
Arbeite nachhaltig – und sprich darüber
EU verschärft die Berichtspflichten über nichtfinanzielle Informationen
Auf einen Blick
- Herkömmliche Bilanzen informieren nicht ausreichend über die Nachhaltigkeit eines Geschäftsmodells
- EU verschärft Berichtspflichten über nichtfinanzielle Informationen
- Öffentlichkeit und Lieferkettengesetz verschärfen den Druck, Informationen über die Nachhaltigkeit eines Geschäftsmodells auszuweisen
- Auch ohne formale Berichtspflicht werden kleine und mittelgroße Unternehmen in Zukunft über Nachhaltigkeit ihres Geschäftsmodells berichten
Nachhaltigkeit wird zu einem zentralen Thema für Wirtschaft und Gesellschaft. Unternehmen, die gegen ökologische und soziale Standards verstoßen, riskieren einen Reputationsverlust und gefährden damit ihren wirtschaftlichen Erfolg. Kritische Kunden, aber auch strenge Vorgaben der EU führen zu einem grundlegenden Umdenken. Was Unternehmer wissen sollten:
1. Klassische Bilanz liefert wenig Informationen über Nachhaltigkeit
In einer herkömmlichen Bilanz kommt es zum Beispiel für einen Automobilzulieferer darauf an, den Erfolg durch den Verkauf möglichst vieler Produkte zu dokumentieren. Die Folgen für Umwelt und Gesellschaft durch die im Produktlebenszyklus entstehenden CO2-Emissionen spielen keine Rolle. Das ändert sich grundlegend. Aufsichtsbehörden, aber auch Kunden, Mitarbeiter und weitere Stakeholder wollen wissen, welche Emissionen Produkte verursachen oder ob das Unternehmen gut für den Umbau in Richtung umweltfreundlicher Technologien gerüstet ist. Über Umwelt- und Sozialstandards sowie über die Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance, kurz ESG) informieren Unternehmen in ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung.
2. Berichtspflicht über nichtfinanzielle Faktoren wird erweitert
In Deutschland müssen bislang kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, Versicherungen, Kreditinstitute, haftungsbeschränkte Personengesellschaften und Genossenschaften über nichtfinanzielle Faktoren berichten. Voraussetzung: Sie beschäftigen mehr als 500 Mitarbeiter, erzielen 40 Millionen Euro Umsatz oder haben eine Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro. Sie müssen über Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie über Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption berichten. Dieses Reporting soll im Rahmen des Green Deal und des EU-Aktionsplans ausgeweitet werden auf Kapitalgesellschaften, die am Bilanzstichtag mindestens zwei Größenkriterien erfüllen: mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme, mehr als vier Millionen Euro Jahres-Nettoumsatz oder mehr als 250 Mitarbeiter.

3. Druck der Gesellschaft steigt
Kleinere Unternehmen, die nicht der Berichtspflicht unterliegen, können sich aber nicht darauf verlassen, dass an ihnen der Kelch vorüber geht. Das liegt an der gesellschaftlichen Entwicklung rund um das Thema Nachhaltigkeit. Kunden werden kritischer. Sie wollen Produkte kaufen, die nachhaltig hergestellt werden und die Umwelt möglichst nicht belasten. Wenn ein Unternehmen in der Lieferkette einen Lieferanten hat, der gegen Menschenrechte verstößt, bringt das große Imageprobleme mit sich. Deswegen müssen Unternehmen Nachhaltigkeitsrisiken aktiv steuern und im Blick haben. Mit dem Reporting dokumentiert ein Unternehmen das nach außen.
4. Auch Mittelständler sollten über nichtfinanzielle Faktoren berichten
Auch wenn bei vielen Mittelständlern keine direkte Berichtspflicht vorliegt, sollten sie sich eingehend mit der Nachhaltigkeit ihres Geschäftsmodell beschäftigen und darüber berichten. „Der gesetzliche Druck, nachhaltiger zu handeln, wird in den nächsten Jahren deutlich steigen, auch für Mittelständler. Anforderungen, deren Erfüllung heute allenfalls gewünscht ist, werden schon bald per Gesetz vorgeschrieben sein“, sagt Frank Immenga, Jurist und Professor für Umweltwirtschaft und -recht am Umwelt-Campus der Hochschule Trier. Der Handlungsbedarf ist enorm. Laut einer weltweiten Umfrage der Beratungsgesellschaft EY beklagen 51 Prozent der Investoren, dass Unternehmen nicht ausreichend über die Nachhaltigkeit ihres Geschäftsmodells berichten.
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5. Nachhaltigkeits-Reporting ist wichtig für die Finanzierung
Auch Banken und andere externe Geldgeber achten immer stärker auf die Nachhaltigkeit von Unternehmen. So lassen sich für ein Geschäftsmodell, das ausschließlich auf fossilen Brennstoffen basiert, kaum noch Geldgeber finden. Wer aktiv die Nachhaltigkeit seines Geschäftsmodells darstellt oder zumindest dokumentiert, dass er mit der Transformation begonnen hat, findet nicht nur leichter Geldgeber, sondern kommt auch in den Genuss besserer Konditionen. Bei Banken lässt sich das Rating verbessern.
6. Lieferkettengesetz verschärft den Druck
Das Lieferkettengesetz, das Anfang 2023 in Kraft tritt, betrifft Unternehmen mit 3.000 Mitarbeitern. Aber auch sie werden die unmittelbaren Zulieferer in ihrer Lieferkette durchleuchten. Deswegen müssen auch kleine und mittelgroße Unternehmen Angaben zu Nachhaltigkeitsrisiken machen. Der Handlungsbedarf ist enorm: Lediglich 29 Prozent der Mittelständler berücksichtigt derzeit Nachhaltigkeitskriterien bei der Auswahl der Lieferanten, wie eine Umfrage der DZ Bank zeigt. Einen großen Nachholbedarf hat vor allem die Bauindustrie, in der nur 20 Prozent der Unternehmen auf die Nachhaltigkeit achtet.
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