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Mehr Bundesländer führen die Solardachpflicht ein

Mehr Bundesländer führen 2023 Solardachpflicht ein

Was Unternehmen und Immobilienbesitzer beachten müssen

Mit den steigenden Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine steigt der Druck, so schnell wie möglich auf erneuerbare Energien umzusteigen. Nur so lassen sich auch die ehrgeizigen Klimaschutzziele erreichen. Die Bundesregierung will mit einer Solardachpflicht den Wandel forcieren. „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten die Regel werden“, heißt es im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien. Eine einheitliche Vorgabe für die Bundesländer gibt es aber nicht.
Zwar haben sich die Energieminister der Bundesländer grundsätzlich für eine Solardachpflicht ausgesprochen, doch die Regelungen unterscheiden sich stark. Bereits seit 2022 gibt es eine Solardachpflicht in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Seit 1. Januar 2023 kommen weitere Bundesländer dazu.
Zum Teil gilt die Pflicht für Neubauten, aber auch für Bestandsimmobilien, die renoviert werden. Unternehmen und Immobilienbesitzer sollten die Regelungen im Blick haben und bei ihren Planungen berücksichtigen. Lesen Sie hier, welche Regelung in Ihrem Bundesland gilt.

Bildnachweis: iStock, Asia-Pacific Images Studio

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Baden-Württemberg: Am 1. Januar 2022 wurde die Solardachpflicht für neu gebaute Nicht-Wohngebäude wie Lagerhallen, Bürogebäude oder Schulen gesetzlich eingeführt. Bei Wohngebäuden gilt die Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen bei Neubauten ab dem 1. Mai 2022. Bei einer grundlegenden Dachsanierung müssen Hausbesitzer seit dem 1. Januar 2023 eine Solaranlage einbauen.

Bayern: Am 1. Januar 2023 trat eine Solardachpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude in Kraft. Andere Nicht-Wohngebäude sollen ab dem 1. Juli 2023 verpflichtend eine Solaranlage erhalten. Für Wohngebäude besteht keine Pflicht. Es ist aber eine Soll-Bestimmung geplant.

Berlin: In Berlin wurde zum 1. Januar 2023 eine Solardachpflicht eingeführt. Sie gilt grundsätzlich für Neubauten. Aber auch für bestehende Immobilien, bei denen das Dach wesentlich umgebaut wird und die Gebäudenutzfläche größer als 50 Quadratmeter ist.

Brandenburg: Nach derzeitigem Stand gibt es keine Solardachpflicht.

Bremen: Im Juni 2022 hat das Landesparlament die Einführung einer Solardachpflicht ab 2023 beschlossen. In Kraft getreten ist sie allerdings noch nicht. Ein Gesetzesentwurf wird derzeit noch von der zuständigen Bau- und Umweltbehörde erarbeitet.

Hamburg: In der Hansestadt gilt eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen seit Anfang 2023 für die Dächer von Neubauten. Ab dem 1. Januar 2025 muss auch bei bestehenden Häusern eine Solaranlage aufs Dach, wenn dieses erneuert wird.

Aktuelle Regelungen der Bundesländer zur Solardachpflicht

Hessen: In Hessen muss auf neuen Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen und landeseigenen Gebäuden eine Solaranlage installiert werden. Bei landeseigenen Stellplätzen greift die Pflicht bereits ab 35 Plätzen. Zudem wurden die Vorgaben für den Bau von Photovoltaikanlagen gelockert.

Niedersachen: Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Solardachpflicht beim Neubau von Nichtwohngebäuden. Zugleich müssen Häuslebauer neue Wohngebäude nun zumindest für die spätere Installation einer Photovoltaik-Anlage konzipieren.

Nordrhein-Westfalen: Die Solarpflicht gilt seit Anfang 2022 für neue Parkplätze, die zu Nichtwohngebäuden gehören. Sie greift aber erst wenn, wenn mehr als 35 Stellplätze zur Verfügung stehen. Dann müssen diese überdacht und mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Alternativ ist auch eine solarthermische Anlage zur Wärmeerzeugung möglich.

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Mecklenburg-Vorpommern: Nach derzeitigem Stand gibt es keine Solardachpflicht.

Rheinland-Pfalz: Seit Jahresanfang gibt es eine Pflicht, bei Gewerbeneubauten mit mehr als 100 Quadratmeter Nutzfläche sowie bei Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen eine Photovoltaikanlage zu installieren. Private Neubauten und kleinere Gewerbeneubauten sind von der Pflicht ausgenommen.

Saarland: Nach derzeitigem Stand gibt es keine Solardachpflicht.

Sachsen: Nach derzeitigem Stand gibt es keine Solardachpflicht.

Sachsen-Anhalt: Nach derzeitigem Stand gibt es keine Solardachpflicht.

Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein trat die Solardachpflicht in diesem Januar in Kraft. Photovoltaikanlagen sind auf Neubauten von Nicht-Wohngebäuden vorgeschrieben. Auch bei einer Dachsanierung von bestehenden Nicht-Wohngebäuden müssen zehn Prozent der Dachfläche mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Die Solardachpflicht gilt ebenso für Parkplätze mit mindestens 100 Stellflächen.

Thüringen: Nach derzeitigem Stand gibt es keine Solardachpflicht.

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