| – | die bedeutende Investitionssumme
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| – | dass der Endleasing-Nehmer letztlich ein Startup-Unternehmen mit unbedeutenden finanziellen Kapazitäten und starken saisonalen Cashflow-Schwankungen war
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| – | dass die Risikobewertung bezüglich des Leasing-Nehmers und des zu finanzierenden Objekts für die Leasing-Branche unüblich war– die fehlende Beteiligung der Muttergesellschaft als direkte Bürgin infolge der speziellen Aktionärsstruktur des Konzerns und des Leasing-Nehmers
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| – | die Unterzeichnung eines Vorfinanzierungsvertrages zur Stützung des Finanzbedarfs während des langen Arbeitsfortschritts der Anlage
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| – | dass der Lieferant seinen Sitz in der Schweiz hatte (nicht CEE-Land) und in Schweizer Franken bezahlt wurde
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| – | dass die zeitliche Abstimmung des Geschäfts von wesentlicher Bedeutung war, da der Endtermin für die Lieferung nach der Saisoneröffnung des Vergnügungsparks auf keinen Fall verschoben werden durfte
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| – | die technischen Merkmale und die Art des Objekts hinsichtlich aller geltenden Importvorschriften, Umwelt- und Logistikfragen, anwendbarer Steuern und Zölle, lokaler Gesetze und Genehmigungen für die Aufstellung, Eigentümerhaften, Versicherungsschutz etc.
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Nach einer Reihe von Besprechungen mit dem Lieferanten und dem deutschen und italienischen Management des Leasing-Nehmers in Europa (das unterschiedliche Sprachen spricht), boten wir ein umfassendes Paket zur Finanzierung der Anlage an, die innerhalb der geplanten Zeit erfolgreich installiert wurde.