Alle Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind und der Wirtschaftsklasse Q angehören – wie etwa Krankenhäuser, Seniorenheime, mobile Pflegedienste, Ärzte oder Kindertagesstätten – können vom BMU geförderte Fahrzeuge über die Deutsche Leasing Mobility leasen. Darüber hinaus sind Organisationen und Einrichtungen in kommunaler, kirchlicher oder freier Trägerschaft, deren Träger, Stiftungen und deren Spitzenverbände förderberechtigt. Des Weiteren auch Verbände auf Landes-, Bezirks- oder Kreisebene und weitere gemeinnützige juristische Personen mit Schwerpunkt der sozialen Arbeit und der Wohlfahrtspflege mit überwiegender Aktivität in Deutschland.