
Warum Photovoltaik zum Muss für Unternehmen wird
Unternehmen nutzen immer häufiger das eigene Dach, um per Solaranlage auf dem Firmengebäude umweltfreundlichen Strom zu erzeugen. Doch wie lässt sich das in einem Umfeld mit steigenden Zinsen optimal finanzieren? Michael Wulff, Gebietsleiter Großkunden bei der Deutschen Leasing, erklärt Ihnen:
Geht es nach der Politik, soll die Photovoltaikanlage auf dem Dach zum Standard werden. In einigen Bundesländern verpflichtet der Gesetzgeber Bauherren bereits dazu, eine Solaranlage zu installieren – etwa in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Von Land zu Land variieren die Vorgaben, doch betreffen sie im Grunde alle neu gebauten sogenannten Nicht-Wohngebäude, also Produktions- und Lagerhallen, Bürogebäude und Co. In einigen Ländern ist die Solaranlage auch bei einer Dachsanierung dieser Gebäudetypen Pflicht.
Ähnliche Pläne verfolgt die EU-Kommission. Sie will im Rahmen ihres Plans REPowerEU Solarenergie stark ausbauen und ab 2025 schrittweise eine rechtliche Verpflichtung zur Installation von Solarpaneelen auf neuen öffentlichen und gewerblichen Gebäuden sowie auf neuen Wohngebäuden einführen. Um den Anteil erneuerbarer Energien in der EU bis 2030 auf 45 Prozent auszubauen, sollen Genehmigungsprozesse kürzer und einfacher werden. Allerdings müssen die Pläne auch finanziert werden. Für Unternehmen bieten sich dabei drei grundsätzliche Möglichkeiten an:
Photovoltaik Leasen: Die Bilanz schonen
Eine beliebte Form der Finanzierung von Photovoltaikanlagen ist Leasing. „Beim Leasing sind Unternehmen zunächst nicht Eigentümer, sondern sie nutzen die Anlage gegen die Zahlung einer monatlichen Leasingrate für einen vereinbarten Zeitraum“, sagt Michael Wulff, Gebietsleiter Großkunden bei der Deutschen Leasing. Die Vertragsdauer muss mindestens 40 Prozent der Abschreibungszeit von Photovoltaikanlagen betragen, also acht Jahre. Wenn der Vertrag endet, können Unternehmen die Anlage von der Leasinggesellschaft erwerben. Dann geht die Anlage in das Anlagevermögen und damit in die Bilanz ein.
Ferner belassen Unternehmen beim Leasing das Thema Energiekosten da, wo es auch vor der Investition war, nämlich weiterhin außerhalb der Bilanz. Schließlich aktiviert die Leasinggesellschaft die Photovoltaikanlage und schreibt sie selbst ab. „Unternehmen vermeiden damit eine Bilanzverlängerung und eine eventuelle Verschlechterung ihrer Finanzkennzahlen“, hebt Wulff hervor.

Grundsätzlich verzichtet die Deutsche Leasing bei Projekten bis fünf Millionen Euro auf Anzahlungen, auf Eintragungen im Grundbuch oder Abtretung von etwaigen Einspeisevergütungen. Das macht eine sehr schlanke Abwicklung ohne Nebenkosten möglich. Auch die Einbindung von Zusatzleistungen wie zum Beispiel einer Objektversicherung ist ohne großen Aufwand möglich.
Für bestimmte Branchen lassen sich zudem noch Förderinstitute einbinden. Der Leasingvertrag lässt sich zudem individuell gestalten, wie Wulff erläutert: „Die Raten lassen sich saisonal anpassen, da zum Beispiel in den Sommermonaten die Leistung der Anlage aufgrund der höheren Sonnenstrahlung größer ist und damit auch der wirtschaftliche Nutzen.“
Mietkauf von Photovoltaik: Von Beginn an Eigentümer mit monatlichen Raten
Wer von Beginn an wirtschaftlicher Eigentümer der Photovoltaikanlage sein möchte, für den kann der Mietkauf eine sehr gute Lösung sein. Der Nutzer bezahlt den Kaufbetrag über monatliche Raten. Hier wird nach Ablauf des Vertrags das juristische Eigentum automatisch übertragen. Statt jedoch die Raten komplett als Aufwand zu geltend zu machen, können Unternehmen nur die Abschreibung und Zinskosten als Aufwand verbuchen. „Der Mietkauf bietet volle Flexibilität in der Gestaltung der Laufzeit und kann sich optimal an den Ratenvorstellungen des Unternehmens orientieren“, nennt Wulff einen Vorteil.
Die Besonderheit beim Mietkauf ist, dass der komplette Vorsteuerbetrag zum Vertragsbeginn fällig ist – anders als beim Leasing, wo die Umsatzsteuer auf monatlichen Raten berechnet wird. Unternehmen können die Vorsteuer also in voller Höhe bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung angeben.
Egal, ob sie sich für Leasing oder Mietkauf entscheiden, in jedem Fall wird die Liquidität des Unternehmens geschont. Als Einnahmen dienen bei Eigenstromnutzung die ersparten externen Stromkosten oder bei einer Einspeisung die jeweilige Einspeisevergütung.
Kreditkauf: Die klassische Lösung
Als dritte Variante steht die die klassische Kreditfinanzierung zur Auswahl. Hier dient die Photovoltaikanlage als Sicherheit und wird entsprechend übereignet. Die KfW und andere Förderbanken bieten günstige Förderdarlehen. Für Unternehmen, die ihren Strom vollständig selbst verbrauchen und daher nicht von der EEG-Einspeisevergütung profitieren, gibt es spezielle zinsverbilligte Kreditprogramme der KfW: etwa Nr. 270 „Erneuerbare Energien – Standard“, Nr. 293 „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ und Nr. 295 „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“. Neben vergünstigten Zinsen und Modalitäten wie tilgungsfreien Anlaufzeiträumen in allen Programmen können Antragsteller im Programm 295 auch Tilgungszuschüsse zwischen 10 und 50 Prozent der Investitionskosten erhalten. Eine Kombination der EEG-Vergütung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und der Investitionsförderung der KfW ist allerdings nicht möglich.
Fazit
Welche Finanzierungsart die beste Lösung bei der Anschaffung von Photovoltaik bietet, hängt immer vom Einzelfall ab, ob etwa die Bilanz verbessert werden soll, inwiefern Fördermittel beantragt werden sollen oder ob genügend Eigenmittel vorhanden sind. Die Deutsche Leasing bietet alle Finanzierungsformen an – und noch viel wichtiger: Sie berät und begleitet auch bei der Entscheidung für die jeweils passendste Finanzierungslösung.
Neugierig geworden? Dann fragen Sie gerne ein Gespräch mit unserer Nachhaltigkeitsberatung an!
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