| – | Das Leasing-Objekt wird vom Leasing-Nehmer als wirtschaftlichen Eigentümer in der Bilanz aktiviert und abgeschrieben. Er hat sämtliche objektbezogenen Aufwendungen zu tragen.
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| – | Nach Ablauf der Laufzeit wird das juristische Eigentumsrecht dem Leasing-Nehmer automatisch übertragen.
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| – | Beim Finanzierungs-Leasing mit Kaufoption verbleibt am Vertragsende ein Optionswert. Das Leasing-Objekt kann zum garantierten Optionspreis erworben werden.
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| – | Die Umsatzsteuer wird auf den gesamten Anschaffungswert am Anfang der Laufzeit fällig und ist als Vorsteuer in voller Höhe abzugsfähig. Beim Finanzierungs-Leasing mit Kaufoption wird die Umsatzsteuer auf den Kapitalanteil der Leasing-Raten fällig.
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| – | Die Umsatzsteuer wird auf die Leasing-Rate fällig und ist als Vorsteuer abzugsfähig.
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| – | Die Leasing-Raten bestehen aus Kapital- und Zinsanteil. |
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