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Das Leasing-Glossar enthält Definitionen, Hintergrundinformationen und Wissenswertes rund um die Themen Leasing und Finanzierung.


Absatzförderung mit Leasing
Die Absatzförderung ist eine Verkaufsunterstützung für Hersteller und Händler von Ausrüstungsgütern. Dies bedeutet, dass das Produktangebot um ein Leasingangebot erweitert wird. Der Investor erhält alle Dienstleitungen rund um die Investition aus „einer Hand“.
Zur Entwicklung individueller Absatzförderungskonzepte für Händler oder Hersteller gibt es variantenreiche Kooperationsformen.
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Leasing-Nehmer und Lieferant vereinbaren Anzahlungen die vor Lieferung und vor Beginn des Leasing-Vertrages zu leisten sind. Die Leasing-Gesellschaft kann diese Anzahlungen für den Leasing-Nehmer im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen leisten. Die Zinsen für Anzahlungen (Vorfinanzierung) werden bei Beginn des Leasing-Vertrages errechnet und dem Leasing-Nehmer belastet. Wenn der Leasing-Nehmer die Anzahlungen im eigenen Namen leistet erwirbt er ein Anwartschaftsrecht auf Eigentumserwerb. In Verbindung mit einem Leasing-Vertrag wird das Anwartschaftsrecht auf die Leasing-Gesellschaft übertragen, damit die Leasing-Gesellschaft überhaupt Eigentum erwerben kann. Leasing-Gesellschaft, Leasing-Nehmer und Lieferant vereinbaren, dass die Anzahlung des Leasing-Nehmers als von der Leasing-Gesellschaft geleistet betrachtet wird.
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Ein internationales Gremium von Bankenaufsichtsbehörden und Notenbanken erarbeitet in Basel neue Regeln für die Eigenkapitalanforderungen an Kreditinstitute. Im Wesentlichen geht es den Aufsichtsgremien darum, die Kapitalanforderungen an Kreditinstitute bei ihrer Kreditvergabe stärker als bisher vom individuellen Risiko abhängig zu machen. Während den Kreditengagements bisher 8% Eigenkapital unterlegt werden musste, wird in Zukunft in Abhängigkeit vom individuellen Kreditrisiko Eigenkapital in unterschiedlicher Höhe
(mehr oder weniger als bisher) zu unterlegen sein.
Für die Kunden der Kreditinstitute bedeutet dies, dass ihr individuelles Kreditrisiko durch ein Rating ermittelt wird und dies die Finanzierungskosten beeinflusst. Leasing verbessert die Bilanzrelationen des Leasing-Nehmers, was sich positiv auf das Rating auswirken kann. Leasing-Gesellschaften unterliegen für ihr Geschäft nicht den Regeln von Basel II. Die neuen Eigenkapitalvorschriften werden voraussichtlich ab 2006 verbindlich gelten.
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Bei den meisten geplanten Leasing-Investitionen bestellt zunächst der Kunde (= Künftiger Leasing-Nehmer) das Wirtschaftsgut beim Lieferanten. Nach Abschluss des Leasing-Vertrages tritt der Leasing-Geber in die Bestellung des Kunden ein. Mit Bezahlung der Lieferantenrechnung durch den Leasing-Geber wird diesem vom Lieferanten das Eigentum am Wirtschaftsgut direkt übertragen.
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Der Leasing-Geber aktiviert beim Operativ-Leasing Geschäft das Investitionsobjekt. Somit ist die Investition für den Leasing-Nehmer bilanzneutral, d.h. weder das Investitionsgut noch die Verbindlichkeiten werden bilanziert. Die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad verändern sich nicht. Laufende Leasing-Aufwendungen erscheinen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Leasing-Verpflichtungen werden im Anhang zu Jahresabschlüssen gezeigt.
Bei Finanz-Leasing wird das Objekt in den Büchern des Leasing-Nehmers ausgewiesen.
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Der Cash-Flow ist eine betriebswirtschaftliche Kennziffer, mit der die von einem Unternehmen in einer Abrechnungsperiode erwirtschafteten liquiden Mittel dargestellt werden. Vereinfacht ausgedrückt setzt sich der Cash-flow aus dem Gewinn plus Abschreibungen plus/minus Rückstellungen zusammen. Der cash-flow ist eine wichtige Größe zur Messung des Schuldentilgungskraft sowie der Innenfinanzierung eines Unternehmens.
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Ende des Leasing-Vertrages
Operativleasing-Verträge werden in der Regel mit Rückgabe des Objektes an die Leasing-Gesellschaft beendet. Vor dem Ende eines Vertrages wird allerdings verhandelt, ob bei weiterer Nutzung des Objektes der Vertrag verlängert oder ob das Objekt an den Leasing-Nehmer zum Marktwert oder einen Dritten verkauft werden soll.
Bei Finanzierungs-Leasing-Verträgen wird das Eigentumsrecht nach Ablauf der Laufzeit dem Leasing-Nehmer automatisch übertragen.
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In Verbindung mit einem Leasing-Objekt bedeutet Fungibilität die Dritt- oder Wiederverwertbarkeit des Investitionsgutes. Ein Leasing-Objekt ist dann nicht fungibel, wenn es nur bei einem bestimmten Anwender eingesetzt werden kann. Der Leasing-Geber ist nur dann wirtschaftlicher Eigentümer eines Objekts, wenn es sich um ein fungibles Wirtschaftsgut handelt.
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Die IAS/IFRS (International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards) sind das europäische Pendant zu den US amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften US-GAAP. Die IAS/IFRS Regelungen befinden sich derzeit noch in ständiger Weiterentwicklung. Inzwischen ist entschieden, dass alle Publikumsgesellschaften innerhalb der EU ihre Jahresabschlüsse ab 01.01.2005 nach den IAS/IFRS-Standards erstellen müssen.
Auch Staaten außerhalb der EU entwickeln ihre nationalen Rechnungslegungsvorschriften in Anlehnung an die IAS/IFRS-Standards.
Wegen der noch im Fluss befindlichen Entwicklungsarbeiten an den Standards ist beispielsweise noch nicht ganz sicher, ob nach IAS/IFRS-Standards erstellte Jahresabschlüsse an der New Yorker Börse anerkannt werden. Aus diesem Grund erstellen international tätige deutsche Konzerne ihre Abschlüsse derzeit nach US-GAAP-Standards. Es bleibt noch abzuwarten, welche der beiden Rechnungslegungsvorschriften eine höhere internationale Bedeutung erhalten oder ob es eine Harmonisierung zwischen beiden Vorschriften geben wird.
Die IAS/IFRS-Standards beinhalten Prüfkriterien, nach denen festgestellt wird, ob Leasing-Investitionen beim Leasing-Geber oder beim Leasing-Nehmer zu bilanzieren sind.
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In Ungarn existieren zahlreiche regionale und überregionale Förderprogramme, die - unter bestimmten Voraussetzungen - die Gewährung von Investitionszuschüssen, insbesondere für die mittelständische gewerbliche Wirtschaft, vorsehen.
Wegen unterschiedlicher Bedingungen ist jedoch zu prüfen, ob das jeweilige Programm die Förderung von Leasing-Investitionen zulässt. Wenn zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen die Zurechnung des Wirtschaftsgutes beim Nutzer erforderlich ist, werden Finanz-Leasing/Darlehensverträge abgeschlossen.
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Leasing ist die Gebrauchsüberlassung eines Investitionsgutes auf Zeit, gegen Entgelt im Rahmen eines Leasing-Vertrages. Typisch für das „Produkt“ Leasing ist, dass an einem Investitionsvorgang (fast) immer drei Parteien beteiligt sind: Der Kunde = Leasing-Nehmer, der Lieferant = Hersteller/Händler und der Leasing-Geber.
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Als Leasing-Geber werden Leasing-Gesellschaften bezeichnet. Die meisten Leasing-Gesellschaften sind Tochter- oder Partnerunternehmen von Kreditinstituten. Darüber hinaus betätigen sich auch bankenunabhängige Gesellschaften und Hersteller-Leasing-Gesellschaften im Markt.
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Leasing-Nehmer können sowohl natürliche wie juristische Personen sein. Im Rahmen eines Leasing-Vertrages werden dem Leasing-Nehmer von einem Leasing-Geber (Leasing-Gesellschaft) entgeltlich für einen bestimmten Zeitraum Nutzungsrechte an einem Objekt eingeräumt.
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Leasing-Objekt ist das mit einem Leasing-Vertrag investierte Wirtschaftsgut. Leasingfähig sind alle Objekte, die als selbstständige Wirtschaftsgüter genutzt werden können und fungibel sind.
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Die Leasing-Rate ist das vom Leasing-Nehmer zumeist monatlich oder vierteljährlich zu zahlende Nutzungsentgelt für die Gebrauchsüberlassung eines Wirtschaftsgutes. Mit den Raten zuzüglich etwaiger Restwerte oder Sonderzahlungen wird der größte Teil der Investitionskosten des Leasing-Gebers amortisiert. Grundlage für die Berechnung der Leasing-Raten bilden der Anschaffungswert, die Vertragslaufzeit und die Bedingungen im Kapitalmarkt. Die Kundenbonität und die Werthaltigkeit des Objekts üben zusätzlich Einfluss auf die Kalkulation aus. Leasing-Zahlungen sind - auch im steuerlichen Sinn - sofort GuV-wirksame Betriebsausgaben.
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Beim Vertragsabschluss kann eine zum Vertragsbeginn zu leistende Einmalzahlung vereinbart werden. Diese Leasing-Sonderzahlung ist eine Vorauszahlung mit entsprechender Verringerung der folgenden Leasing-Raten. Sonderzahlungen werden insbesondere dann vereinbart, wenn das Objekt einen unsicheren Wertverlauf erwarten lässt oder wenn andere Risiken „abgefedert“ werden sollen.
Leasing-Sonderzahlungen werden beim Leasing-Nehmer als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (Anzahlung) bilanziert. Die Auflösung erfolgt linear über die Laufzeit des Leasing-Vertrages. In der Bilanz des Leasing-Gebers erfolgt die Bilanzierung spiegelbildlich auf der Passivseite der Bilanz.
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Der Leasing-Vertrag wird als Vereinbarung zwischen Leasing-Nehmer und Leasing-Geber geschlossen und regelt alle Modalitäten des Geschäftes. Verschiedene Vertragsmodelle können gestaltet werden. Die wichtigsten Vertragsbestandteile sind die Höhe der Leasing-Rate, die Vertragsdauer und die Zahlungsmodalitäten.
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Maschinen-Versicherung ( Technische Versicherung )
Eine Maschinen-Versicherung deckt Sachschäden an fahrbaren und stationären Geräten wie Bau-, Baustoff-, Druck-, Kunststoff- und Werkzeugmaschinen ab. Sie gilt u.a. für folgende Sachschäden: Feuer, Brand, Blitzschlag, Sturm und Hagel, Frost und Eisgang, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Wasser-, Öl- und Schmiermittelmangel, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, Zerreißen infolge Fliehkraft, Überdruck oder Unterdruck, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung mit oder ohne Feuererscheinung an elektrischen Einrichtungen, Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus.
Der Versicherungsschutz sichert Leasing-Nehmer und Leasing-Geber vor erheblichen Vermögensrisiken. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist immer Bestandteil der Leasing-Verträge.
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Beim Mobilien-Leasing handelt es sich um Leasing-Investitionen für mobile Investitionsgüter, auch Ausrüstungsinvestitionen genannt. Hierzu gehören auch Betriebsvorrichtungen und immaterielle Anlagegüter (zum Beispiel Software).
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Hohe Anteile des Investitionsrisikos am Objekt trägt der Leasing-Nehmer. In seiner Verantwortung liegen auch die Auswahl des individuell passenden Leasing-Objektes und des richtigen Lieferanten, sowie Erhalt und Pflege des geleasten Objektes. Am Ende des Leasing-Vertrages geht das Investitionsrisiko, zum Beispiel das Marktwertrisiko, auf die Leasing-Gesellschaft über.
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Bei Finanz-Leasing-Verträgen mit Option wird dem Leasing-Nehmer bei Abschluss des Vertrages das Recht eingeräumt, die Vertragslaufzeit zu verlängern oder das Leasing-Objekt mit Ablauf des Vertrages zu kaufen.
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Mit pay-as-you-earn wird ausgedrückt, dass mit den Leasing-Zahlungen die Investitionskosten aus dem jeweils erwirtschafteten Ertrag erfolgen. Eine Vorausfinanzierung der Investition wird damit vermieden. Im Unternehmen dadurch verbleibende Liquidität kann für andere Zwecke - sogar ertragsteigernd - eingesetzt werden.
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Leasing-Geber und Leasing-Nehmer schließen für die im Laufe eines größeren Zeitraums (zum Beispiel 1 Jahr) geplanten Leasing-Investitionen einen Rahmenvertrag ab. Dem Leasing-Nehmer wird damit bestätigt, bis zu welcher betragsmäßigen Höhe er seine Investitionen tätigen kann.
Mit einem Rahmenvertrag können für den Leasing-Nehmer optimale Leasing-Bedingungen vereinbart werden. Der Administrationsaufwand ist sehr gering
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Der Restwert bei Leasing-Verträgen ist eine kalkulatorische Größe, die sich auf den Martktwert richtet, zur Ermittlung der Leasing-Zahlungen.
Es ist der Betrag, auf den der Leasing-Nehmer während der Laufzeit eines Vertrages keine Leasing-Zahlungen leistet. Leasing-Verträge mit Restwert werden als Operativ-Leasing-Verträge bezeichnet. Je höher der Restwert ist, desto geringer sind die Leasing-Zahlungen.
Der zum Ende des Vertrages ermittelte Restwert bildet die Grundlage für eine Vertragsverlängerung oder für einen Verkauf des Leasing-Objektes an einen Dritten oder an den Leasing-Nehmer.
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Die US-GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles) sind die US amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften nach denen alle Publikumsgesellschaften und US Unternehmen einschließlich ihrer europäischen Tochterunternehmen bilanzieren müssen, wenn sie an der New Yorker Börse anerkannt werden wollen. Die US-GAAP enthalten Prüfkriterien für die Bilanzierung von Leasing-Verträgen. Unterschieden wird nach Operating-Leasing-Verträgen mit Bilanzierung beim Leasing-Geber und Capital- Leasing-Verträgen mit Bilanzierung beim Leasing-Nehmer. Die Prüfkriterien enthalten Eckwerte beispielsweise zu Vertragslaufzeiten, Barwerten und Kaufoptionen. Zur Gestaltung der Leasing-Verträge ist eine eingehende Beratung unter Hinzuziehung der für die Leasing-Nehmer tätigen Wirtschaftsprüfer zweckmäßig.
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