UmtauscheinesLeasing-Gegenstandes

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Umtausch eines Leasing-Gegenstandes

Ein Leasing-Objekt kann während der Laufzeit eines Vertrages gegen ein gleichwertiges oder höherwertiges Objekt – ohne Nachteile für den Leasing-Nehmer – ausgetauscht werden, wenn dieser Austausch technisch oder wirtschaftlich plausibel begründet werden kann.