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Vergleich Leasing und Miete
Was sind die Besonderheiten von Leasing?

Der Begriff „Leasing“ stammt aus dem Englischen und bedeutet übersetzt „mieten“. Juristisch gesehen ist es die „Gebrauchsüberlassung eines Investitionsgutes auf Zeit gegen Entgelt“. Tatsächlich gibt es neben einigen Gemeinsamkeiten zur Miete eine ganze Reihe wesentlicher Unterschiede, die Leasing häufig zur optimalen Lösung machen.

Gemeinsamkeiten von Leasing und Miete:
Anders als beim kreditfinanzierten Kauf ist der Nutzer eines Wirtschaftsgutes sowohl beim Leasing als auch bei der Miete nicht zugleich dessen juristischer Eigentümer. Deshalb müssen Leasing-Nehmer und Mieter dieses Gut auch nicht in ihrer Bilanz aktivieren. Nicht der Nutzer des Wirtschaftsgutes finanziert dessen Anschaffungskosten, sondern der Leasing-Geber/Vermieter. Damit entfallen für Leasing-Nehmer/Mieter der Liquiditätsabfluss und/oder die Fremdfinanzierung des Investitionsobjektes zu einem Zeitpunkt, der – beispielsweise bei Betriebsgebäuden – teilweise sogar weit vor der ersten Nutzungsmöglichkeit liegt. Vielmehr wird es nach dem "Pay-as-you-earn"-Prinzip möglich, die Kosten für ein Wirtschaftsgut aus den Erträgen zu finanzieren, die nach und nach damit erwirtschaftet werden.

Wichtige Unterschiede von Leasing und Miete
Leasing Miete
Der Leasing-Nehmer definiert – in Abstimmung mit seinem Leasing-Geber – nach seinen spezifischen Bedürfnissen das Anforderungsprofil für das Investitionsobjekt und legt das Erwerbsdatum fest. Er wählt den Hersteller aus, führt gegebenenfalls selbst die Kauf-/Vertragsverhandlungen und wickelt die Übernahme oder – im Falle eines Betriebsgebäudes – das Baumanagement in eigener Regie ab. Je nach individuellem Bedürfnis kann er diese Aufgaben aber auch teilweise oder ganz an die Leasing-Gesellschaft übertragen. Die Nutzungsentgelte und die Nutzungsdauer sind von Anfang an für die gesamte Vertragslaufzeit fixiert. Damit besteht Planungssicherheit. Das identische Interesse von Leasing-Geber und Leasing-Nehmer an einer optimalen Weiterverwertung des Investitionsobjektes nach Ablauf des Leasing-Vertrages – entweder durch den bisherigen Nutzer oder Dritte – sorgt zugleich dafür, dass die Einsatz- und die Markttauglichkeit des Leasinggutes jederzeit gewahrt bleibt. In der Regel entscheidet allein der Vermieter allein über den Anschaffungszeitpunkt , die Beschaffenheit und den Lieferanten des Investitionsgutes. Je nach Vertragsgestaltung und Marktsituation sind insbesondere Mietpreisänderungen und die Dauer des Mietverhältnisses im Voraus kaum kalkulierbar. Unsicher ist auch die jederzeitige Gebrauchsfähigkeit sowie die Gebrauchstauglichkeit des Mietgutes (weil beispielsweise veränderte Marktverhältnisse eine Nutzungsänderung erfordern), da die Instandhaltung im Gegensatz zum Leasing in der Regel beim Vermieter liegt.

 
 
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