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RahmenvertragLeasing-Geber und Leasing-Nehmer schließen für die im Laufe eines größeren Zeitraums (z. B. ein Jahr) geplanten Leasinginvestitionen einen Rahmenvertrag ab. Dem Leasing-Nehmer wird damit bestätigt, bis zu welcher betragsmäßigen Höhe er seine Investitionen tätigen kann. Für die jeweiligen Investitionen sind keine Einzel-Leasing-Verträge mehr nötig, weil Leasing- oder Abrufscheine genügen.
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