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Leasing-Glossar
Leasing-Wissen für Sie

Das Leasing-Glossar enthält Definitionen, Hintergrundinformationen und wertvolle Fakten und Zahlen zu Leasing und Finanzierung in Italien. Das demnächst einzuführende IAS/IFRS wird einige der nachstehenden Defintionen wesentlich ändern, insbesondere hinsichtlich der Identifizierung von Finanzierungs- vs. Operating-Leasing-Strukturen.


Eine Leasing-Struktur, bei der ein Objekt dem Leasing-Nehmer überlassen wird und gleichzeitig Eigentum des Leasing-Gebers bleibt. Die buchhalterische und steuerliche Abschreibung des Vertragsobjektes erfolgt durch den Leasing-Geber, und der Leasing-Nehmer kann die Leasing-Raten steuerlich vollständig abziehen (Zinsen und Kapitalanteil zuzüglich Mehrwertsteuer – mit einigen Ausnahmen bei Kraftfahrzeugen und einigen besonderen Strukturen). Das Leasing-Objekt wird dem Kunden für eine Nutzungsdauer, die der Dauer seiner Betriebstauglichkeit entspricht, überlassen. Nach der Vertragslaufzeit kann der Leasing-Nehmer das Leasing-Objekt entweder für einen vorher festgelegten Preis erwerben oder an den Leasing-Geber zurückgeben.Der Anschaffungswert des Leasing-Objektes einschließlich ggf. damit verbundener Zusatzkosten (Transport, Transportversicherung, Zoll, Importsteuer) wird von der Leasing-Gesellschaft gebucht und bei der Kalkulation der Leasing-Rate berücksichtigt. Hinsichtlich IAS-Vorschriften enthält die Miete im Rahmen eines Finanzierungs-Leasings praktisch alle Kosten des Wirtschaftsgutes, daher entspricht der Mietwert 90% oder mehr der Kosten des Wirtschaftsgutes. Die Leasing-Gesellschaft macht Abschreibungspauschalen geltend, während der Kunde sowohl Steuerbefreiung als auch Mehrwertsteuer für gezahlte Mieten geltend machen kann.

Eine vorher festgelegte Vertragssumme, für die die Leasing-Gesellschaft das Vertragsobjekt an den Leasing-Nehmer verkaufen muss. Dieser Wert liegt meistens unter dem Marktwert.

Die Laufzeit des Leasing-Vertrag, in welcher der Vertrag fortgesetzt werden muss. Bei Finanzierungs-Leasing muss die Mindestlaufzeit 50% oder mehr der normativen Abschreibungsfrist auf der Basis der Abschreibungssätze für bewegliche Wirtschaftsgüter je nach der Art des Leasing-Objektes unter Zugrundelegung der geltenden Steuervorschriften betragen, damit ein Steuerabzug der Leasing-Raten gewährt wird. Bei Operating-Leasing gibt es keine Mindestlaufzeit, aber die Laufzeit beträgt in der Regel zwischen 12 und 36 Monaten.

Eine Form des Leasings, bei der das verbleibende Wirtschaftsgut aus dem früheren Eigentum des Leasing-Nehmers an den Leasing-Geber verkauft und dann vom Leasing-Nehmer gegen ein vorher festgelegtes Entgelt zurückgeleast wird. Durch diese Leasing-Form erhält der Kunde seine für den Kauf des Wirtschaftsgutes investierten Mittel zurück, während er gleichzeitig das Objekt nutzt, das inzwischen Eigentum der Leasing-Gesellschaft geworden ist.

Leasing ist ein Vertrag zwischen der Leasing-Gesellschaft, dem „Leasing-Geber“, und dem Kunden, dem „Leasing-Nehmer“:br>
–  Die Leasing-Gesellschaft kauft das vom Leasing-Nehmer benötigte Wirtschaftsgut und ist Eigentümerin desselben.
–  Der Kunde mietet das Wirtschaftsgut von der Leasing-Gesellschaft und zahlt während eines vorher festgelegten Zeitraums Miete für die Nutzung des Wirtschaftsgutes.
Es gibt zwei Formen des Leasings: Finanzierungs-Leasing und Operating-Leasing. Leasing ist im Vergleich zu Krediten und Darlehen eine vorteilhafte, alternative Form der Finanzierung wirtschaftlicher Aktivitäten. Der Leasing-Nehmer kann Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Immobilien, Kraftfahrzeuge) nutzen, ohne die Notwendigkeit, diese zu kaufen und damit sofort erhebliche Beträge aufzuwenden.
Das Leasing-Objekt ist bis zu dem Datum, an dem die Tilgung aller für diesen Vertrag vereinbarten Leasing-Raten durch den Leasing-Nehmer erfolgt ist, Eigentum der Leasing-Gesellschaft. Nach Ablauf des Leasing-Vertrages kann der Leasing-Nehmer je nach Leasing-Form das Leasing-Objekt kaufen oder in seinen Aktiva ausweisen. Unabhängig von der Leasing-Form ist das Vertragsende stets mit der Unterzeichnung eines Endvertrages über die Eigentumsübertragung oder den Kauf des Leasing-Objekts zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber verbunden.

Wirtschaftssubjekt, das die Beschaffung des vom Kunden (Lizenznehmer) ausgewählten Objekts durchführt und dieses durch einen Leasing-Vertrag unter den vereinbarten Bedingungen „vermietet”.

Ein Kunde einer Leasing-Gesellschaft (Wirtschaftssubjekt), dem das Vertragsobjekt auf der Grundlage des durch einen Leasing-Vertrag begründeten Anrechts überlassen wird..

Wirtschaftsgüter (Mobilien oder Immobilien), Lizenzen oder immaterielle Güter oder Rechte, für die das Nutzungsrecht aufgrund eines Leasing-Vertrages vom Lizenzgeber auf den Lizenznehmer übertragen wird.

Ein in einem Leasing-Vertrag bezeichnetes Entgelt, das vom Lizenznehmer an den Lizenzgeber für die Nutzung des Leasing-Objektes gezahlt wird. Es kann sich um lineare, degressive oder progressive Raten sowie um einen saisonabhängigen Zahlungsverlauf handeln, bei dem z. B. dem saisonalen Charakter der Wirtschaftstätigkeit des Lizenznehmers Rechnung getragen wird.

Ein Vertrag, auf dessen Grundlage das Nutzungsrecht an einem Objekt gegen ein vereinbartes Entgelt für einen bestimmten Zeitraum und unter bestimmten Bedingungen auf den Lizenznehmer übertragen wird. Finanzierungs-Leasing-Verträge sind meistens standardisiert und entsprechen italienischem Recht.

Mietkauf (Hire Purchase/HP) ist eine angelsächsische Definition und eine weitverbreitete Finanzierungsmethode für den Kauf von Wirtschaftsgütern durch Unternehmen. Im Rahmen eines HP-Vertrages zahlt der Kunde eine Anfangskaution, während der Restbetrag nebst Zinsen über einen bestimmten Zeitraum entrichtet wird. Die Finanzierungsgesellschaft, die die Finanzierung anbietet, wird als „Gläubigerin“ bezeichnet. Sie kauft das Wirtschaftsgut im Auftrag des Kunden, der als „Mieter“ bezeichnet wird. Die Finanzierungsgesellschaft bleibt bis zur Zahlung der letzten Rate für das Wirtschaftsgut Eigentümerin desselben.

Der Lizenznehmer trägt einen großen Anteil an dem Investitionsrisiko für das Objekt. Die Auswahl eines geeigneten Leasing-Objektes und des richtigen Lieferanten sowie die Bewahrung und Wartung des Leasing-Objektes liegt ebenfalls in seiner Verantwortung. Investitionsrisiken wie das Marktwertrisiko werden auf den Lizenzgeber übertragen.

Die Dauer des Leasing-Vertrages erstreckt sich nicht über die gesamte Lebensdauer des Wirtschaftsgutes, und der Lizenznehmer haftet nicht für dessen vollen Wert. Auf der Grundlage der Vorschriften der Banca d’Italia für Leasing-Gesellschaften, die auf dem Finanzierungs-Leasing-Markt tätig sind, übernehmen der Originalhersteller oder der Lieferant oder eine dritte Partei das Restrisiko. Diese Art von Leasing wird normalerweise nur eingesetzt, wenn das Wirtschaftsgut einen voraussichtlichen Wiederverkaufswert besitzt. Dadurch kann der Kunde das Wirtschaftsgut zusammen mit zusätzlichen Services nutzen. Eine Leasing-Struktur, bei der das Vertragsobjekt zu den Aktiva des Leasing-Gebers gehört. Der Leasing-Geber schreibt das Objekt ab, und der Leasing-Nehmer kann die Leasing-Raten von der Einkommensteuer voll abziehen. Am Ende des Vertrages wird das Leasing-Objekt an den Leasing-Geber zurückgegeben. Die Vertragslaufzeit ist nicht festgelegt, beträgt jedoch im Allgemeinen zwischen 12 und 36 Monaten.

Ein Restwert ist der Wert des Wirtschaftsgutes am Ende der Leasing-Periode. Restwerte spielen bei einem Operating-Leasing in Verbindung mit Anlagen, die am Ende der Vertragslaufzeit einen Restwert besitzen, eine wichtige Rolle. Der Restwert wird bei der Kalkulation der Leasing-Raten nicht berücksichtigt. Entweder die Leasing-Gesellschaft oder eine dritte Partei übernehmen das Risiko, dass der Wert des Wirtschaftsgutes am Ende der Leasing-Periode geringer ist als der Restwert.

Ein Betrag, der die Verwaltungskosten des Leasing-Vertrages wie Risikobewertung, Vertragsausarbeitung, Zahlungsgebühren, deckt.

Eine Form des Leasings, bei der die Summe aller Leasing-Raten dem Preis des Leasing-Objektes entspricht. In der Praxis bedeutet dies, dass nach Zahlung aller Leasing-Raten durch den Lizenznehmer der Letztere dieselben Kosten trägt, als wenn er eine einmalige Barzahlung für das Objekt geleistet hätte. Leasing-Gesellschaften bieten „Null-Leasing“ aufgrund von Rabatten an, die mit dem Hersteller vereinbart werden.

 
 
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