
Fünf Reformpakete, die den Mittelstand jetzt stärken
So profitieren Sie von neuen Regeln
Ob Bürokratieabbau, Investitions-Booster oder digitale Förderkredite – die aktuellen Reformen der Bundesregierung bieten mittelständischen Unternehmen zahlreiche Chancen zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Erfahren Sie, wie Sie die politischen Impulse in konkrete Vorteile umwandeln und warum eine vorausschauende proaktive Planung jetzt besonders wichtig ist.
- Die neue Bundesregierung schafft mit gezielten Reformen spürbare Entlastungen für mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer – von weniger Bürokratie bis hin zu attraktiven Investitionsanreizen.
- Innovative Förderprogramme und digitale Verwaltungswege eröffnen neue Spielräume für Wachstum und stärken die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich.
- Wer frühzeitig die politischen Weichenstellungen nutzt, positioniert sein Unternehmen optimal für nachhaltigen Erfolg und kann sich bei Digitalisierung, Finanzierung und Fachkräftesicherung einen Vorsprung erarbeiten.
Die neue Bundesregierung ist seit zwei Monaten im Amt – und hat deutliche Signale für eine wirtschaftsfreundliche Politik gesendet. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD stellt Unternehmen in Deutschland umfassende Entlastungen, neue Förderprogramme und eine grundlegende Modernisierung der Verwaltung in Aussicht. Für Firmenlenker ist es jetzt entscheidend, die geplanten Reformen und Programme im Blick zu behalten, um sich frühzeitig darauf einstellen und daraus Wettbewerbsvorteile ziehen zu können. Denn wer die politischen Weichenstellungen kennt, kann Investitionen, Personal- und Digitalisierungsstrategien gezielt ausrichten und so von den neuen Chancen profitieren. Fünf zentrale Reformpakete könnten dabei die Geschäftstätigkeit mittelständischer Unternehmen maßgeblich prägen.
1. Bürokratieabbau: 25 Prozent weniger Kosten ab Ende 2025
Die Koalition hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent zu reduzieren – das entspricht einer Entlastung von rund 16 Milliarden Euro. Überbordende Bürokratie ist seit Jahren das größte Hindernis für mittelständische Unternehmen. Laut aktueller IHK-Umfrage beklagt ein Großteil der Betriebe übermäßige und langwierige Verfahren. Die geplanten Entlastungen würden nicht nur Kosten senken, sondern auch personelle Kapazitäten freisetzen, die Unternehmen für ihr Kerngeschäft nutzen können.
Das sogenannte „Sofortprogramm für den Bürokratieabbau" soll bis Ende 2025 greifen und umfasst konkrete Maßnahmen: die Abschaffung der Verpflichtungen zur Bestellung von Betriebsbeauftragten für kleine und mittlere Unternehmen, die Reduzierung von Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand sowie die Streichung von mindestens 20 Prozent der Verwaltungsvorschriften des Bundes. Zusätzlich wird die bisherige „One in, one out"-Regel zu einer „One in, two out"-Regel fortentwickelt: Für jede neue Vorschriften sollen zwei bestehende abgeschafft werden. Die konkreten Maßnahmen befinden sich derzeit in der Umsetzungsphase.
Wie Mittelständler jetzt ihre nächsten Schritte gestalten können? Unternehmen können sich bereits auf die kommenden Erleichterungen vorbereiten. Dokumentieren Sie aktuell anfallende Bürokratiekosten, um später die Einsparungen quantifizieren zu können. Nutzen Sie das geplante digitale Bürokratieportal aktiv, um weitere Verbesserungsvorschläge einzubringen. Bereiten Sie sich auf den Wegfall von Betriebsbeauftragten-Pflichten vor und planen Sie die Umverteilung entsprechender Aufgaben und freiwerdender Kapazitäten.
2. Investitions-Booster: 30 Prozent degressive Abschreibung
Unternehmen können ab dem 1. Juli 2025 bis zum 31.12.2027 für neu angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eine degressive Abschreibung von (bis zu) 30 Prozent nutzen. Diese Regelung ermöglicht es, im ersten Jahr bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten abzuschreiben – deutlich mehr als bei der herkömmlichen linearen Abschreibung. Für neue Elektrofahrzeuge gibt es sogar eine Sonderregelung mit 75 Prozent Abschreibung im ersten Jahr.
Dabei ist zu beachten, dass die wieder eingeführte degressive Abschreibung jeweils bis zu 30% des Restbuchwerts als Abschreibung in der Steuerbilanz ermöglicht, § 7 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Es handelt sich dabei um eine Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen. Bei der arithmetisch-degressiven Abschreibung für E-Fahrzeuge nach dem neu geschaffenen § 7 Abs. 2a EStG wird dagegen ein fester Abschreibungssatz vom Anschaffungswert für die Laufzeit von sechs Jahren vorgegeben. Hier kommt im Erstjahr die Super-Abschreibung von 75% zum Tragen; in den Folgejahren können nur deutlich verringerte Werte angesetzt werden (10%, 5%, 5%, 3% und 2%).
Die degressive Abschreibung kann die Liquiditätssituation von Unternehmen erheblich verbessern, da sie in den ersten Jahren nach einer Investition deutlich höhere Abschreibungsbeträge steuerlich geltend machen können. Das ist besonders für mittelständische Betriebe attraktiv, die aktuell häufig unter Liquiditätsengpässen leiden und dennoch modernisieren müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Im Rahmen einer gewissenhaften kaufmännischen Planung sollte jedoch auch der spätere Umkehreffekt direkt einbezogen werden. Denn durch die Berücksichtigung der hohen Abschreibungsbeträge zu Beginn kann es später im Falle der Veräußerung der entsprechenden Wirtschaftsgüter zu möglichen steuerlichen Gewinnen mangels stark verringerter Restbuchwerte kommen. Dabei muss insbesondere auch das Thema Ersatzbeschaffung und deren Zeitpunkt berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich daher, den Gesamtzeitraum der Nutzung zu betrachten und entsprechend einzuschätzen.
Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zugestimmt, sodass nur noch die Verkündung im Bundesgesetzblatt aussteht.
Was Mittelständler jetzt tun sollten? Erstellen Sie frühzeitig eine Investitionsplanung für die Jahre 2025 bis 2027, identifizieren und nutzen Sie Ihre möglichen Liquiditätsvorteile durch die degressive Abschreibung. Wägen Sie hierbei Chancen und Risiken in einem sinnvollen Maße ab, und beziehen Sie auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z. B. Leasing) ein, da in Anlehnung an die degressive Abschreibung auch die Möglichkeit des Ansatzes von degressiven Leasingraten verstärkt genutzt werden könnte.
3. Neue KfW-Förderkredite für Digitalisierung und Innovation
Seit Juli 2025 bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zwei neue Förderprogramme: den ERP-Förderkredit Digitalisierung und den ERP-Förderkredit Innovation, die zinsgünstig vom ERP-Sondervermögen (European Recovery Programme) zur Verfügung gestellt und durch zwischengeschaltete Kreditinstitute an die Endkreditnehmer weitergeleitet werden. Digitalisierung und Innovation sind Schlüsselfaktoren für die Zukunftsfähigkeit mittelständischer Unternehmen – und entsprechend können IT-Hardware oder Sicherheits-Software gefördert werden, aber auch Maschinenanlagen im Rahmen einer vollumfänglichen Vernetzung eines Produktionssystems, oder Lagerhallen als ein integraler Bestandteil eines intelligenten Logistiksystems.
Die neuen KfW-Programme ersetzen die bisherigen, oft komplexen Förderstrukturen durch ein einfacheres und attraktiveres System. Besonders wichtig: Der bisherige Nachweis besonders förderwürdiger Vorhaben durch externe Sachverständige entfällt. Beide Programme werden in drei Förderstufen angeboten (Basis-, LevelUp- und HighEnd-Förderung) mit Kredithöchstbeträgen von bis zu 25 Millionen Euro. Die Förderung erfolgt anreizbasiert: Je stärker ein Vorhaben den digitalen Reifegrad erhöht oder je höher die Innovationskraft ist, desto günstiger werden die Konditionen.
Wie Mittelständler jetzt ihre nächsten Schritte gestalten können? Identifizieren Sie konkrete Projekte, die von den neuen KfW-Programmen profitieren könnten. Nutzen Sie den kostenlosen KfW-Digitalisierungs-Check als Orientierungshilfe. Stellen Sie frühzeitig Anträge für die neuen Programme und lassen Sie sich dabei gegebenenfalls von Ihrer Hausbank oder spezialisierten Finanzdienstleistern unterstützen.

Fördermittel für Unternehmen
In vielen Fällen können Finanzierungen von Zukunftsinvestitionen mit Fördermitteln für Unternehmen kombiniert werden. Das Team der Deutschen Leasing unterstützt Unternehmen dabei, die passende Lösung zu finden – von kleinen wie mittleren Unternehmen bis hin zu großen Mittelständlern in Deutschland und weltweit.
4. Digitaler Staat: One-Stop-Shop für alle Verwaltungsleistungen
Die Regierungskoalition will ein neues Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung schaffen. Kernstück ist ein „One-Stop-Shop", über den alle Verwaltungsleistungen digital abgewickelt werden können – ganz ohne Behördengänge oder schriftlich ausgefüllte Formulare. Unternehmensgründungen sollen dadurch beispielsweise innerhalb von nur 24 Stunden möglich werden. Zusätzlich soll ein automatischer Datenaustausch zwischen Behörden eingeführt werden, sodass Unternehmen ihre Daten nur einmal angeben müssen („Once-Only"-Grundsatz). Die Umsetzung der digitalen Verwaltungsplattform ist in Planung, konkrete Termine stehen noch aus.
Digitale Verwaltungsleistungen können die Bearbeitungszeiten drastisch verkürzen und den Aufwand für Unternehmen erheblich reduzieren. Besonders für schnell wachsende mittelständische Betriebe, die häufig mit verschiedenen Behörden zu tun haben, bedeutet dies eine massive Erleichterung im Tagesgeschäft.
Wie Mittelständler jetzt ihre nächsten Schritte gestalten können? Bereiten Sie sich frühzeitig auf die Digitalisierung der Verwaltung vor, indem Sie interne Prozesse für die digitale Kommunikation mit Behörden optimieren. Schulen Sie Mitarbeiter im Umgang mit digitalen Verwaltungsplattformen. Nutzen Sie bereits verfügbare digitale Angebote der Verwaltung, um sich auf die kommenden Verbesserungen vorzubereiten.
5. Fachkräftesicherung: Work-and-Stay-Agentur für internationale Talente
Die Koalition will eine digitale „Work-and-Stay-Agentur" als zentrale Anlaufstelle für ausländische Fachkräfte schaffen. Diese soll die Fachkräfteeinwanderung durch Abbau von Bürokratie und Beschleunigung der Digitalisierung vereinfachen. Arbeitsgenehmigungen für qualifizierte Fachkräfte sollen beschleunigt werden, und die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen soll innerhalb von acht Wochen erfolgen. Der Hintergrund: Fast drei von fünf Mittelständlern erwarten in den nächsten fünf Jahren Probleme, geeignete Bewerbende zu finden. Internationale Fachkräfte können diese Lücke schließen, aber die bisherigen Verfahren waren oft zu komplex und langwierig. Die neue Agentur könnte diese Hürden beseitigen und gerade kleineren Mittelständlern den Zugang zu internationalen Talenten erleichtern.
Wie Mittelständler jetzt ihre nächsten Schritte gestalten können? Identifizieren Sie konkrete Berufsfelder, in denen Sie voraussichtlich Personal aus dem Ausland benötigen werden, und entwickeln Sie frühzeitig eine Strategie, um internationale Fachkräfte zu gewinnen Bereiten Sie sich auf die Integration ausländischer Mitarbeiter vor, etwa durch Sprachworkshops oder kulturelle Schulungen. Nutzen Sie bereits bestehende Beratungsangebote als Vorbild für die kommende Work-and-Stay-Agentur.
Fazit: Reformimpulse gezielt in Unternehmenserfolg verwandeln
Die Bundesregierung hat dem deutschen Mittelstand mit ihrem Koalitionsvertrag ein umfassendes Paket an Entlastungen und Modernisierungsimpulsen geschnürt. Die fünf zentralen Reformpakete – vom Bürokratieabbau über Investitionsanreize bis hin zur Digitalisierung der Verwaltung – bieten mittelständischen Unternehmen konkrete Chancen zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
Als führender Asset-Finance-Partner steht die Deutsche Leasing bereit, mittelständische Unternehmen bei der Nutzung dieser Reformchancen zu begleiten. Ob bei der Investitionsfinanzierung für die degressive Abschreibung, der Digitalisierung durch neue KfW-Programme oder der internationalen Expansion – mit Hilfe maßgeschneiderter Finanzierungs- und Beratungslösungen können Unternehmen die politischen Impulse optimal in nachhaltiges Wachstum umwandeln.