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Leasing in Schweden
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Rechtsprinzipien
Ihr Wegweiser durch den juristischen Dschungel

Schweden hat nach wie vor noch keine speziellen Leasing-Gesetze, obwohl Leasing schon seit mehr als vierzig Jahren in Schweden existiert. Es gibt auch keine juristischen Definition von Leasing in Schweden.


Rechtliche Grundlagen
Die Gesetze, die sich mit der Beschaffung von finanziellen Mitteln befassen, sind sehr komplex. Die Beschränkungen sind in einer Reihe von Gesetzen und Richtlinien aufgenommen, die von den relevanten Instanzen herausgegeben werden. Für Unternehmen mit beschränkter Haftung stehen das schwedische Unternehmensrecht und entsprechende Gesetzgebungen im Mittelpunkt.

In Schweden sind die Banken für Unternehmen die allgemeine Finanzierungsquelle zur externen Kapitalgewinnung. Die meist genutzten Finanzierungsarten sind Überziehungskredite und zeitlich begrenzte Darlehen. Wenn es um Sicherheiten geht, erkennt das schwedische Gesetz „floating charge" („schwebende Belastungen") an. Bei dieser Methode dienen der Bank z.B. Aktien, Maschinen, Inventar oder Außenstände des Unternehmens als Sicherheiten, während das Unternehmen diese nutzen darf, so lange es solvent bleibt und die Darlehensvereinbarung einhält. Andere Arten von Sicherheiten für die Bank können Immobilien, Aktienpakete oder eine Bürgschaft einer Person oder Firma sein.

Im Fall der Insolvenz des Kreditnehmers wird die Priorität des Kreditors durch das Gesetz über die Prioritätenregelung bestimmt. Zur Finanzierung von Unternehmensreorganisationen wurde das Gesetz vor kurzem geändert. Das neue Gesetz über die Prioritätenregelung trat am 1. Januar 2004 in Kraft. Die wahrscheinlich signifikanteste und am meisten diskutierte Änderung in diesem Gesetz war die Position der Zulieferer im Insolvenzfall des Kreditnehmers, die auf Kosten des „floating charge"-Halters verbessert wurde. Da es meistens die Banken sind, die Halter der „floating charge" sind, hat dies zur Folge, dass die Banken bei der Bewilligung derartiger Darlehen vorsichtiger geworden sind. Daher fordern sie heutzutage bei „floating charge" oft zusätzliche Sicherheiten.

Bei dem Erwerb sehr teurer Anlagen kann ein Unternehmen die Kosten für die neue Anlage verteilen. Dies kann mit einem Mietkaufvertrag / bedingte Verkaufsvereinbarung oder einem Leasing-Vertrag geschehen. Das Unternehmen kann dann die Anlage über einen längeren Zeitraum abbezahlen und dabei gleichzeitig den Ertrag der neuen Anlage nutzen. Durch den Vertrag erhält das finanzierende Unternehmen das juristische Eigentum an der fraglichen Anlage. Im Allgemeinen erhält das finanzierende Unternehmen dadurch eine bessere Sicherheit als andere Kreditgeber. Als Folge davon kann das finanzierende Unternehmen möglicherweise bessere Konditionen anbieten. Muss die von dem Unternehmen benutzte Anlage auf unregelmäßiger Basis ausgewechselt werden? Oder besteht das Risiko, dass die Anlage ausgewechselt werden muss, bevor die Vereinbarung abgelaufen ist? In solchen Fällen ist ein Mietkaufvertrag / bedingte Verkaufsvereinbarung besser geeignet als ein Leasing-Vertrag, der normalerweise über einen längeren Zeitraum läuft.

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