Der neue CO2-„Grenzausgleich“ in Detail
Künftig sollen Importeure von CBAM-Waren bis zu einer jährlichen Menge von 50 Tonnen vollständig von den Berichtspflichten befreit werden – das betrifft rund 90 Prozent aller bisherigen Importeure. Für diese Unternehmen werden nach den jüngsten Plänen der EU-Kommission die Meldeverfahren spürbar vereinfacht: Die jährliche Frist zur Abgabe der CBAM-Erklärung wird vom 31. Mai auf den 31. August verlängert, die Berechnung und Verifizierung der Emissionen flexibler gestaltet und der Nachweis bereits gezahlter CO2-Preise im Ausland erleichtert. Neu ist auch die Möglichkeit, die Berichtspflichten an externe Dienstleister zu delegieren – die rechtliche Verantwortung bleibt aber beim importierenden Unternehmen.
Dagegen wird für Unternehmen, die mehr als 50 Tonnen CBAM-pflichtige Waren importieren, die regulatorische Messlatte deutlich höher gelegt. Sie müssen künftig für jede Warensendung exakte und verifizierte Emissionsdaten liefern, die auf den jeweiligen Produktionsstandort und die gesamte Lieferkette zurückzuführen sind.
Die EU verlangt außerdem den Nachweis aller bereits gezahlten CO2-Preise im Ausland, setzt auf strenge, unabhängige Kontrollen und forciert eine gemeinsame Strategie mit den nationalen Behörden, um Schlupflöcher konsequent zu schließen.
Die Risiken bei Verstößen sind erheblich: Neben Bußgeldern in Millionenhöhe drohen Lieferverzögerungen, Ausschlüsse von Märkten und erhebliche Reputationsverluste – gerade in Branchen, in denen Nachhaltigkeit und ESG-Standards zunehmend zum Wettbewerbsfaktor werden. Die vorgesehenen Änderungen befinden sich aktuell im europäischen Gesetzgebungsverfahren und werden voraussichtlich noch 2025 in Kraft treten.
Schritt-für-Schritt-Strategie für den Mittelstand
Die neuen CBAM-Regeln bringen also erhebliche Veränderungen – und stellen insbesondere auch größere mittelständische Importeure vor komplexe Herausforderungen rund um Datenqualität, Transparenz und Compliance. Wer weiterhin CBAM-pflichtig bleibt, muss seine Prozesse und Strukturen gezielt anpassen, um den verschärften Anforderungen gerecht zu werden und Risiken zu vermeiden.
Doch wie gelingt die praktische Umsetzung? Mit einer klaren Schritt-für-Schritt-Strategie können Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Firma CBAM-fit machen und sich rechtzeitig für die kommenden Pflichten wappnen. Nutzen Sie hierzu beispielsweise die von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) veröffentlichten Hinweise als Leitfaden:
Prüfen Sie, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen CBAM-pflichtige Waren importiert, und registrieren Sie sich im CBAM-Portal.
Richten Sie ein internes Monitoring-System ein, das alle relevanten Emissionsdaten erfasst und die quartalsweise Berichtspflicht zuverlässig erfüllt.
Binden Sie Ihre Lieferanten aktiv ein: Digitale Lösungen wie Tacto oder carbmee vereinfachen die Datenerhebung, bieten Schulungen für Zulieferer und ermöglichen automatisierte Anfragen sowie die zentrale Verwaltung aller Lieferanten-Daten.
Ziehen Sie bei Bedarf spezialisierte Dienstleister hinzu, die Sie bei der Datenaufbereitung und der Einreichung der Berichte unterstützen.
Nutzen Sie die Beratungs- und Schulungsangebote von IHK, DEHSt, Branchenverbänden und spezialisierten Dienstleistern, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben.
So sichern Sie nicht nur Ihre Compliance, sondern steigern gleichzeitig auch die Effizienz und Resilienz Ihrer gesamten Lieferkette.
Fazit: Neue Berichtspflichten beachten, neue Chancen nutzen
Die aktuellen und geplanten Änderungen beim CO2-Grenzausgleich (CBAM) markieren einen entscheidenden Wendepunkt für viele Unternehmen im internationalen Handel. Mit der Einführung des 50-Tonnen-Schwellenwerts und weiteren Vereinfachungen will die EU die Wirtschaft entlasten und den bürokratischen Aufwand reduzieren. Gleichzeitig bleibt für größere Importeure, zu denen auch tausende Mittelständler gehören, der Handlungsdruck hoch: Sie müssen ihre Lieferketten, Datenprozesse und Compliance-Strukturen konsequent auf die verschärften Anforderungen ausrichten, um Transparenz, Datenqualität und Nachweisführung sicherzustellen. Wer frühzeitig handelt, sich mit den neuen Meldeverfahren vertraut macht und digitale Tools sowie Beratungsangebote nutzt, verschafft sich einen klaren Vorsprung.
Die Deutsche Leasing begleitet Sie als verlässlicher Partner auf diesem Weg – mit praxisnaher Beratung, maßgeschneiderten Lösungen und einem starken Netzwerk. Nutzen Sie die Chance, Ihr Unternehmen jetzt CBAM-fit zu machen und so Ihre Position im internationalen Wettbewerb zu stärken.
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