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Vergleich Leasing und Miete
Was sind die Besonderheiten von Leasing?

Der Begriff „Leasing“ stammt aus dem Englischen. Er bedeutet übersetzt Mieten, also die - im Juristen-Deutsch - „Gebrauchsüberlassung eines Wirtschaftgutes auf Zeit gegen Entgelt“. Tatsächlich gibt es neben einigen Gemeinsamkeiten zur Miete jedoch eine ganze Reihe wesentlicher Unterschiede, die Leasing häufig zur optimalen Lösung machen.

Gemeinsamkeiten
Im Gegensatz zu einem kreditfinanzierten Kauf ist der Benutzer von geleasten oder gemieteten Investitionsgütern nicht deren gesetzlicher Eigentümer. Aus diesem Grunde muss ein Leasing-Nehmer solche Güter nicht als Aktiva in seinen Bilanzen ausweisen.

Der Leasing-Geber - und nicht der Benutzer der geleasten Investitionsgüter - finanziert den Kaufpreis. Daher verzeichnen Leasing-Nehmer keinen Liquiditätsentzug und/oder müssen keine Fremdfinanzierung des Investitionsobjektes (z. B. zur Bezahlung eines oder mehrerer Firmengebäude) weit vor dessen potenzieller erster Nutzung abschließen. Stattdessen ist es möglich, die Kosten des Investitionsgutes aus dem Ertrag zu finanzieren, der durch dessen Nutzung im Laufe der Zeit generiert wird. Dieser Ansatz entspricht dem „Pay-as-you-earn-Prinzip”.

Wichtige Unterschiede von Leasing und Miete (auf der Grundlage von IAS-Vorschriften und Definitionen)
Leasing Miete
Der Leasing-Nehmer definiert - zusammen mit dem Leasing-Geber - das Anforderungsprofil an das Investitionsobjekt und legt das Kaufdatum fest, das seinen spezifischen Bedürfnissen entspricht. Er wählt den Hersteller aus, führt bei Bedarf die Verhandlungen über den Kauf/Vertrag und überwacht den Transfer oder, im Falle eines Firmengebäudes, das Management der Bauarbeit selbst - oder er kann, je nach seinen individuellen Bedürfnissen, alle oder einen Teil dieser Arbeiten der Leasing-Gesellschaft überlassen. In der Regel entscheidet allein der Vermieter über den Zeitpunkt des Kaufs und den Zustand und Lieferanten des Investitionsgutes.
Zahlungen für die Nutzung und die Nutzungsperiode sind für die gesamte Vertragslaufzeit von Beginn an festgelegt. Dies bedeutet, dass eine definitive Planung möglich ist. Das gemeinsame Interesse von Leasing-Geber und Leasing-Nehmer an einer optimalen Weiterverwertung - sei es durch den bisherigen Nutzer oder dritte Parteien - des Objektes nach Ablauf des Leasing-Vertrages stellt gleichzeitig sicher, dass die Eignung des Leasing-Objektes für seinen vorgesehenen Zweck und dessen Markttauglichkeit jederzeit gewährleistet bleiben. Die Art des Vertrages und die Marktsituation können dazu führen, dass Änderungen der Mietraten und Mietzeiträume nicht im voraus kalkulierbar sind. Weitere Unwägbarkeiten sind der dauerhafte gebrauchstaugliche Zustand - weil die Instandhaltung im Gegensatz zum Leasing normalerweise Sache des Vermieters ist - und die Eignung für den Nutzungszweck - weil z. B. veränderte Marktbedingungen eine Änderung der Nutzung erforderlich machen.

 
 
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