
|
|


Das Leasing-Glossar enthält Definitionen, Hintergrundinformationen und Wissenswertes rund um die Themen Leasing und Finanzierung.

|
Finanzierungs-Leasingvertrag
Bei einem Finanzierungs-Leasingvertrag deckt die Miete praktisch alle Kosten des Assets ab. Daher ist die Miete gleich oder größer als 90% der Assetkosten. Das Leasing-Unternehmen macht abgeschriebene Bilanzierungskosten geltend, während der Kunde bei Mietzahlungen sowohl von Steuersenkung als auch von Mehrtwertsteuerabzug profitieren kann.
|

|
Mietkauf
Der Mietkauf ist eine überaus etablierte Finanzmethode zum Kauf von Assets durch Unternehmen. Beim Mietkauf hinterlegt der Kunde zunächst ein Anzahlung. Der verbleibende Betrag und die Zinsen werden über eine bestimmten Zeitraum hinweg gezahlt. Das Finanzierungsunternehmen, das die Finanzierung bereitstellt, gilt als „Gläubiger“. Es kauft das Asset im Auftrag des Kunden, der als „Mieter“ gilt. Das Finanzierungsunternehmen bleibt bis zur Zahlung der letzten Rate für das Asset im Besitz desselben.
|

|
Leasing
Leasing ist ein Vertrag zwischen dem Leasingunternehmen, der „Leasing-Geber“ und dem Kunden, der „Leasing-Nehmer“.
| – | Das Leasing-Unternehmen kauft und ist im Besitz des Assets, das der Leasing-Nehmer benötigt. | | | – | Der Kunde mietet das Asset von dem Leasing-Unternehmen und zahlt für die Nutzung des Assets Miete für einen vorab vereinbarten Zeitraum.Das Leasing-Unternehmen kann in manchen Fällen steuerliche Abschreibungen der Assets geltend machen. Diese Vorteile werden in Form von geminderten Raten üblicherweise an den Leasing-Nehmer weiter gegeben. Es gibt zwei Leasing-Arten: Finanzierungs-Leasing und Operating-Leasing. | |
|

|
Lease Purchase (Pachtkauf)
Ein Pachtkauf ist im Wesentlichen das Gleiche wie ein Mietkauf. Der Hauptunterschied sind die Zahlungsbedingungen und -strukturierung. Einige Finanzierungsunternehmen unterscheiden zwischen Pachtkauf und Mietkauf, wenn der Kunde die Zahlung eines wesentlichen Bestandteils der Assetkosten bis zum Vertragsende aufschieben möchte.
|

|
Operating-Leasingvertrag
Der Leasing-Vertrag läuft nicht über die komplette Nutzungsdauer des Assets und der Leasing-Nehmer muss nicht für den vollständigen Betrag aufkommen. Der Leasing-Geber oder der ursprüngliche Hersteller oder Lieferant übernehmen das Restwertrisiko. Diese Leasing-Art kommt normalerweise nur dann zum Einsatz, wenn das Asset aller Wahrscheinlichkeit nach über einen Wiederverkaufswert verfügt, zum Beispiel ein Flug- oder Fahrzeug. Die geläufigste Form eines Operating-Leasingvertrags ist Contract Hire (Langzeitmiete). Der Kunde profitierte dabei im Wesentlichen von der Nutzung des Assets sowie zusätzlichen Dienstleistungen. Ein sehr geläufiges Beispiel für ein Asset mit Contract Hire Vertrag wäre eine Fahrzeugflotte.
|

|
Restwert
Ein Restwert ist der Wert des Assets am Ende des Leasing-Zeitraums. Restwerte spielen einen wichtige Rolle bei Operating-Leasingverträge, die für Ausrüstung abgeschlossen werden, die am Ende der Vertragslaufzeit noch einen Restwert aufweist. Der Restwert wird aus der Berechnung des Mietpreises herausgenommen. Entweder das Leasing-Unternehmen oder eine Drittpartei übernimmt das Risiko, dass das Asset am Ende des Leasing-Zeitraums nicht länger den ihm zugeschriebenen Restwert inne hat.
|
|
 |

|
|