1. Immobilien: Nachhaltig bauen, effizient sanieren
Bis auf wenige Ausnahmen nutzt jedes Unternehmen Gebäude für seine Wertschöpfung. Dies können Bürogebäude, Lagerhallen, Ladenlokale oder auch Produktionshallen sein. In Deutschland gibt es nach Angaben des Instituts für Wohnen und Umwelt rund zwei Millionen Nichtwohngebäude, die beheizt oder klimatisiert werden, also im Mittelpunkt der Energie- und Klimaschutzpolitik stehen. Davon sind 58 Prozent vor 1979 gebaut worden, weitere 38 Prozent in den vier Jahrzehnten bis 2009 und lediglich vier Prozent seit dem Jahr 2010. Bei einer Vielzahl der Gebäude ist insofern der technische Stand in energetischer Hinsicht veraltet, sofern Sanierungen in der Zwischenzeit ausblieben. Beispielsweise entsprechen die Dämmungen nicht mehr aktuellen energetischen Anforderungen.
Unternehmen haben vielfältige Möglichkeiten, die Klimabilanz ihrer Immobilien zu verbessern. Da ist zum einen der Neubau einer nachhaltigen Immobilie – eines energieeffizienten Green Buildings mit sehr niedrigen Treibhausgasemissionen während der Nutzung.
Die Verpflichtung, Immobilien nach Nachhaltigkeitsaspekten zu bauen, wird auch vom Gesetzgeber vorangetrieben. Seit November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es verschärft für neu zu bauende Nichtwohngebäude die Vorschriften hinsichtlich des Jahres-Primärenergiebedarfs, des Wärmeschutzes, der Wärmebrücken, der Dichtheit des Gebäudes und des Hitzeschutzes.
Auch bei den Bestandsimmobilien erhöht das GEG die Anforderungen hinsichtlich der Energieeffizienz und sieht Nachrüstpflichten vor. Bestandsimmobilien machen den allergrößten Teil der Gebäude aus. Sinkende CO₂-Emissionen sind vor allem durch die Sanierung und Optimierung – die Revitalisierung – dieser Immobilien mit einer zeitgemäßen energetischen Wärmedämmung oder neuen Heizung zu erreichen.
Auch die Beleuchtung lässt sich oft und einfach optimieren. Häufig tragen schon einzelne Maßnahmen dazu bei, die Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit eines Gebäudes deutlich zu verbessern – etwa durch den Austausch von Fenstern oder die Modernisierung der Beleuchtung oder eines Konzeptes zur Vermeidung beziehungsweise zur Nutzung von Abwärme.
Da rund ein Drittel des Energieverbrauchs von Immobilien nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums auf Nichtwohngebäude entfällt, unterstützt der Staat Unternehmen bei der energetischen Sanierung und Modernisierung ihrer Immobilien. Es existieren etwa Förderprogramme und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie einzelner Bundesländer. Dazu gehören etwa die beiden wichtigen KfW-Förderprogramme „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, „Kredit (263)“ und „Zuschuss (463)“. Für Neubauten ist die Förderung derzeit allerdings ausgesetzt.
2. Erneuerbare Energien: Ihr Weg zur nachhaltigen Energieversorgung
Jedes Unternehmen nutzt Energie, die allerdings immer noch zu mehr als 50 Prozent aus nicht-regenerativen Energiequellen stammt. Unternehmen können in diesem Bereich ihre Nachhaltigkeit durch einen stärkeren Fokus auf erneuerbare Energien steigern. Dazu gibt es mehrere Wege.
Zunächst kann man seinen Vertrag beim Energieversorger auf Ökostrom umstellt. Neben dem Bezug von Strom, der zu 100 Prozent aus regenerativen Energiequellen stammt, können Unternehmen aber auch eine eigene nachhaltige Energieversorgung aufbauen. Dazu kann beispielsweise eine PV-Anlage auf dem Dach installiert werden, durch die ein Teil des Strombedarfs gedeckt wird. In zehn Bundesländern gibt es Stand Juli 2024 in Deutschland mittlerweile sogar eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen auf neuen gewerblichen Gebäuden oder bei Dachsanierungen.
Photovoltaik: Von staatlicher Förderung profitieren
Der Staat unterstützt diesen Weg des nachhaltigen Umbaus. Unternehmen können nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz den mit ihrer Photovoltaikanlage erzeugten Strom entweder selbst nutzen oder ins öffentliche Netz einspeisen. Für den eingespeisten Strom erhalten sie über 20 Jahre eine garantierte Einspeisevergütung.
Regelmäßig sinkt allerdings die Einspeisevergütung für Neuanlagen um einen festen Betrag. Seit dem 1. Februar 2024 erfolgt eine halbjährliche Reduzierung der Einspeisevergütung um 1 Prozent. Dieser Degressionsfaktor wird abhängig vom Einhalten des Zubaukorridors weiter erhöht oder ausgesetzt. Für Unternehmen, die ausschließlich zum Eigenverbrauch Photovoltaikstrom erzeugen, stehen mehrere Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereit. Eine Kombination mit der „betrieblichen“ Förderung der Einspeisevergütung ist dabei nicht möglich. Sofern es das Grundstück, die Rahmenbedingungen sowie die Vorschriften zulassen, kann auf dem Firmengrundstück auch eine Windkraftanlage errichtet werden.
3. Fuhrpark: Elektromobilität als Chance
Um als Unternehmen nachhaltiger zu agieren, ist es ein weiterer möglicher Schritt, die CO2-Emissionen der Firmenfahrzeuge zu reduzieren. Dies ist im Vergleich zu anderen Nachhaltigkeitsherausforderungen relativ unkompliziert, da das Angebot an umweltfreundlichen Elektrofahrzeugen groß ist. Der internationale Wettbewerb treibt die technische Weiterentwicklung, wie etwa eine höhere Reichweite, kontinuierlich voran. Zudem stehen in Deutschland zahlreiche Finanzierungsmöglichkeiten und Förderungen zur Verfügung, die Unternehmen bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen unterstützen.
Obwohl die ursprüngliche Förderung für Elektroautos Ende 2023 aufgrund von Haushaltskürzungen eingestellt wurde, hat die Bundesregierung kürzlich eine neue Unterstützung für Unternehmen und Selbständige angekündigt. Diese besteht in einer steuerlichen Sonderabschreibung, anstatt einer direkten Kaufprämie.
Steuerliche Anreize: Elektromobilität nutzen und Kosten sparen
Zusätzlich gibt es weitere steuerliche Anreize. Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind für zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Danach beträgt die Steuer nur noch 50 Prozent des normalen Steuersatzes für konventionelle Verbrenner. Auch die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Dienstwagen mit alternativem Antrieb ist reduziert. Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Leasingaufwands für reine Elektrofahrzeuge und Plug-in Hybride bleibt ebenfalls begünstigt.
Der deutsche Mittelstand war schon immer mit unterschiedlichsten Herausforderungen konfrontiert – wie einschneidende klima- und weltpolitische Ereignisse. Bis heute ist er aber auch ein Garant für Stabilität und Fortschritt in Deutschland. Wir, die Deutsche Leasing, sind stolz, seit über 60 Jahren den deutschen Mittelstand bei dieser Erfolgsgeschichte zu begleiten. Damals wie heute sind wir als führender Asset-Finance-Partner mit Branchen-Know-how und Expertise Ihr Partner für maßgeschneiderte Finanzierungslösungen.