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Der steuerliche Hintergrund
Generell kommen Unternehmen in den Genuss von Steuervorteilen, sofern sie Eigentümer der Investitionsgüter sind und es sich um Mietkaufverträge handelt. Dies trifft für Finanzierungs-Leasing und Operating-Leasing allerdings nicht zu. Es ist ratsam, eine entsprechend professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
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