierungslösungen kombiniert werden.
Sowohl Zuschussprogramme als auch geförderte (Re-)Finanzierungen für Unternehmen lassen sich je nach Investitionsobjekt und Einzelfall gemeinsam mit modernen Finanzierungsformen wie Finanzierungsleasing, Mietkauf oder Sale-and-lease-back nutzen. Auf diese Weise können Unternehmen die für sie wirtschaftlichste Lösung zusammenstellen und die wichtigen Zukunftsinvestitionen in energetische Gebäudesanierungen realisieren, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
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