[Hauptnavigation:] Leistungsspektrum Unternehmen Sparkasse Online-Services
Sie befinden sich auf der Seite: Deutsche Leasing | Konkurs des Leasing-Nehmers / Insolvenz. Direkt zum Seiteninhalt.





| A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |
Konkurs des Leasing-Nehmers / InsolvenzBei Zahlungsverzug kann der Leasing-Geber den Leasing-Vertrag kündigen, die Rückstände fällig stellen sowie die Herausgabe des Leasing-Objektes verlangen. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, liegt es im Ermessen des Insolvenzverwalters, ob und wie der Leasing-Vertrag weitergeführt wird. Eine Weiterführung ist dann möglich, wenn die vereinbarten Leasingzahlungen geleistet werden.
|