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Leasing-Glossar

Leasing-Glossar
Leasing-Wissen für Sie

Leasing-Glossar enthält Definitionen, Hintergrundinformationen und Wissenswertes rund um die Themen Leasing und Finanzierung.


Anfangswert des Leasing-Objektes
Anschaffungswert des Leasing-Objektes samt evtl. damit verbundenen Nebenkosten (Transport, Transportversicherung, Zoll, Grenzsteuer), die in Rechnungsbüchern des Leasing-Gebers wiedergegeben wird und eine Grundlage für die Kalkulation der Leasing-Rate, d.h. der Ratenzahlung des Leasing-Nehmers zugunsten des Leasing-Gebers darstellt.

Ankauf des Leasing-Objektes durch den Leasing-Nehmer (Kaufoption)
Recht des Leasing-Gebers, das Leasing-Objekt nach Ablauf der Grundlaufzeit zu erwerben. Dieses Recht bildet einen erforderlichen Bestandteil des Finanzierungs-Leasing Vertrages, wobei dies im Operating-Leasing Vertrag durch den Willen der Parteien bedingt ist.

Ankauf (Endwert)
Eine vertragliche Summe, für die sich die Leasing-Gesellschaft verpflichtet, das Vertragsobjekt dem bisherigen Nutzer zu verkaufen. Dieser Wert ist meistens niedriger, als es sich aus der normativen Abnutzung des Leasing-Objektes ergeben würde und kann von dessen Marktwert abweichen. Ist der Erwerber der Leasing-Nehmer, wird er keiner erneuten Prüfung des Ankaufpreises durch das Steueramt ausgesetzt.

Bearbeitungsgebühr
Ein Betrag zur Deckung der Verwaltungskosten des Leasing-Vertragsabschlusses.

Endwert des Leasing-Objektes
Am Vertragende bildet der Buchwert des Leasing-Objektes den Unterschied zwischen seinem Anfangswert und der Summe vorgenommener Abschreibungen. Er ist die Grundlage für die Berechnung des Preises, zu dem das Leasing-Objekt durch den Leasing-Geber vermarktet werden kann, wobei diese Vermarktung sowohl zugunsten des Leasing-Nehmers, als auch einer Drittperson erfolgen kann.

Erstrate (Sonderzahlung)
Die vom Leasing-Nehmer beim Abschluss eines Leasing-Vertrages geleistete Eigenmitteleinbringung. Für den Leasing-Nehmer wird die Erstrate zum Zeitpunkt der Entrichtung als Betriebsausgabe anerkannt.

Denominiertes-Leasing
Eine Art von Operating- oder Kapital-Leasing, wo die Höhe der Leasing-Raten in Devisen festgelegt werden und die Zahlung in polnischen Zlotys erfolgt.

Garantieeinlage
Eine vom Leasing-Nehmer gezahlte Gebühr zur Sicherung etwaiger Forderungen des Leasing-Gebers in Bezug auf nichtordentliche Erfüllung des Operating-Leasing Vertrages. Tritt ein solcher Umstand nicht ein, wird die Sicherheit mit der Auflösung des Leasing-Vertrages an den Leasing-Nehmer zurückgezahlt. Da die Garantieeinlage rückzahlbar ist, gilt sie für den Leasing-Nehmer nicht als Betriebsausgabe.

Grundlaufzeit
Die Laufzeit des Leasing-Vertrages, nach welcher der Vertrag fortgesetzt werden kann, aber nicht muss. Die Laufzeit ist meistens gleich von mindestens 40% der normativen Abschreibungszeit, falls ihr Gegenstand den Abschreibungssätzen beweglicher Wirtschaftsgüter unterliegt und vom Charakter des Leasing-Gegenstandes, den Bedürfnissen des Berechtigten oder auch den geltenden Bestimmungen abhängt.

Investitionsrisiko
Hohe Anteile des Investitionsrisikos am Objekt trägt der Leasing-Nehmer. In seiner Verantwortung liegen auch die Auswahl des individuell passenden Leasing-Objektes und des richtigen Lieferanten, sowie Erhalt und Pflege des geleasten Objektes. Am Ende des Leasing-Vertrages geht das Investitionsrisiko, zum Beispiel das Marktwertrisiko, auf die Leasing-Gesellschaft über.

Kapital-Leasing (Finanzierungs-Leasing)
Eine Leasing-Form, in der der Gegenstand dem Vermögen des Leasing-Nehmers angerechnet wird und gleichzeitig im Eigentum der Leasing-Gesellschaft bleibt. Die Abschreibung des Vertragsgegenstandes wird also vom Leasing-Nehmer vorgenommen, der zugleich die Leasing-Rate (Zinssatz) steuerlich absetzbar machen kann (Zinsteil). Der Leasing-Gegenstand wird dem Kunden für eine Nutzungsdauer übergeben, die dem Zeitraum seiner Funktionstüchtigkeit ähnlich ist. Nach Vertragsende kann der Leasing-Nehmer den Leasing-Gegenstand erwerben oder kostenlos in sein Eigentum übernehmen.

Leasing
Eine Art von Dienstleistung, die es erlaubt, Wirtschaftsgüter in Anspruch zu nehmen (z.B. Maschinen, Immobilien, Fahrzeuge) ohne die Notwendigkeit, diese anzukaufen und somit erhebliche Beiträge einmalig auszugeben. Der Leasing-Gegenstand stellt das Eigentum der Leasing-Gesellschaft bis zum Zeitpunkt der Tilgung sämtlicher mit diesem Vertrag festgelegten Leasing-Raten durch den Berechtigten dar. Nach Ablauf des Leasing-Vertrages kann der Leasing-Nehmer, je nach Leasing-Form, den Leasing-Gegenstand kaufen oder ihn kostenlos in sein Eigentum übernehmen. Unabhängig aber von der Leasing-Form ist das Vertragsende immer mit der Unterzeichnung eines Endvertrages über der Eigentumsübertragung oder den Ankauf des Leasing-Objektes zwischen dem Leasing-Nehmer und Leasing-Geber verbunden. Leasing ist eine vorteilhafte alternative Finanzierungsform der Wirtschaftstätigkeit im Vergleich zu Krediten und Darlehen.

Leasing-Geber (Finanzierender)
Wirtschaftssubjekt, das die Anschaffung des vom Kunden (Leasing-Nehmer) ausgesuchten Gegenstandes vornimmt und ihn demnächst anhand des Leasing-Vertrages unter vereinbarten Konditionen "vermietet". Gemäß den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches wird der Leasing-Geber als Finanzierender genannt.

Leasing-Nehmer (Berechtigter)
Kunde einer Leasing-Gesellschaft (Wirtschaftssubjekt oder natürliche Person), der Kraft eines Leasing-Vertrages den im Eigentum der Leasing-Gesellschaft verbleibenden Vertragsgegenstand in Anspruch nimmt. Nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches wird der Leasing-Nehmer als Berechtigter bezeichnet.

Leasing-Objekt
Ein Wirtschaftsgut (bewegliches Gut oder Immobilie), Lizenz oder immaterielle bzw. juristische Werte, deren Nutzungsrechte auf Grund eines Leasing-Vertrages vom Leasing-Geber auf den Leasing-Nehmer übertragen werden.

Leasing-Rate
Eine im Leasing-Vertrag genannte Gebühr, die vom Leasing-Nehmer an den Leasing-Geber für die Nutzung des Leasing-Gegenstandes bezahlt wird. Sie kann die Form von gleichen Mieten (gleiche Raten), degressiven (sinkende Raten), progressiven (steigende Raten; kommen sehr selten vor) sowie die Form einer individuell festgelegten Miete annehmen., die z.B. eine saisonbedingte Tätigkeit des Leasing-Nehmers berücksichtigt.

Leasing-Vertrag
Ein Vertrag, kraft dessen das Nutzungsrecht an einem Gegenstand auf eine bestimmte Zeit und unter bestimmten Bedingungen, gegen vereinbarte Zahlungen auf den Leasing-Nehmer übertragen wird.

Null-Leasing
Eine Form von Operating-Leasing, wo die Summe aller Leasing-Raten gleich bzw. ähnlich dem Preis des Leasing-Gegenstandes ist. In der Praxis bedeutet das, dass nachdem alle Leasing-Raten vom Leasing-Nehmer bezahlt worden sind, er gleiche Kosten trägt, wie bei einem einmaligen Bar-Ankauf des Gegenstandes. Aufgrund der ausgehandelten Nachlässe beim Hersteller bieten die Leasing-Gesellschaften „Null-Leasing“ an. Die Null-Leasing Verträge werden gewöhnlich in fremder Währung abgeschlossen.

Operating-Leasing
Die meist verbreitete Leasing-Form, wo der Vertragsgegenstand dem Vermögen des Leasing-Gebers angerechnet und an ihn "vermietet" wird. Der Leasing-Geber nimmt Abschreibungen auf und der Leasing-Nehmer kann die Leasing-Miete (Leasing-Raten) steuerlich voll absetzbar machen. Nach Vertragsende ist sein Gegenstand dem Leasing-Geber zurückzugeben. In der Praxis wird er von dem bisherigen Benutzer für einen vorab festgelegten Preis (meistens ist das die Differenz zwischen dem Anfangswert des Leasing-Gegenstandes und der Summe bereits vorgenommenen Abschreibungen) gekauft. Die Vertragsdauer hängt von der Höhe des Abschreibungssatzes ab und liegt in der Regel zwischen 18 und 60 Monaten.

Rückzahlbares-Leasing
Eine Form von Operating-Leasing bei der das bisher im Eigentum des Leasing-Nehmers verbleibende Wirtschaftsgut dem Leasing-Geber verkauft und folglich von diesem gegen eine festgelegte Miete "gemietet" wird. Durch eine solche Leasing-Form gewinnt der Kunde Investitionsfonds zurück, die er in den Ankauf des Wirtschaftsgutes investiert hat und nutzt zugleich den Gegenstand, der zum Eigentum der Leasing-Gesellschaft wird.

Sicherheit der Forderungen aus dem Leasing-Vertrag
Ziel der im Vertrag vereinbarten und dem Leasing-Geber zustehenden Rechte ist es, sein mit dem Leasing-Vertrag verbundenes Risiko zu mindern. Die meist verwendete Sicherheit stellt der Eigenblankowechsel dar.

 
 
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