|
Aktuell gibt es keine Programme, die eine Finanzierung der
Investitionen mit Hilfe von EU-Mitteln durch Leasing ermöglichen.
Im
Fall der Programme SPO WKP 2.2.1. und 2.3. konnte das mit Leasing
finanzierte Projekt die Ratenzahlung wegen des Leasings für Sachanlagen
betreffen, der zur Übertragung des Eigentums auf diesen Sachanlagen auf
den Nutzer mit Ausschluss des Sale-and-lease-back-Leasing führte. Der
maximale Betrag, der sich zur Leistung der Finanzierungshilfe
qualifizierte (d.h. Summe der Leasing-Raten) durfte den Teil der
Vergütung des Leasing-Gebers, die dem Anfangswert der Sachanlagen
entsprach, nicht übersteigen. Der endgültige Wert des Leasing-Vertrages
wurde aufgrund der Rechnungen und Zahlungspläne, die vom Leasing-Geber
ausgestellt wurden, festgelegt.
Dem Antrag für die
Leasing-Finanzierung war eine Leasing-Zusage beizufügen. Der
Leasing-Vertrag konnte zwischen dem Leasing-Nehmer und -geber nicht
früher als einem Tag nach Beantragung der Finanzierung bei dem
zuständigen Regionalleasingbüro unterschrieben werden. Falls die
Gültigkeitsdauer des Leasing-Vertrages den Schlusstermin für die
Realisierung des Projektes überschreitete, galten als Auslagen, die
mitfinanziert wurden, die zu zahlenden und schon vom Begünstigten bis
zum Schlusstermin der Realisierung des Projektes gezahlten Leasing-Raten.
Die
Subvention wurde alle 6 Monate verrechnet, proportional wurden in diesem
Falle die Kapitalraten von vorgelegten, gezahlten Rechnungen verrechnet.
Wir
nehmen an, das die nächsten Programme im Herbst 2007 starten werden. Die
Grundlagen sollen gleich bleiben. Die aktuellesten Informationen werden
Sie hier finden.
Weitere Fragen zum Thema
Leasing-Finanzierung mit Hilfe von EU-Fonds beantworten wir Ihnen
jederzeit gerne.
|