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Das Leasing-Glossar enthält Definitionen, Hintergrundinformationen und Wissenswertes rund um die Themen Leasing und Finanzierung.


Autofinanzierung- Ratenkauf
Traditionell ist der Ratenkauf dem Verkauf unter Eigentumsvorbehalt sehr ähnlich, mit der Ausnahme, dass dem Kunden das Fahrzeug über einen bestimmten Zeitraum mietweise überlassen wird und der Kunde in diesem Zeitraum die Gesamtkosten für das Fahrzeug zuzüglich Zinsen in Raten zurückzahlt. Am Ende der Vertragslaufzeit kann der Kunde gegen Gebühr ein nominales Vorkaufsrecht für das Fahrzeug erwerben.
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Beim Finanzierungs-Leasing deckt der Mietpreis praktisch alle Anschaffungskosten ab, weshalb der Wert des Mietpreises bei 90 % der Anschaffungskosten oder darüber liegt. Die Leasing-Gesellschaft macht Abschreibungen geltend, während der Kunde für den gezahlten Mietpreis Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen und sich die gezahlte Mehrwertsteuer erstatten lassen kann.
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Beim Leasing wird ein Vertrag zwischen der Leasing-gesellschaft, d.h. dem „Leasing-Geber“, und dem Kunden, dem „Leasing-Nehmer“, geschlossen.
| – | Die Leasing-Gesellschaft kauft und besitzt den vom Leasing-Nehmer benötigten Vermögensgegenstand
| | | – | Der Kunde mietet den Vermögensgegenstand von der Leasing-Gesellschaft und zahlt über einen zuvor festgelegten Zeitraum hinweg den Mietpreis für die Nutzung des Vermögensgegenstandes. Die Leasing-Gesellschaft kann die Vermögensgegenstände in einigen Fällen abschreiben. Diese Vorteile werden in der Regel in Form von geringeren Rückzahlungen an den Leasing-Nehmer weitergegeben.
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Man unterscheidet zwei Arten des Leasings: Das Finanzierungs-Leasing und das Operating-Leasing.
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Leasing mit hoher Abschlusszahlung
Bei dieser Form des Leasing-Vertrags werden über die Laufzeit des Leasing-Vertrags hinweg Zahlungen geleistet, und manchmal wird zu Beginn oder am Ende der Vertragslaufzeit eine größere Zahlung bzw. im Englischen als „balloon payment“ bezeichnete Pauschalzahlung geleistet. Oft leistet der Kunde am letzten Tag der Laufzeit des Leasing-Vertrags eine hohe Abschlusszahlung.
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Ein Leasingkauf ist im Wesentlichen dasselbe wie der Ratenkauf; der Hauptunterschied besteht in der Laufzeit und Struktur der Rückzahlungen. Einige Finanzierungsgesellschaften unterscheiden den Leasingkauf vom Ratenkauf, indem sie ihn einsetzen, wenn der Kunde eine Aufschiebung der Zahlung eines wesentlichen Teils der Anschaffungskosten bis zum Ende der Vertragslaufzeit wünscht.
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Bei einer Mobiliarhypothek handelt es sich um eine Art fester Gebühr, die auf identifizierbaren, beweglichen Vermögensgegenständen wie zum Beispiel Anlagen und Maschinen lastet. Zu beweglichem Vermögen zählt per definitionem jegliches Eigentum mit Ausnahme von freiem Grundeigentum. Mobiliarhypotheken dürfen in der Regel nur dann bestellt werden, wenn es sich beim Kunden um eine in England oder Wales eingetragene juristische Person handelt (Schottland erkennt Mobiliarhypotheken ausschließlich für Schiffe oder Flugzeuge an).
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Der Leasing-Vertrag läuft nicht über die gesamte Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes, und der Leasing-Nehmer haftet nicht für seinen Gesamtwert. Das Restrisiko übernimmt der Leasing-Geber, Originalhersteller oder Lieferant. Diese Art des Leasings wird in der Regel nur dann eingesetzt, wenn von einem Wiederverkaufswert des Vermögensgegenstands ausgegangen wird, wie zum Beispiel bei Flugzeugen oder Fahrzeugen. Die gängigste Form des Operating-Leasings ist der mittelfristige Leasing-Vertrag. Im Wesentlichen besteht der Vorteil für den Kunden hierbei in der Nutzung des Vermögensgegenstandes plus zusätzlichen Leistungen. Ein sehr gutes Beispiel für ein mittelfristiges Leasing ist ein Fuhrpark.
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Personal Contract Purchase [PCP – privater Vertragskauf]
Der private Vertragskauf hat in der Regel eine Laufzeit von zwei Jahren; zu Beginn der Vertragslaufzeit leistet der Kunde eine Anzahlung und zahlt dann zuvor festgelegte monatliche Raten. Am Ende der Vertragslaufzeit hat der Kunde folgende drei Optionen: Wieder ganz von vorne anfangen, indem er wieder zum Händler geht, das Auto in Zahlung gibt und der Finanzierungsgesellschaft den garantierten Mindestwert zurückzahlt. Die Differenz wird dann mit der Anzahlung für ein neues Fahrzeug verrechnet. Alternativ kann das Auto privat verkauft werden, und der Kunde behält die Differenz zum garantierten Mindestwert. Das Auto zurückgeben und gehen. Wenn sich die Marktbedingungen geändert haben und der tatsächliche Wert des Fahrzeuges unter dem garantierten Mindestwert liegt, übernimmt der Fahrzeugverleiher alle Verluste - vorausgesetzt, das Fahrzeug ist für sein Alter in einem guten Zustand und hat nicht einen höheren Kilometerstand als vereinbart. Das Auto behalten, indem er den garantierten Mindestwert bezahlt. Selbst wenn das Fahrzeug mehr wert ist, muss der Kunde lediglich den im Rahmen des Finanzierungsplans festgelegten garantierten Mindestwert zahlen. Sowohl Neu- als auch Gebrauchtwagen können im Rahmen eines PCP-Plans erworben werden.
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Nach den Mehrwertsteueränderungen im August 1995 entwickelten die Finanzdienstleister der Automobilindustrie Leasingpläne für Privatpersonen. Hierbei handelt es sich um eine neue Entwicklung für den Autofinanzierungsmarkt, die sicherlich erst in einigen Jahren wieder abflaut.
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Beim Ratenkauf handelt es sich um eine gängige Art der Finanzierung des Erwerbs von Vermögensgegenständen durch Unternehmen. Beim Ratenkauf leistet der Kunde eine Anzahlung, und der Restbetrag zuzüglich Zinsen werden über einen bestimmten Zeitraum abgezahlt. Die Finanzierungsgesellschaft, die für die Finanzierung sorgt, wird als „Gläubiger“ bezeichnet. Sie erwirbt den Vermögensgegenstand für den Kunden, der als „Mieter“ bezeichnet wird. Der Vermögensgegenstand verbleibt bis zur Zahlung der letzten Rate im Eigentum der Finanzierungsgesellschaft.
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Der Restwert ist der Wert des Vermögensgegenstandes bei Ablauf des Leasing-Vertrags. Der Restwert spielt eine wichtige Rolle für Operating-Leasings für Anlagen, die auch am Ende der Vertragslaufzeit immer noch einen gewissen Wert haben. Der Restwert wird bei der Berechnung des Mietpreises nicht berücksichtigt. Das Risiko, dass der Wert des Vermögensgegenstandes bei Ablauf des Leasing-Vertrags nicht mehr dem Restwert entspricht, trägt entweder die Leasing-Gesellschaft oder ein Dritter.
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