Welche Risiken übernimmt die ECA?
Die ECA kann privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisiert sein. In Deutschland ist die Euler Hermes Aktiengesellschaft der Mandatar, sozusagen der Bevollmächtigte des Staates. Auch bekannt als „Euler Hermes Bund“, ist er mit der Durchführung des Deckungsinstrumentariums beauftragt, mithilfe dessen das Ausfallrisiko bei Exportgeschäften abgesichert werden soll. Abgesichert werden vor allem politische Schadenstatbestände wie z. B. kriegerische Ereignisse oder die Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs, und wirtschaftliche Schadenstatbestände wie die Nichtzahlung oder Insolvenz des Kunden eines Exporteurs. Die Entschädigungssumme setzt sich aus den ausstehenden Geldforderungen des Kreditbetrages und den Finanzierungsnebenkosten (z. B. Hermes-Prämie) zusammen. Grundsätzlich trägt die ECA dabei 95 Prozent der Risiken, sofern alle Voraussetzungen für die ECA-Deckung erfüllt sind.