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CBAM-Check

CBAM-Check: Bereit für die neuen EU-Berichtspflichten?

Was sich für Unternehmen ändert

Die EU-Kommission will mit neuen Schwellenwerten und vereinfachten Meldeverfahren die Bürokratie beim CO2-Grenzausgleich deutlich reduzieren – vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. Doch für alle, die weiterhin unter die „Carbon Border Adjustment Mechanism Verordnung“ (CBAM)-Verordnung fallen, steigt der Handlungsdruck: Sie müssen ihre Lieferketten und Datenprozesse jetzt fit machen für verschärfte Transparenz- und Compliance-Anforderungen, die spätestens ab 2027 kommen sollen. Unternehmen, die jetzt nicht handeln, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern auch Wettbewerbsnachteile im internationalen Handel.

Erfahren Sie in unserem Artikel:

  • Die neuen CBAM-Regeln bringen spätestens ab 2027 für viele mittelständische Importeure verschärfte Berichtspflichten – und es drohen finanzielle Belastungen.
  • Wer mehr als 50 Tonnen CO2-intensive Waren importiert, muss künftig exakte und verifizierte Emissionsdaten liefern, Lieferketten transparent machen und strenge Compliance-Anforderungen erfüllen – Versäumnisse können zu Bußgeldern, Lieferverzögerungen und Reputationsschäden führen.
  • Unternehmen, die frühzeitig in Datenqualität, digitale Tools und Beratung investieren, sichern sich nicht nur Rechtssicherheit, sondern stärken auch die Resilienz und eigene Zukunftsfähigkeit.

Die Stimmen aus der Praxis sind eindeutig: Die Mehrheit der Unternehmen fühlt sich von den neuen europäischen CO2-Berichtspflichten für Importe überfordert. So können laut einer Deloitte-Umfrage drei von vier deutschen Unternehmen, die im Rahmen des CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM geforderten Emissionsdaten, ihrer Lieferanten außerhalb der EU nicht liefern – und mehr als zwei Drittel befürchten negative Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Der „Carbon Border Adjustment Mechanism“ soll sicherstellen, dass Importeure von CO2-intensiven Waren wie Stahl, Zement, Aluminium, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff künftig dieselben Klimakosten tragen wie europäische Hersteller. Die Verordnung adressiert vor allem das Problem des „Carbon Leakage“: CO2-intensive Produktion soll nicht länger ins Ausland verlagert werden, um strengere hiesige Auflagen zu umgehen.

Seit Oktober 2023 läuft zwar nur eine Übergangsphase: Unternehmen müssen für diese Produkte detailliert berichten, wie viel CO2 bei der Herstellung im Ausland entstand - die finanziellen Belastungen beschränken sich lediglich auf den mit der Datenerhebung verbundenen Aufwand. Doch spätestens ab Januar 2027 müssen betroffene Unternehmen für die importierten Emissionen CBAM-Zertifikate kaufen, deren Preis sich am europäischen Emissionshandel orientiert.

Nach der ursprünglichen – und derzeit noch gültigen Gesetzeslage – wäre es sogar schon Anfang kommenden Jahres so weit, und von der CBAM-VO betroffen wären Unternehmen aller Größen, sobald sie bestimmte CO2-intensive Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren – unabhängig von Mitarbeiterzahl oder Bilanzsumme.

Doch die EU-Kommission hat jüngst auf die Skepsis und Probleme in der Wirtschaft reagiert und Ende Februar 2025 weitreichende Vereinfachungen beschlossen, die einen Großteil der Importeure entlasten sollen. Für die verbleibenden Unternehmen, zu denen auch tausende Mittelständler gehören, bleibt der Handlungsdruck allerdings hoch: Sie müssen ihre Lieferketten und Datenprozesse fit machen für verschärfte Anforderungen. Wer jetzt nicht handelt und in Datenqualität sowie Compliance investiert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch langfristige Wettbewerbsnachteile im internationalen Handel.

Der neue CO2-„Grenzausgleich“ in Detail

Künftig sollen Importeure von CBAM-Waren bis zu einer jährlichen Menge von 50 Tonnen vollständig von den Berichtspflichten befreit werden – das betrifft rund 90 Prozent aller bisherigen Importeure. Für diese Unternehmen werden nach den jüngsten Plänen der EU-Kommission die Meldeverfahren spürbar vereinfacht: Die jährliche Frist zur Abgabe der CBAM-Erklärung wird vom 31. Mai auf den 31. August verlängert, die Berechnung und Verifizierung der Emissionen flexibler gestaltet und der Nachweis bereits gezahlter CO2-Preise im Ausland erleichtert. Neu ist auch die Möglichkeit, die Berichtspflichten an externe Dienstleister zu delegieren – die rechtliche Verantwortung bleibt aber beim importierenden Unternehmen.

Dagegen wird für Unternehmen, die mehr als 50 Tonnen CBAM-pflichtige Waren importieren, die regulatorische Messlatte deutlich höher gelegt. Sie müssen künftig für jede Warensendung exakte und verifizierte Emissionsdaten liefern, die auf den jeweiligen Produktionsstandort und die gesamte Lieferkette zurückzuführen sind.

Die EU verlangt außerdem den Nachweis aller bereits gezahlten CO2-Preise im Ausland, setzt auf strenge, unabhängige Kontrollen und forciert eine gemeinsame Strategie mit den nationalen Behörden, um Schlupflöcher konsequent zu schließen.

Die Risiken bei Verstößen sind erheblich: Neben Bußgeldern in Millionenhöhe drohen Lieferverzögerungen, Ausschlüsse von Märkten und erhebliche Reputationsverluste – gerade in Branchen, in denen Nachhaltigkeit und ESG-Standards zunehmend zum Wettbewerbsfaktor werden. Die vorgesehenen Änderungen befinden sich aktuell im europäischen Gesetzgebungsverfahren und werden voraussichtlich noch 2025 in Kraft treten.

Schritt-für-Schritt-Strategie für den Mittelstand

Die neuen CBAM-Regeln bringen also erhebliche Veränderungen – und stellen insbesondere auch größere mittelständische Importeure vor komplexe Herausforderungen rund um Datenqualität, Transparenz und Compliance. Wer weiterhin CBAM-pflichtig bleibt, muss seine Prozesse und Strukturen gezielt anpassen, um den verschärften Anforderungen gerecht zu werden und Risiken zu vermeiden.

Doch wie gelingt die praktische Umsetzung? Mit einer klaren Schritt-für-Schritt-Strategie können Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Firma CBAM-fit machen und sich rechtzeitig für die kommenden Pflichten wappnen. Nutzen Sie hierzu beispielsweise die von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) veröffentlichten Hinweise als Leitfaden:

 Prüfen Sie, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen CBAM-pflichtige Waren importiert, und registrieren Sie sich im CBAM-Portal.
Richten Sie ein internes Monitoring-System ein, das alle relevanten Emissionsdaten erfasst und die quartalsweise Berichtspflicht zuverlässig erfüllt.
Binden Sie Ihre Lieferanten aktiv ein: Digitale Lösungen wie Tacto oder carbmee vereinfachen die Datenerhebung, bieten Schulungen für Zulieferer und ermöglichen automatisierte Anfragen sowie die zentrale Verwaltung aller Lieferanten-Daten.
Ziehen Sie bei Bedarf spezialisierte Dienstleister hinzu, die Sie bei der Datenaufbereitung und der Einreichung der Berichte unterstützen.
Nutzen Sie die Beratungs- und Schulungsangebote von IHK, DEHSt, Branchenverbänden und spezialisierten Dienstleistern, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben.

So sichern Sie nicht nur Ihre Compliance, sondern steigern gleichzeitig auch die Effizienz und Resilienz Ihrer gesamten Lieferkette.

Fazit: Neue Berichtspflichten beachten, neue Chancen nutzen

Die aktuellen und geplanten Änderungen beim CO2-Grenzausgleich (CBAM) markieren einen entscheidenden Wendepunkt für viele Unternehmen im internationalen Handel. Mit der Einführung des 50-Tonnen-Schwellenwerts und weiteren Vereinfachungen will die EU die Wirtschaft entlasten und den bürokratischen Aufwand reduzieren. Gleichzeitig bleibt für größere Importeure, zu denen auch tausende Mittelständler gehören, der Handlungsdruck hoch: Sie müssen ihre Lieferketten, Datenprozesse und Compliance-Strukturen konsequent auf die verschärften Anforderungen ausrichten, um Transparenz, Datenqualität und Nachweisführung sicherzustellen. Wer frühzeitig handelt, sich mit den neuen Meldeverfahren vertraut macht und digitale Tools sowie Beratungsangebote nutzt, verschafft sich einen klaren Vorsprung.

Die Deutsche Leasing begleitet Sie als verlässlicher Partner auf diesem Weg – mit praxisnaher Beratung, maßgeschneiderten Lösungen und einem starken Netzwerk. Nutzen Sie die Chance, Ihr Unternehmen jetzt CBAM-fit zu machen und so Ihre Position im internationalen Wettbewerb zu stärken.

Vereinbaren Sie hier ihr persönliches Beratungsgespräch.

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