
CSRD-Reform 2025
Wie Mittelständler die neuen Nachhaltigkeits-Regeln als Wettbewerbsvorteil nutzen können
Die Bundesregierung setzt nun die europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fast eins zu eins um – und durch die EU-Reformen profitieren besonders mittelständische Unternehmen. Erfahren Sie, weshalb viele Firmen künftig von der Berichtspflicht befreit sind, welche Standards jetzt zählen und weshalb smarte Nachhaltigkeitsstrategien trotz aller Erleichterungen einen klaren Wettbewerbsvorteil sichern.
Erfahren Sie in unserem Artikel:
- Die neuen CSRD-Regeln und das Omnibus-II-Paket verschaffen Unternehmen endlich echte Entlastung: Bürokratie schrumpft, Fristen werden verschoben, und die Zahl der überhaupt betroffenen Firmen sinkt drastisch.
- Trotz weniger Druck von Gesetzgeber und Behörden fordern Kundinnen, Kunden und Banken jetzt überzeugende Nachhaltigkeitsdaten – wer rechtzeitig startet, sichert sich entscheidende Vorteile beim Zugang zu Kapital und neuen Märkten.
- Cleveres Handeln zahlt sich jetzt aus: Wer mutig vorangeht und Nachhaltigkeit aktiv gestaltet, positioniert das Unternehmen nicht nur resilient, sondern legt den Grundstein für einen langfristigen Wettbewerbsvorsprung.
Die Bundesregierung hat nach mehr als einem Jahr Verzögerung die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht auf den Weg gebracht. Am 10. Juli 2025 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen neuen Referentenentwurf, der die EU-Vorgaben nach dem „1:1-Prinzip" ins deutsche Handelsgesetzbuch überführt – ohne zusätzliche nationale Verschärfungen. Hintergrund: Nach dem Ende der Ampelkoalition und dem Versäumen der ursprünglichen Umsetzungsfrist vom 6. Juli 2024 musste die neue Bundesregierung aufgrund des sogenannten Diskontinuitätsgrundsatzes ein völlig neues Gesetzgebungsverfahren einleiten.
Wer muss künftig (noch) berichten? So ändern sich die Spielregeln
Der neue Referentenentwurf antizipiert bereits die europäischen Entwicklungen: Die durch das „Stop-the-Clock"-Verfahren (EU 2025/794) beschlossene Verschiebung der Berichtspflichten um zwei Jahre für große nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen (von 2025 auf 2027) und für kapitalmarktorientierte KMU (von 2026 auf 2028) ist ebenso berücksichtigt wie eine vorläufige Befreiung für große Unternehmen der ersten Welle mit weniger als 1.000 Beschäftigten bis Ende 2026. Diese proaktive Herangehensweise soll verhindern, dass Unternehmen nur kurzzeitig berichtspflichtig werden, bevor die EU-weiten Vereinfachungen greifen. Die Länder und Verbände hatten bis zum 21. Juli 2025 Zeit für Stellungnahmen, bevor die Bundesregierung den finalen Regierungsentwurf vorlegt.
Mit dem Omnibus-II-Paket vollzieht die Europäische Kommission eine bemerkenswerte Kehrtwende hin zu einer Vereinfachung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung – zugunsten praktischer Unternehmensführung.
Wer profitiert? Neue Maßstäbe für Berichtspflichten
Das am 26. Februar 2025 präsentierte Paket bedeutet gerade für den deutschen Mittelstand eine fundamentale Entlastung. Kernstück ist die drastische Eingrenzung des Anwendungsbereichs: Künftig müssen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro berichten – das bedeutet eine Reduzierung um etwa 80 Prozent der ursprünglich betroffenen Firmen. Von den ursprünglich rund 15.000 betroffenen Unternehmen in Deutschland würden damit nur noch etwa 3.000 Firmen unter die CSRD-Pflicht fallen.
Parallel werden die Berichtsinhalte erheblich verschlankt: Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden von ursprünglich 1.184 Datenpunkten, davon 297 mit quantitativen Angaben, um bis zu 70 Prozent reduziert. Sektorspezifische Anforderungen fallen komplett weg, und ein neuer freiwilliger Standard für kleinere Unternehmen (VSME) soll den „Trickle-Down-Effekt“ in Lieferketten durch eine „Value Chain Cap“ begrenzen.
So ändern sich die Spielregeln für kleinere und mittlere Unternehmen
Was bedeutet das konkret? Der Trickle-Down-Effekt beschreibt die Situation, dass auch Unternehmen, die nicht direkt berichtspflichtig sind, von größeren Geschäftspartnern entlang der Lieferkette zur Offenlegung von ESG-Informationen aufgefordert werden. Denn große berichtspflichtige Unternehmen müssen für ihre Berichte oft zahlreiche Nachhaltigkeitsdaten von Zulieferern und Dienstleistern einfordern. Ohne klare Begrenzungen reicht diese Datennachfrage häufig bis in die gesamte Wertschöpfungskette und erzeugt unfreiwillig erheblichen Aufwand, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe.
Genau hier setzt der neue VSME-Standard (Voluntary Standard for Small and Medium-sized Enterprises) an: Er bietet eine pragmatische, freiwillige und deutlich erleichterte Möglichkeit, einen ESG-Report zu erstellen, der die wichtigsten Anforderungen bündelt. Die „Value Chain Cap“ begrenzt dabei den Umfang der von Großunternehmen abgefragten Daten auf das, was für solche KMU nach dem VSME-Standard vorgesehen ist – und trägt so spürbar zur Bürokratieentlastung und Transparenz bei.

„Derzeit haben Unternehmen vielleicht den Eindruck, dass das Thema Nachhaltigkeit kurzfristig an Dringlichkeit verliert – politisch und medial. Aber wie bei der Digitalisierung werden Unternehmen auf lange Sicht hinten liegen, wenn sie nicht jetzt anfangen, ihre Prozesse, Berichte und Geschäftsmodelle darauf auszurichten. Die Voraussetzungen und der wirtschaftliche Nutzen entstehen durch frühzeitig gesammelte Erfahrungen – nicht erst, wenn die Pflicht formal eintritt.“
Peter Rumpel, Nachhaltigkeitsberater der Deutschen Leasing
Der Beratungsbedarf ist ungebrochen hoch
Doch auch nach den deutlichen Vereinfachungen durch das Omnibus-II-Paket und die zeitlichen Verschiebungen bleibt der Beratungsbedarf rund um die CSRD im Mittelstand groß. Dabei zeigt sich laut dem Nachhaltigkeitsexperten Peter Rumpel (Deutsche Leasing) aktuell ein sehr differenziertes Bild: „Ich sehe die Unternehmen, die Nachhaltigkeit strategisch für sich als Chance begreifen – vor allem viele Familienunternehmen. Sie führen, unabhängig von der Pflicht, ihre erste Wesentlichkeitsanalyse und einen Nachhaltigkeitsbericht durch. Für sie ist die CSRD eher zweitrangig“, sagt der Nachhaltigkeitsberater, der nahezu täglich mit Unternehmen im Austausch ist.
Die Mehrheit der Firmen allerdings nimmt die Verschiebungen als Entlastung wahr: „Viele warten ab und beobachten, wie sich die Berichterstattungspflichten weiterentwickeln“, erläutert Rumpel. Trotzdem spüren auch nicht-berichtspflichtige Unternehmen weiterhin Druck aus der Lieferkette und vom Finanzierungsmarkt. „Obwohl viele Unternehmen nicht mehr direkt betroffen sind, bekommen sie weiterhin ESG-Fragebögen von Großkunden und Banken. Banken müssen optional: aufgrund der EBA und MaRisk-Anforderungen nach wie vor im Kreditprozess Nachweise zu ESG-Kriterien verlangen – auch wenn die Berichtspflichten teilweise formal verschoben wurden.“
VSME-Standard: Wie KMU jetzt clever berichten
Gerade für diese Gruppe bietet der neue freiwillige VSME-Standard, den die EU eingeführt hat, eine praxisnahe Lösung, um die wichtigsten ESG-Anforderungen ihrer Geschäftspartner zu erfüllen. Rumpel dazu: „Die Idee ist, dass ein Bericht nach VSME-Standard ausreichen soll, um den Datenbedarf entlang der Lieferkette zu decken und den bürokratischen Aufwand zu senken. Ob das in der Praxis so angenommen wird, muss sich aber noch zeigen.“
Trotz der regulatorischen Erleichterungen sieht Rumpel die Notwendigkeit, frühzeitig aktiv zu werden und auch darüber zu berichten: „Es ist aus meiner Sicht trügerisch, jetzt nur die einfachen Maßnahmen anzugehen und den Rest aufzuschieben. Wer heute schon seinen CO₂-Fußabdruck misst und dokumentiert, kann gegenüber Banken und Geschäftspartnern gezielt belegen, welche Fortschritte er in den nächsten Jahren macht.“ Fange man dagegen zu spät an, zu berichten, ließen sich viele positive Entwicklungsschritte nicht mehr nachvollziehen. „Wer früh startet, kann transparent darstellen, was bislang erreicht wurde – das ist ein klarer Vorteil“, betont der Fachmann.
Für die Praxis empfiehlt Rumpel den digitalen Einstieg in die Berichterstattung, beispielsweise mit Lösungen wie nawisio: „Gerade jetzt, wo auch viele kleinere und mittelgroße Unternehmen Orientierung suchen, ist die Nachfrage nach schlanken, skalierbaren Software-Tools und kostenloser Erstberatung groß. So fangen viele erst einmal mit einer einfachen Klimabilanz an – genau dafür sind solche Lösungen gemacht.“

Nachhaltigkeitsmanagement leicht gemacht
nawisio bietet ein smartes und ganzheitliches Softwaretool zur Unterstützung Ihres Nachhaltigkeitsmanagements und unterstützt Sie damit bei der Bewältigung Ihrer Nachhaltigkeitsherausforderungen.
Jetzt handeln, vordenken, vorausgehen: Zukunftsfähigkeit sichern
Wie wichtig frühzeitiges Handeln ist, veranschaulicht Rumpel mit einer Analogie zur Digitalisierung. Wer Nachhaltigkeit heute verschiebt, läuft Gefahr, in wenigen Jahren sowohl im Wettbewerb als auch bei der Finanzierung deutlich ins Hintertreffen zu geraten: „Derzeit haben Unternehmen vielleicht den Eindruck, dass das Thema Nachhaltigkeit kurzfristig an Dringlichkeit verliert – politisch und medial.“ Aber wie bei der Digitalisierung würden Unternehmen auf lange Sicht hinten liegen, wenn sie nicht jetzt anfangen, ihre Prozesse, Berichte und Geschäftsmodelle darauf auszurichten. „Die Voraussetzungen und der wirtschaftliche Nutzen entstehen durch frühzeitig gesammelte Erfahrungen – nicht erst, wenn die Pflicht formal eintritt“, mahnt der Experte. Nachhaltigkeit, resümiert Rumpel, bleibt damit ein maßgeblicher Schlüsselfaktor für die Zukunftsfähigkeit mittelständischer Unternehmen.
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