
Finanzierungs-Leasing ist seit den 80er Jahren ein Merkmal der italienischen Wirtschaft. Infolgedessen gibt es ein umfassendes Fallrecht, das von der Aufsicht der Banca d’Italia beeinflusst ist. Anwälte, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben, sind mit Finanzierungs-Leasing wohl vertraut, und die Dokumentation entspricht üblicherweise dem Standard und ist in der Regel leicht verständlich.

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Wie in allen Gerichtsbarkeiten nimmt der administrative Aufwand mit der Komplexität der geplanten Transaktion zu. Operating-Leasing und Asset Management sind in Italien relativ neue Märkte; das Knowhow der Muttergesellschaft und des leitenden Managements von Deutsche Leasing Italia ist zweifellos ein Wettbewerbsvorteil für unsere Partner und Kunden. Die für das Leasing maßgeblichen Regelungen sind über das Bürgerliche Gesetzbuch, die Vorschriften der Banca d’Italia, das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Verbraucherkreditgesetz, die Insolvenzordnung, das Handelsgesetzbuch, das Steuerrecht, die lokalen Unternehmenssteuergesetze und das Einkommenssteuergesetz sowie das Gesetz über die Körperschaftssteuer vertreut. Daneben gibt es regionale und staatliche Erlasse, z. B. zur subventionierten Finanzierung von Mobilien und Immobilien, die sich auch auf Finanzleasing-Geschäfte beziehen. Ferner haben auch richterliche Entscheidungen bei der Struktruierung der Gebiete des bürgerlichen Rechts und des Steuerrechts im Bereich des Leasings eine Rolle gespielt.
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Die Europäische Union
Aber das ist nicht alles. Auch die Europäische Union nimmt erheblichen Einfluss auf die Vorschriften für Leasing-Geschäfte. In Italien gibt es bisher noch keine verbindliche gesetzliche Definition des Leasings. Der Begriff Leasing ist durch richterliche Entscheidungen inzwischen relativ genau definiert. Im Allgemeinen wird die Ansicht vertreten, dass Finanzierungs-Leasing eine Sonderform der Miete mit bestimmten besonderen Bedingungen darstellt, um das Eigentum an dem Objekt auf den Leasing-Nehmer zu übertragen. Dieses „Eigentumsübertragungskonzept“ ist in der Rechtspraxis das wesentliche Unterscheidungsmerkmal zwischen Finanzierungs-Leasing und Operating-Leasing.
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