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Drei Stellschrauben für mehr Klimaschutz in Ihrem Unternehmen

Drei Stellschrauben für mehr Klimaschutz in Ihrem Unternehmen

So reduzieren Unternehmen ihren CO2-Ausstoß und stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit

Der politische Druck zur Reduktion von Kohlendioxid-Emissionen ist nach wie vor groß. Unternehmen, die ihre Klimabilanz systematisch verbessern, sind schon jetzt im Vorteil. Wir zeigen Ihnen, wie Sie durch die Optimierung Ihrer Immobilien, den Einsatz erneuerbarer Energien und die Modernisierung Ihres Fuhrparks Ihren CO2-Ausstoß verringern – und gleichzeitig Ihre wirtschaftliche Position stärken können. Denn diese Maßnahmen tragen nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern können auch erhebliche Kosteneinsparungen und eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit mit sich bringen.

Erfahren Sie in unserem Artikel folgende Themen:

  • Warum Klimaschutz und die Reduktion von CO2-Emissionen für Unternehmen wichtig bleibt – und welche regulatorischen Anforderungen gelten.
  • Wie Unternehmen durch energetische Sanierung von Bestandsimmobilien, den Einsatz erneuerbarer Energien und die Elektrifizierung des Fuhrparks ihren CO2-Ausstoß verringern.
  • Von welchen Förderprogrammen sie bei der Umsetzung dieser Maßnahmen profitieren können.

Für weniger Kohlendioxid-Ausstoß verantwortlich zu sein, ist für Unternehmen nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Erhaltung der Lebensgrundlagen, sondern vor allem auch ein wirtschaftlicher Faktor. Der Übergang zur Reduktion von CO2-Emissionen kann ihre Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftssicherheit erhöhen. Dies trägt zur Verbesserung der Reputation bei Kunden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit bei. Besonders wichtig sind jedoch zwei Kostengründe:

  • Unternehmen stehen unter wachsendem Druck, ihre CO2-Emissionen zu reduzieren. Der Hauptgrund hierfür ist die im Juli 2024 in Kraft getretene Novelle des Klimaschutzgesetzes, die eine deutliche Verschärfung der bisherigen Klimaschutzziele vorsieht. Deutschland soll ab 2045 nur noch so viele Treibhausgase ausstoßen wie auch wieder gebunden werden können. Bereits bis 2030 sollen die CO2-Emissionen um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden. Und es ist absehbar, dass die Regulierungen und Gesetze zur Verringerung des CO2-Fußabdrucks in Zukunft weiter verschärft werden. Im März 2026 hat die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm vorgestellt. Es umfasst 90 Maßnahmen, die helfen sollen, die Klimaziele für 2030 und 2040 zu erreichen – darunter etwa die Förderung energieeffizienter Gebäude und der Ausbau der Windenergie.
  • Nachhaltigkeit als Schlüssel zu günstigeren Finanzierungskonditionen: Die Reduktion der Treibhausgasemissionen ist ein wesentlicher Bestandteil zur Erfüllung der ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance), die von den Vereinten Nationen 2006 entwickelt wurden. Diese Kriterien dienen der Bewertung der Nachhaltigkeit von Unternehmen und spielen eine immer größere Rolle bei der Unternehmensfinanzierung. ESG-konforme Unternehmen profitieren in vielen Fällen von günstigeren Konditionen bei der Fremdkapitalaufnahme.

All diese Faktoren führen dazu, dass insbesondere mittelständische Unternehmen in Deutschland unter stetigem Handlungsdruck stehen.

Konkrete Ansatzpunkte für die Reduktion der CO2-Emissionen, die für so gut wie alle Unternehmen möglich sind, gibt es grundsätzlich in drei Schlüsselbereichen: Immobilien, Energie und Fuhrpark.

Zum einen kann die Energieeffizienz der Gebäude, größtenteils Bestandsgebäude, verbessert werden. Zum zweiten gilt es sicherzustellen, dass Energie mit geringeren CO2-Emissionen als bisher erzeugt wird. Im Idealfall geschieht dies CO2-neutral. Schließlich sollte auch die Fahrzeugflotte auf CO2-arme oder -neutrale Antriebstechniken umgestellt werden.

1. Immobilien: Nachhaltig bauen, effizient sanieren

Bis auf wenige Ausnahmen nutzt jedes Unternehmen Gebäude für seine Wertschöpfung. Dies können Bürogebäude, Lagerhallen, Ladenlokale oder auch Produktionshallen sein. In Deutschland gibt es nach Angaben des Instituts für Wohnen und Umwelt rund zwei Millionen Nichtwohngebäude, die beheizt oder klimatisiert werden, also im Mittelpunkt der Energie- und Klimaschutzpolitik stehen. Davon sind 58 Prozent vor 1979 gebaut worden, weitere 38 Prozent in den vier Jahrzehnten bis 2009 und lediglich vier Prozent seit dem Jahr 2010. Bei einer Vielzahl der Gebäude ist insofern der technische Stand in energetischer Hinsicht veraltet, sofern Sanierungen in der Zwischenzeit ausblieben. Beispielsweise entsprechen die Dämmungen nicht mehr aktuellen energetischen Anforderungen.

Unternehmen haben vielfältige Möglichkeiten, die Klimabilanz ihrer Immobilien zu verbessern. Da ist zum einen der Neubau einer nachhaltigen Immobilie – eines energieeffizienten Green Buildings mit sehr niedrigen Treibhausgasemissionen während der Nutzung.

Die Verpflichtung, Immobilien nach Nachhaltigkeitsaspekten zu bauen, wird auch vom Gesetzgeber vorangetrieben. Seit November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es verschärfte für neu zu bauende Nichtwohngebäude die Vorschriften hinsichtlich des Jahres-Primärenergiebedarfs, des Wärmeschutzes, der Wärmebrücken, der Dichtheit des Gebäudes und des Hitzeschutzes. Im Mai 2026 hat das Bundeskabinett das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Es sieht unter anderem vor, dass behördliche Neubauten ab 2028 Nullemissionsgebäude sein müssen, ab 2030 gilt das auch für alle anderen Neubauten. Der Bundestag wird in weiteren Lesungen über den Gesetzentwurf beraten, das GModG könnte im Herbst in Kraft treten.

Auch die Energieeffizienz von Bestandsimmobilien nimmt das GModG in den Blick und sieht Nachrüstpflichten vor. Bestandsimmobilien machen den allergrößten Teil der Gebäude aus. Sinkende CO₂-Emissionen sind vor allem durch die Sanierung und Optimierung – die Revitalisierung – dieser Immobilien mit einer zeitgemäßen energetischen Wärmedämmung oder neuen Heizung zu erreichen.

Auch die Beleuchtung lässt sich oft und einfach optimieren. Häufig tragen schon einzelne Maßnahmen dazu bei, die Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit eines Gebäudes deutlich zu verbessern – etwa durch den Austausch von Fenstern oder die Modernisierung der Beleuchtung oder eines Konzeptes zur Vermeidung beziehungsweise zur Nutzung von Abwärme.

Da rund ein Drittel des Energieverbrauchs von Immobilien nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums auf Nichtwohngebäude entfällt, unterstützt der Staat Unternehmen beim Klimaschutz – konkret bei der energetischen Sanierung und Modernisierung ihrer Immobilien. Es existieren etwa Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie einzelner Bundesländer. Dazu gehört etwa das wichtige KfW-Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude, Kredit (263)“. Der „Zuschuss (463)“ der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist eingestellt worden.

2. Erneuerbare Energien: Ihr Weg zur nachhaltigen Energieversorgung

Jedes Unternehmen nutzt Energie, die gemäß dem aktuellen Strommix gut zur Hälfte aus regenerativen Energiequellen stammt. Unternehmen können in diesem Bereich ihre Nachhaltigkeit durch einen stärkeren Fokus auf erneuerbare Energien steigern. Dazu gibt es mehrere Wege.

Zunächst kann man seinen Vertrag beim Energieversorger auf Ökostrom umstellt. Neben dem Bezug von Strom, der zu 100 Prozent aus regenerativen Energiequellen stammt, können Unternehmen aber auch eine eigene nachhaltige Energieversorgung aufbauen. Dazu kann beispielsweise eine PV-Anlage auf dem Dach installiert werden, durch die ein Teil des Strombedarfs gedeckt wird. In zehn Bundesländern gibt es Stand 2026 in Deutschland mittlerweile sogar eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen auf neuen gewerblichen Gebäuden oder bei Dachsanierungen. 

Photovoltaik: Von staatlicher Förderung profitieren

Der Staat unterstützt diesen Weg des nachhaltigen Umbaus. Unternehmen können nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz den mit ihrer Photovoltaikanlage erzeugten Strom entweder selbst nutzen oder ins öffentliche Netz einspeisen. Für den eingespeisten Strom erhalten sie über 20 Jahre eine garantierte Einspeisevergütung. Derzeit überlegt die Bundesregierung allerdings, diese Einspeisevergütung für neue Solaranlagen abzuschaffen.

Zudem sinkt die bestehende Einspeisevergütung für Neuanlagen um einen festen Betrag. Seit dem 1. Februar 2024 erfolgt eine halbjährliche Reduzierung der Einspeisevergütung um 1 Prozent. Die nächste Reduzierung steht am 1. August 2026 an. Dieser Degressionsfaktor wird abhängig vom Einhalten des Zubaukorridors weiter erhöht oder ausgesetzt. Für Unternehmen, die ausschließlich zum Eigenverbrauch Photovoltaikstrom erzeugen, stehen mehrere Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereit. Mit dem Programm „Erneuerbare Energien Plus“ unterstützt die KfW sowohl den Kauf neuer als auch die Modernisierung bestehender Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus regenerativen Energiequellen mit Förderkrediten bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben. Sofern es das Grundstück, die Rahmenbedingungen sowie die Vorschriften zulassen, kann auf dem Firmengrundstück auch eine Wind- oder Wasserkraftanlage errichtet werden.

3. Fuhrpark: Elektromobilität als Chance

Um als Unternehmen nachhaltiger zu agieren, ist es ein weiterer möglicher Schritt, die CO2-Emissionen der Firmenfahrzeuge zu reduzieren. Dies ist im Vergleich zu anderen Nachhaltigkeitsherausforderungen relativ unkompliziert, da das Angebot an umweltfreundlichen Elektrofahrzeugen groß ist. Der internationale Wettbewerb treibt die technische Weiterentwicklung, wie etwa eine höhere Reichweite, kontinuierlich voran. Zudem stehen in Deutschland zahlreiche Finanzierungsmöglichkeiten und Förderungen zur Verfügung, die Unternehmen bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen unterstützen.

Nachdem die ursprüngliche Förderung für Elektroautos Ende 2023 aufgrund von Haushaltskürzungen eingestellt wurde, hat die Bundesregierung neue Formen der Unterstützung für Unternehmen und Selbständige eingeführt. Diese bestehen in Steuervorteilen und Sonderabschreibungen anstatt einer direkten Kaufprämie. Auch die KfW sowie einige Bundesländer, Kommunen und Städte unterstützen den Umstieg auf den Elektroantrieb. Die neue E-Auto-Prämie des Bundes, die rückwirkend zum 1. Januar 2026 gilt, ist hingegen nur für Privatpersonen.

Steuerliche Anreize: Elektromobilität nutzen und Kosten sparen

Es gibt aber weitere steuerliche Anreize. Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind für bis zu zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit – beziehungsweise bis zum 31. Dezember 2035, wenn diese Regelung endet. Danach beträgt die Steuer nur noch 50 Prozent des normalen Steuersatzes für konventionelle Verbrenner. Auch die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Dienstwagen mit alternativem Antrieb ist reduziert. Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Leasingaufwands für reine Elektrofahrzeuge und Plug-in Hybride bleibt ebenfalls begünstigt.

Fazit: Klimaschutz bedeutet Wettbewerbsvorteil sichern

Klimaschutz ist für Unternehmen längst keine reine Pflichtübung mehr, sondern ein strategischer Hebel für mehr Wettbewerbsfähigkeit. Wer in den Bereichen Immobilien, Energie und Fuhrpark gezielt ansetzt, senkt nicht nur seine CO2-Emissionen, sondern profitiert auch von Kosteneinsparungen, besseren Finanzierungskonditionen und einer stärkeren Marktposition. Die zahlreichen Förderprogramme von KfW, BAFA und Bundesländern erleichtern den Einstieg zusätzlich. Unternehmen, die jetzt in Klimaschutz investieren, sichern sich damit einen klaren Vorsprung für die Zukunft.
 
Die Deutsche Leasing begleitet Sie als verlässlicher Partner auf diesem Weg – mit praxisnaher Beratung, maßgeschneiderten Lösungen und einem starken Netzwerk. Nutzen Sie die Chance, Ihr Unternehmen jetzt fit für die Anforderungen der Klimawende zu machen und so Ihre Position im internationalen Wettbewerb zu stärken.

 

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