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Neue Bilanzierungsregeln für Leasing

Neue Bilanzierungsregeln für Leasing

Am 1. Januar 2019 wird IFRS 16 zum neuen Standard der Leasingbilanzierung. Betroffen sind neben kapitalmarktorientierten Unternehmen auch andere IFRS-Bilanzierer.

Wer ein Gebäude errichtet, Autoteile produziert oder Waren im Fernverkehr liefert, muss Kräne, Maschinen oder Lastwagen nicht kaufen. Es genügt, sie gegen Gebühr zu nutzen – sie zu leasen – und am Ende des Nutzungsvertrags wieder zurückzugeben. Dies wirkt sich auf die Bilanz eines Unternehmens aus: Statt einmalig hohe Anschaffungskosten zu verbuchen, bezahlt ein Leasingnehmer für die Nutzung in Raten, die als Aufwand gelten. So weist weder die Aktivseite einen Vermögenswert noch die Passivseite eine Verbindlichkeit aus – das geleaste Objekt ist „off-balance“.

Die meisten Unternehmen bilanzieren nach HGB

Für die meisten Unternehmen in Deutschland, die zur stets wachsenden Zahl der Leasingnutzer gehören, wird dies auch weiterhin so bleiben. Denn sie bilanzieren nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuches, HGB, und nicht nach den International Financial Reporting Standards, kurz IFRS. Anders verhält es sich bei den rund 1.000 kapitalmarktorientierten Unternehmen in Deutschland. Ab 1. Januar 2019 gilt für sie IFRS 16, das vom International Accounting Standards Board erarbeitet wurde. Danach müssen alle Leasing- und Mietverträge einschließlich der Untermietverhältnisse bilanziell erfasst werden. Eine Ausnahme bilden beispielsweise Leasingverhältnisse mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten ohne Kaufoption und Vermögenswerte bis zu einem Wert von rund 5.000 US-Dollar.

Neue Bilanzierungsregeln für Leasing
Quelle: Leasing Spezial auf Handelsblatt.com

Vereinfachter Blick auf die finanzielle Lage

Indem alle Leasingverhältnisse „on-balance“ erfasst werden, vereinfacht IFRS 16 den Blick auf die finanzielle Lage des Unternehmens. Zugleich erhöhen sich Bilanzsumme und Verschuldung bei schrumpfender Eigenkapitalquote. Das muss kein Nachteil sein: Bilanziell erfasst wird nämlich nicht mehr der gesamte Leasingaufwand, sondern im operativen Ergebnis nur Abschreibungen auf das Nutzungsrecht, während die Zinsaufwendungen erst im Finanzergebnis sichtbar werden. So sorgt IFRS 16 für ein höheres operatives Ergebnis – ein Vorteil für Unternehmen, die danach beurteilt werden.

Ohnehin ist es für viele IFRS-Bilanzierer zweitrangig, ob eine Investition on- oder off-balance bilanziert wird. Die Vorteile liegen anderswo. Leasing ermöglicht, oft voll fremdfinanzierte Investitionen zu tätigen, und erlaubt den regelmäßigen Austausch der technischen Ausstattung. Es bietet Planungssicherheit durch regelmäßige Raten und räumt Unternehmen hohe Flexibilität ein, wenn es um eine Verlängerung des Leasingverhältnisses oder eine Kaufoption geht. Zusätzliche Services wie Wartungsverträge oder Versicherungen runden Leasingverträge ab. Deshalb erwartet die Deutsche Leasing, Marktführer der unabhängigen Leasinggesellschaften in Deutschland, durch IFRS 16 auch keine wesentlichen Änderungen im Gesamtmarkt.

IFRS-Bilanzierer sollten sich vorbereiten

IFRS 16-Anwender müssen alle Leasingverträge in der Bilanz erfassen und – ähnlich der bereits heute beim Finance Lease üblichen Verfahrensweise – künftig Nutzungsrecht und Verbindlichkeit in der Bilanz ausweisen. Vor allem gilt es, die Buchhaltung noch in diesem Jahr umzustellen, um im kommenden Jahr Vergleichszahlen verwenden zu können. Die Deutsche Leasing berät ihre Kunden  dabei umfassend durch die Identifikation und Beurteilung bestehender Leasingverhältnisse, Bereitstellung relevanter Daten sowie Erläuterung der Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten zu IFRS 16.