
Wie Sie Risiken bei der Halterhaftung verringern
Und wie Sie die Prüfpflichten mithilfe digitaler Tools im Blick behalten
Die Halterhaftung von Unternehmen ist vielfältig. Sie umfasst Fahrer, die das Auto nutzen, und das Fahrzeug selbst. Bei einem großen Fuhrpark geht schnell die Übersicht verloren. Hilfe bieten digitale Tools.
- Halterhaftung gilt für Unternehmen jeder Größe
- Unternehmen müssen Vorgaben für die Prüfung der Fahrerlaubnis, für die Fahrerunterweisung und die Fahrzeugprüfung beachten
- Mit dem Online-Tool Mobility DriverCheck alle Pflichten überwachen und kontrollieren
Verkehrsunfälle passieren. Gut 2,4 Millionen Mal kracht es jedes Jahr auf deutschen Straßen – und oft ist ein Firmenwagen involviert. Damit es anschließend bei der Haftung nicht auch noch im Unternehmen kracht, kommt es nicht nur darauf an, gut versichert zu sein, sondern auch die Regeln der sogenannten Halterhaftung einzuhalten. „Das Thema steht oft nicht oben auf der Agenda von Unternehmen. Dabei haften sie, wenn sie die Vorgaben nicht einhalten“, sagt Antonio Mascia, der als Produktmanager bei der Deutschen Leasing auch Unternehmen bei Halterpflichten und Haftung berät. Wenn Unternehmen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) nicht einhalten, sind Bußgelder bis zu 10.000 Euro möglich. Noch drastischer sind die Folgen von Personenschäden, wenn sie zum Beispiel auf eine fehlende Fahrerunterweisung zurückzuführen sind.
Wichtig dabei ist die Abgrenzung zwischen Fahrzeugführer, Fahrzeugeigentümer und Fahrzeughalter: Fahrzeugführer ist Der- oder Diejenige, die es tatsächlich fährt. Eigentümer kann das Unternehmen selbst sein oder bei Leasingfahrzeugen auch der Leasinggeber. Fahrzeughalter ist derjenige, auf den es zugelassen ist – also das Unternehmen beziehungsweise dessen Vertreter.
Fahrerlaubnis prüfen
Als Halter ist das Unternehmen beziehungsweise dessen Fuhrparkmanager verpflichtet, Fahrzeuge zu versichern, die Kfz-Steuer zu bezahlen, die Betriebserlaubnis zu sichern und es verkehrssicher instand zu halten.
Diese Regeln gelten für alle Unternehmen, die Betriebsfahrzeuge unterhalten, egal ob sie diese gekauft haben oder leasen. Zu den fahrerbezogenen Pflichten zählt darüber hinaus, dass der Arbeitgeber bei einem Mitarbeiter, der einen Firmenwagen nutzt, regelmäßig die Fahrerlaubnis überprüft. In der Rechtsprechung wird in den meisten Fällen eine halbjährliche Prüfung verlangt, die schriftlich dokumentiert werden muss. „Wenn ein Unternehmen dieser Pflicht nicht nachkommt, und ein Fahrer ohne gültigen Führerschien fährt, kann das drastische Folgen für das Unternehmen haben. Zum Beispiel, dass die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht ersetzt“, sagt Antonio Mascia.
Die Deutsche Leasing bietet mit dem Service-Modul Mobility DriverCheck eine digitale Überwachung der Halterhaftung. Sie schließt auch die Führerscheinkontrolle per App ein: „Dabei erhält der Nutzer eine automatisierte Aufforderung zur Prüfung, während der Fuhrparkmanager über das DriverCheck-Dashboard den vollen Überblick über den Status jedes Fahrers hat“, erklärt Mascia.
Fahrerunterweisung nicht vergessen
Im Rahmen von Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen (UVV) ist der Arbeitgeber zudem gesetzlich verpflichtet, Mitarbeiter, die einen Dienstwagen nutzen, zu unterweisen. Alle Details dazu regelt Vorschrift 70 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Dazu gehören etwa die grundlegende Bedienung des Autos, das richtige Tanken oder Laden, eine regelmäßige Zustandskontrolle, sicheres Be- und Entladen und Vieles mehr. Auch hier bietet die Deutsche Leasing einen Service an. Ein digitales E-Learning-Portal ermöglicht die Fahrerunterweisung unabhängig von Zeit und Ort. Die Prüfung umfasst je nach Bedarf entweder Verbrenner-, Elektro- oder auch Nutzfahrzeuge, wird personenbezogen dokumentiert und im Mobility DriverCheck Dashboard des Fuhrparkmanagers hinterlegt.

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Fahrzeugprüfung auch per Video möglich
Vorgeschrieben ist auch eine jährliche Fahrzeugprüfung auf Betriebssicherheit. Auf Wunsch erinnert die Deutsche Leasing Dienstwagenfahrer mit einer automatisierten E-Mail. Daran anschließend können sie mit dem zuständigen Sachverständigen einen Termin vereinbaren. „Die Prüfung findet am Wunschort des Fahrers statt, egal ob auf dem Betriebsparkplatz oder vor der eigenen Haustür – überall bundesweit“, erklärt Mascia. Alternativ ist die Prüfung auch in digitaler Form per Video-Call möglich. Nötig sind lediglich ein Internet- und Video-Call-fähiges Smartphone oder Tablet. Die Prüfung wird im Mobility DriverCheck Dashboard vermerkt und ist damit für Fuhrparkmanager oder andere Verantwortliche jederzeit einsehbar.
Mobility DriverCheck der Deutschen Leasing für Verbrenner, Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge entspricht allen rechtlichen Anforderungen aus der DGUV-Vorschrift 70. Eine Besonderheit gilt für Elektroautos und Plug-in-Hybride: Aufgrund der Hochvolt-Technologie unterliegen sie anderen Prüfkriterien als Verbrenner. „Ein wichtiger Aspekt ist dabei die getrennte Betrachtung von Fahrzeug und Ladekabel“, sagt Mascia.
Da das Ladekabel zum Fahrzeug gehört, obliegt auch dessen Prüfung dem Fahrzeughalter. Es gebe derzeit aber kaum Werkstätten oder Gutachter, die diese Prüfung vornehmen können, erläutert Mascia die aktuelle Situation. Gewerbliche Fahrer sind angehalten, Schäden des Kabels zu melden. Der Experte der Deutschen Leasing rechnet damit, dass es in Zukunft mehr Prüfer geben wird, die die Qualität des Ladekabels prüfen.
Mit Online-Tool Halterrisiken meiden
Mit Mobility DriverCheck können Unternehmen Halterhaftungsrisiken meiden. „Dank automatisierter Kontrollprozesse wird Fehlern vorgebeugt. Die Bedienung ist intuitiv, sicher und transparent“, betont Mascia. Die einheitliche Dokumentation in einem Dashboard gewährleistet zu jedem Zeitpunkt den vollen Überblick. Dank einer automatisierten Erinnerung zu einzelnen Prüfungen gerät keine Halterhaftungspflicht in Vergessenheit.