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- Leasing umfasst Finanzierungsbestandteile. Je nach dem, um welche Art Vereinbarung es sich handelt, wird der Erwerb des geleasten Objekts, nachdem die zugrunde liegende Leasing-Frist abgelaufen ist, von Anfang an ausdrücklich angeboten.
- Beim „Uthyrning" (mieten) wird die Investmententscheidung vom Vermieter getroffen. Beim Leasing entscheiden Sie selbst, welches Objekt Sie kaufen wollen und wer es liefern soll.
- Beim „Uthyrning" (mieten) liegt die Verantwortung für Verwaltung und Instandhaltung beim Vermieter. Beim Leasing treten Sie in den meisten Fällen als Eigentümer auf. Sie sorgen zum Beispiel für die notwendige Wartung des geleasten Objekts. Und Sie entscheiden, wo die notwendige Versicherung abgeschlossen werden soll. Sie können diese Aufgaben natürlich auch an die Deutsche Leasing übertragen.
- Geleaste Objekte werden auf der Bilanz der Leasing-Gesellschaft ausgewiesen und nicht auf der Bilanz des nutzenden Unternehmens. Aus diesem Grund sind die Leasing-Raten als Betriebskosten von der Steuer absetzbar. Daher ist Leasing für Sie ein bilanzielles und finanzstrategisches Kontrollinstrument.
- Im Falle eines Operating-Leasing-Vertrags übernimmt die Leasing-Gesellschaft das Investitionsrisiko am Ende der Laufzeit des Leasing-Vertrags. Das erleichtert Ihnen den Umgang mit wirtschaftlichen Schwankungen und das Management von Innovationen.
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