
Der Begriff „Leasing“ stammt aus dem Englischen. Er bedeutet übersetzt Mieten, also die – im Juristen-Deutsch – „Gebrauchsüberlassung eines Wirtschaftgutes auf Zeit gegen Entgelt“. Tatsächlich gibt es neben einigen Gemeinsamkeiten zur Miete jedoch eine ganze Reihe wesentlicher Unterschiede, die Leasing häufig zur optimalen Lösung machen.

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Gemeinsamkeiten von Leasing und Miete
Anders als beim - kreditfinanzierten - Kauf ist der Nutzer eines Wirtschaftsgutes sowohl beim Leasing wie bei der Miete nicht zugleich dessen juristischer Eigentümer. Deshalb müssen Leasing-Nehmer und Mieter dieses Gut auch nicht in ihrer Bilanz aktivieren.
Nicht der Nutzer des Wirtschaftsgutes finanziert dessen Anschaffungskosten, sondern der Leasing-Geber/Vermieter. Damit entfallen für Leasing-Nehmer/Mieter der Liquiditätsabfluss und/oder die Fremdfinanzierung des Investitionsobjektes zu einem Zeitpunkt, der - beispielsweise bei Betriebsgebäuden - teilweise sogar weit vor der ersten Nutzungsmöglichkeit liegt. Vielmehr wird es nach dem "Pay-as-you-earn"-Prinzip möglich, die Kosten für ein Wirtschaftsgut aus den Erträgen zu finanzieren, die nach und nach damit erwirtschaftet werden.
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Wichtige Unterschiede von Leasing und Miete
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Leasing
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Miete
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| Der Leasing-Nehmer definiert - in Abstimmung mit seinem Leasing-Geber - nach seinen spezifischen Bedürfnissen das Anforderungsprofil für das Investitionsobjekt und legt das Beschaffungsdatum fest. Er wählt den Hersteller aus, führt gegebenenfalls selbst die Kauf-/Vertragsverhandlungen und wickelt die Übernahme oder - bei einem Betriebsgebäude - das Baumanagement in eigener Regie ab. Je nach individuellem Bedürfnis kann er diese Aufgaben aber auch teilweise oder ganz an die Leasing-Gesellschaft übertragen. |
Im Regelfall entscheidet allein der Vermieter über den Anschaffungszeitpunkt, die Beschaffenheit und den Lieferanten des Investitionsgutes. |
| Die Nutzungsentgelte und die Nutzungsdauer sind von Anfang an für die gesamte Vertragslaufzeit fixiert. Damit besteht Planungssicherheit. Das identische Interesse von Leasing-Geber und Leasing-Nehmer an einer optimalen Weiterverwertung des Investitionsobjektes nach Ablauf des Leasing-Vertrages - entweder durch den bisherigen Nutzer oder Dritte - sorgt zugleich dafür, dass die Einsatz- und die Markttauglichkeit des Leasinggutes jederzeit gewahrt bleibt. |
Je nach Vertragsgestaltung und Marktsituation sind insbesondere Mietpreisänderungen und die Dauer des Mietverhältnisses im Voraus kaum kalkulierbar. Weitere Unwägbarkeiten stecken - weil die Instandhaltung im Gegensatz zum Leasing in der Regel dem Vermieter obliegt - in der jederzeitigen Gebrauchsfähigkeit sowie - beispielsweise weil veränderte Marktverhältnisse eine Nutzungsänderung erfordern - in der Gebrauchstauglichkeit. |
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