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Investitionen im Ausland: Exportfinanzierung mit ECA

Investitionen im Ausland: Exportfinanzierung mit ECA

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben das Exportgeschäft vieler mittelständischer Unternehmen, die im internationalen Geschäft tätig sind, in den vergangenen Monaten stark beeinflusst. Themen wie Risikominimierung und Kreditabsicherung rücken in diesen Zeiten verstärkt in den Fokus, wenn es um Exportgeschäfte geht. Doch wie kann man sich in unsicheren Zeiten und darüber hinaus bei Investitionen im Ausland besser absichern? Im Bereich der Exportfinanzierung bietet sich das sogenannte ECA gedeckte Geschäft an. Doch wie funktioniert das genau? Und welche Vorteile bietet diese Form der Auslandsfinanzierung? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Was bedeutet ECA?

ECA steht für Export Credit Agency (=Exportkreditagentur) und bezeichnet eine Institution, die im Auftrag eines Staates wie der Bundesrepublik Deutschland die Förderung von Exportgeschäften speziell in Schwellen- und Entwicklungsländer forciert. Dies wird durch die Übernahme von Kreditrisiken über Kreditausfallversicherungen ermöglicht. Eine Kreditausfallversicherung schützt im Wesentlichen vor dem Ausfall von Forderungen, und sorgt für sichere Zahlungsströme. Auch gegenwärtig in Zeiten der Corona-Pandemie, die von Unsicherheiten im nationalen wie internationalen Geschäft geprägt sind, bietet diese Art der Exportfinanzierung mittelständischen Unternehmen eine gute Möglichkeit, weiterhin Exportgeschäfte zu betreiben und abzusichern.

Welche Risiken übernimmt die ECA?

Die ECA kann privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisiert sein. In Deutschland ist die Euler Hermes Aktiengesellschaft der Mandatar, sozusagen der Bevollmächtigte des Staates. Auch bekannt als „Euler Hermes Bund“, ist er mit der Durchführung des Deckungsinstrumentariums beauftragt, mithilfe dessen das Ausfallrisiko bei Exportgeschäften abgesichert werden soll. Abgesichert werden vor allem politische Schadenstatbestände wie z. B. kriegerische Ereignisse oder die Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs, und wirtschaftliche Schadenstatbestände wie die Nichtzahlung oder Insolvenz des Kunden eines Exporteurs. Die Entschädigungssumme setzt sich aus den ausstehenden Geldforderungen des Kreditbetrages und den Finanzierungsnebenkosten (z. B. Hermes-Prämie) zusammen. Grundsätzlich trägt die ECA dabei 95 Prozent der Risiken, sofern alle Voraussetzungen für die ECA-Deckung erfüllt sind.

Grundvoraussetzung für eine Exportfinanzierung mit ECA ist der Liefervertrag
©  iStock - kupicoo

Was ist die Grundvoraussetzung für eine Exportfinanzierung dieser Art?

Die Grundvoraussetzung für eine Exportfinanzierung mit ECA ist der Liefervertrag: Der Exporteur schließt mit seinem ausländischen Importeur einen Liefervertrag ab – gegebenenfalls inklusive Serviceleistungen. Darüber hinaus vereinbaren Importeur und Exporteur, dass ein Teil des Auftragswertes finanziert werden soll. Bereits in der Angebotsphase bietet es sich an, dass der Exporteur mit der Deutschen Leasing direkt Kontakt aufnimmt und ein ECA-Finanzierungsangebot anfragt.

An wen richtet sich das ECA-Angebot und werden auch kleinere Finanzierungsbeträge abgesichert?

Gemeinsam mit der AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (AKA) bietet die Deutsche Leasing bereits ECA gedeckte Geschäfte ab 1 Million Euro Investitionsvolumen an. Die AKA ist seit mehr als 65 Jahren Spezialanbieter für Exportfinanzierungen. Das ECA-Angebot richtet sich vor allem an Mittelstandskunden der Sparkassen und der Deutschen Leasing, aber auch an deutsche Hersteller aus Industrie und Handel und deren Kunden im Ausland. Gerade Mittelstandskunden profitieren hiervon, da in der Vergangenheit ECA-Geschäfte häufig erst ab deutlich größeren Volumen angeboten wurden. Dabei setzt die AKA verstärkt auch auf schnelle, digitalisierte Prozesse für kleinvolumige ECA-Finanzierungen mit einem eigens dafür entwickelten Online-Portal.

„SmaTiX“ - Small-Ticket Express: Digitallösung für kleinvolumige Finanzierungen

Durch eine Kooperation zwischen der Deutschen Leasing und der AKA profitieren exportorientierte Kunden der Deutschen Leasing und der Sparkassen von einem direkten Zugang zum AKA-Onlineportal „SmaTiX“ (Small Ticket Express) für ECA-gedeckte Bestellerkredite in Höhe von 850.000,00 bis 10 Million Euro, bzw. USD. Für derzeit 84 Importländer können Finanzierungsanfragen mittels SmaTiX im effizienten und beschleunigten digitalen Antragsverfahren generiert werden. Die überwiegend mittelständisch geprägten Exportkunden der Sparkassen und der Deutschen Leasing können hierdurch auf Finanzierungslösungen zugreifen, die im deutschsprachigen Bankensektor nur von wenigen Anbietern unterstützt werden.

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Die AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH ist eine Spezialbank für Exportfinanzierung mit Sitz in Frankfurt am Main.

Welche Kriterien müssen für diese Form der Exportfinanzierung erfüllt sein?

Die Voraussetzungen für eine ECA-gedeckte Finanzierung sind unter anderem:

  • Vereinbarkeit mit „OECD-Konsensus“ (Übereinkommen, das Leitlinien für staatlich unterstützte Exportkredite regelt, z. B. Finanzierung von maximal 85 Prozent des Auftragswertes)
  • Allgemeine Anforderungen der landesspezifischen ECA
  • Ausreichende Bonität des Kreditnehmers

Grundsätzlich wird für einen ECA-gedeckten Bestellerkredit folgende Struktur gewählt:

ECA-Bestellerkredit (Quelle: Deutsche Leasing)
ECA-Bestellerkredit (Quelle: Deutsche Leasing)

Für welchen Zeitraum ist die ECA gedeckte Finanzierung gedacht?

Bei der ECA gedeckten Finanzierung ist insbesondere ihre Langfristigkeit ein Vorteil, die dem Kreditnehmer eine vorausschauende finanzielle Planung ermöglicht. Die maximale Laufzeit ist dabei durch den staatlichen Kreditversicherer vorgegeben. Die Rückzahlung erfolgt i. d. R. in gleichhohen Halbjahresraten. Dabei hängt der Tilgungsbeginn von dem im Exportvertrag vereinbarten Liefer- und/oder Leistungszeitraum ab. Er setzt jeweils sechs Monate nach dem im Kreditvertrag definierten Startpunkt ein. Die Auszahlung erfolgt in aller Regel an den Exporteur, nachdem dieser Auszahlungsabrufe eingereicht hat, die erfolgte Lieferungen beziehungsweise erbrachte Leistungen dokumentieren.

Gilt das Angebot auch für mittelständische Investitionen in europäischen Ländern?

Während in der Vergangenheit vor allem Schwellen- und Entwicklungsländer im Fokus von ECA-Anfragen standen, in denen der private Versicherungsmarkt teilweise keine Absicherung übernimmt, erleben die Anbieter nun vermehrt auch Nachfragen nach europäischen Ländern wie Italien, Spanien oder Portugal. Es ist ebenso möglich, Exportgeschäfte in diese Länder und weitere mit ECA-Deckungen zu realisieren. Gerade in der aktuellen Situation kann dies durchaus ein sinnvolles Instrument sein, Risiken zu minimieren und Geschäfte zu ermöglichen.
 

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