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Leasing-Glossar
Leasing-Wissen für Sie

Das Leasing-Glossar enthält Definitionen, Hintergrundinformationen und Wissenswertes rund um die Themen Leasing und Finanzierung.


Mietkauf/Bedingte Verkaufsvereinbarung
In Schweden ist der Mietkauf / die bedingte Verkaufsvereinbarung eine gängige Finanzierungsmethode beim Erwerb von Investitionsgütern. Der Kunde leistet dabei eine Anzahlung. Der restliche Betrag und die Zinsen sind über einen festgelegten Zeitraum zu leisten. Die geldgebende Finanzierungsgesellschaft wird dabei „Kreditgeber" genannt und übernimmt im Namen des Kunden den Erwerb des Investitionsgutes. Der Kunde, „Mieter" genannt, erwirbt dabei von Anfang an die Eigentumsrechte am Investitionsgut, darf es jedoch während der Vertragslaufzeit nicht verkaufen oder anderweitig darüber verfügen, da es dem Kreditgeber als Sicherheit dient. Kommt der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, geht das Eigentum auf den Kreditgeber über. Der Mietkauf bzw. die bedingte Verkaufsvereinbarung sind gesetzlich geregelt

Leasing
Leasing ist ein Vertrag zwischen der Leasing-Gesellschaft (dem Leasing-Geber) und dem Kunden (dem Leasing-Nehmer).
–  Die Leasing-Geber kauft und besitzt die Anlage, die der Leasing-Nehmer benötigt.
–  Der Kunde mietet die Anlage von der Leasing-Gesellschaft und zahlt über einen vorher festgelegten Zeitraum Mietraten für die Nutzung.

Das Leasing-Objekt bleibt Eigentum der Leasing-Gesellschaft bis alle Leasing-Raten an den Leasing-Geber geleistet wurden. Je nach dem, welche Vertragsvereinbarung der Kunde wählt, kann er nach Beendigung der Laufzeit entweder die Laufzeit verlängern, das Leasing-Objekt kaufen oder es an den Leasing-Geber zurück geben. Leasing bietet im Vergleich zu Krediten und Darlehen viele Vorteile. Es ist eine steuerlich absetzbare Finanzierungsart. Der Leasing-Nehmer kann die Leasing-Objekte nutzen (z.B. Maschinen, Immobilien, Fahrzeuge), ohne sie kaufen zu müssen. Es ist nicht notwendig, einen großen Betrag auf einmal aufzuwenden, die Liquidität bleibt erhalten. Es gibt zwei Arten von Leasing: das Finanzierungs-Leasing und das Operating-Leasing.

Finanzierungs-Leasing
Die Absatzförderung ist eine Verkaufsunterstützung für Hersteller und Händler von Ausrüstungsgütern. Dies bedeutet, dass das Produktangebot um ein Leasing-Angebot erweitert wird. Der Investor erhält alle Dienstleitungen rund um die Investition aus „einer Hand“. Zur Entwicklung individueller Absatzförderungskonzepte für Händler oder Hersteller gibt es variantenreiche Kooperationsformen.

Leasing-Objekt
Bei Leasing-Objekten handelt es sich um Wirtschaftsgüter (z.B. bewegliche Sachen oder Immobilien), Lizenzen oder nichtmaterielle oder rechtliche Werte, deren Nutzungsrechte vom Leasing-Geber auf den Leasing-Nehmer mit einem Leasing-Vertrag übertragen werden.

Leasing-Raten
Die Leasing-Raten werden im Leasing-Vertrag festgelegt und werden vom Leasing-Nehmer an den Leasing-Geber für die Nutzung des Objekts bezahlt. Dies kann mit einem linearen, degressiven oder progressiven Zahlungsverlauf geschehen. Oder es kann in der Form eines Miet-Ratensystems geschehen, wobei saisonale Faktoren bei der unternehmerischen Tätigkeit des Leasing-Nehmers berücksichtigt werden.

Leasing-Vertrag
Der Leasing-Vertrag wird als Vereinbarung zwischen Leasing-Nehmer und Leasing-Geber geschlossen und regelt alle Modalitäten des Geschäftes: Das Recht auf die Nutzung (Nutzungsüberlassung) des Leasing-Objektes wird an den Leasing-Nehmer zu einem vereinbarten Betrag, über einen bestimmten Zeitraum und unter bestimmten Bedingungen übertragen. Finanzierungs-Leasing-Verträge sind in Schweden weitestgehend standardisiert und unterliegen den üblichen Gesetzes- und Buchhaltungsprinzipien.

Sale & lease back
Beim sale and lease back Verfahren hat der künftige Leasing-Nehmer das Objekt selbst gekauft, verkauft es an die Leasing-Gesellschaft, um es dann zu festgelegten Konditionen von der Leasing-Gesellschaft zurück zu leasen. Der Leasing-Nehmer behält so die Nutzung des Objekts, das zum Eigentum der Leasing-Gesellschaft geworden ist. In Schweden gelten besondere Regelungen für sales-and-lease-back-Vereinbarungen.

Leasing-Nehmer (der Begünstigte)
Der Kunde einer Leasing-Gesellschaft ist der Leasing-Nehmer. Er haftet für ein finanziertes Investitionsgut gegenüber der Leasing-Gesellschaft auf der Grundlage eines Leasing-Vertrags.

Leasing-Geber (Finanzleister)
Leasing-Geber ist die finanzierende Gesellschaft, die die Beschaffung des vom Kunden (Leasing-Nehmer) ausgewählten Investitionsgutes realisiert und es ihm zu den vereinbarten Vertragskonditionen zum Leasing zur Verfügung zu stellt.

Objektrisiko
Der Leasing-Nehmer trägt einen Großteil des Investitionsrisikos am Objekt. Er ist für die Auswahl des geeigneten Leasing-Objekts und des richtigen Lieferanten sowie für Lagerung und Wartung des Objekts verantwortlich. Am Ende des Leasingvertrages geht das Investitionsrisiko, zum Beispiel das Marktwertrisiko, auf die Leasing-Gesellschaft über.

Operating-Leasing
Die Leasing-Laufzeit bezieht sich nicht auf die gesamte Lebensdauer des Investitionsgutes, und der Leasing-Nehmer haftet nicht für seinen Gesamtwert. Der ursprüngliche Hersteller oder Lieferant oder eine dritte Partei trägt das Restrisiko. Diese Art des Leasings ist normalerweise nur dann geeignet, wenn das Investitionsgut einen gewissen Wiederverkaufswert hat. Im Wesentlichen kann der Kunde das Investitionsgut zusammen mit einem Zusatzservice nutzen. Es handelt sich hierbei um eine Leasing-Struktur, in der das Objekt unter Vertrag in der Investitionsanlage des Leasing-Gebers enthalten ist. Der Leasing-Geber schreibt das Objekt ab und der Leasing-Nehmer kann die Leasing-Raten steuerlich voll absetzen. Am Ende des Vertrags kann der Leasing-Geber das Investitionsgut zurückgeben oder den Vertrag erneuern oder es zu einem fairen Marktwert kaufen. Die Vertragslaufzeit liegt in der Regel zwischen 12 und 36 Monaten.

Optionales Recht auf Erwerb (nur Finanzierungs-Leasing)
Eine vorher bestimmte, festgelegte Summe, zu der die Leasing-Gesellschaft verpflichtet ist, das Vertragsobjekt an den Leasing-Nehmer zu verkaufen.

Restwerte
Ein Restwert ist der Wert des Investitionsgutes am Ende der Leasing-Laufzeit. Restwerte spielen eine bedeutende Rolle beim Operating-Leasing für Investitionsgüter, die am Ende der Vertragslaufzeit noch einen Wert besitzen. Der Restwert wird bei der Kalkulation der Ratenzahlungen nicht berücksichtigt. Am Ende der Laufzeit trägt die Leasing-Gesellschaft oder eine dritte Partei das Risiko, sollte der eigentliche Wert nicht mehr dem festgelegten Restwert entsprechen.

Servicekosten
Ein Betrag, der die Verwaltungskosten des Leasing-Vertrags deckt. Darunter fallen die Risikoberechnungen, Vertragsvorbereitungen und Zahlungsgebühren.

Laufzeit
Die Laufzeit bezieht sich auf den Zeitraum in dem der Leasing-Vertrag bedient werden muss. Bei Finanzierungs-Leasing variiert die Laufzeit normalerweise zwischen 36 und 120 Monaten, je nach Art der Anlage. Bei Operating-Leasing liegt die Laufzeit in der Regel zwischen 12 und 36 Monaten.

 
 
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