Mietkauf Maschinen: Investitionsobjekte schnell und flexibel finanzieren
Es könnte für viele Handwerksbetriebe das passende Finanzierungsmodell zum richtigen Zeitpunkt sein: Der Mietkauf. Denn geht eine Maschine kaputt, muss schnell Ersatz her. Häufig fehlt gerade dann das nötige Geld. Oder die Auftragslage ist gerade so gut, dass nur eine zusätzliche Maschine die Spitzen abfedern kann. Doch woher genau jetzt das benötigte Investitionskapital nehmen? Ein Ausweg kann die Finanzierung der Maschine via Mietkauf sein – der goldene Mittelweg zwischen Leasing, Kauf und Miete.
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Ein großer Vorteil der durch Mietkauf finanzierten Maschinen und Anlagen oder anderer Objekte wie Pkw, Nutzfahrzeuge, Agrartechnik oder IT ist die hohe Planungssicherheit.
Wer sich für dieses Finanzierungsmodell entscheidet, profitiert von einem festgelegten Finanzierungszeitraum, überschaubaren Raten und ist am Ende der Vertragslaufzeit der rechtmäßige Eigentümer des Objekts. Doch was zeichnet einen Mietkauf sonst noch aus?

Was bedeutet Mietkauf von Maschinen?
Beim Maschinen-Mietkauf mieten Unternehmen das gewünschte Investitionsgut so lange, bis es nach Abschluss der Vertragslaufzeit automatisch in ihren Besitz übergeht. Mietkauf-Finanzierung bietet sich somit für alle Unternehmer an, die das Investitionsobjekt am Ende der Vertragslaufzeit in jedem Fall behalten wollen. Im Unterschied zum klassischen Finanzierungsleasing. Hierbei wird das geleaste Objekt gegen ein Entgelt genutzt – und nach der vereinbarten Laufzeit meist zurückgegeben oder erworben. Doch es gibt noch weitere Unterschiede, die Mietkauf vom Finanzierungsleasing unterscheiden.
Eigentumsverhältnisse beim Mietkauf von Maschinen
Wer sich für Maschinen-Mietkauf entscheidet, ist bereits während der gesamten Laufzeit wirtschaftlicher Eigentümer. Das bedeutet, dass das Investitionsobjekt während der gesamten Nutzungszeit zum Anlagevermögen zählt. Es wird somit in der Bilanz geführt und hat damit auch Einfluss auf die Höhe der Bilanzsumme. Somit lassen sich Maschinen & Co., die durch Mietkauf finanziert wurden, auch steuerlich abschreiben. Aus zivilrechtlicher Sicht besitzt der Mietkaufgeber – zum Beispiel ein Finanzdienstleister – zunächst einen Eigentumsvorbehalt. Dieser erlischt nach Zahlung der vereinbarten letzten Rate automatisch. Der Mietkäufer kann die Maschine ab diesem Zeitpunkt ohne weitere Verhandlungen nutzen und ist nun auch zivilrechtlicher Eigentümer.
Längere Laufzeiten möglich
Werden Maschinen über einen Mietkauf finanziert, kann die Laufzeit eines Vertrages bis zu 100 Prozent der betriebsüblichen Nutzungsdauer betragen – und ermöglicht somit längere Laufzeiten und mehr zeitliche Flexibilität. Dieser Punkt ist ein weiterer gravierender Unterschied im Vergleich zur Leasingfinanzierung, da dort die Laufzeiten deutlich unter den Vorgaben der sogenannten AfA-Tabellen liegen müssen, also den Abschreibungstabellen für allgemein verwendbare Anlagegüter.
Steuerliche Behandlung und Betriebsausgaben beim Maschinen-Mietkauf
Auch im Hinblick auf die Mehrwertsteuer besitzt der Mietkauf von Maschinen eine Sonderrolle: Bei Vertragsbeginn ist die gesamte Mehrwertsteuer zu entrichten – und somit auch abzugsfähig. Und zwar inklusive aller Monatsraten, eventueller Anzahlungen und der Schlussrate. Zudem können die Finanzierungszinsen als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Erfahren Sie hier mehr über die Flexibilität mit Finanzierung durch Mietkauf
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