Immobilien-Leasing

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Immobilien-Leasing

Für Gebäude und Grundstücke können Immobilien-Leasing-Verträge abgeschlossen werden. Folgende Varianten sind am häufigsten anzutreffen:

1. Die Leasing-Gesellschaft erwirbt Grundstück und Gebäude und schließt mit dem Leasing-Nehmer einen Leasing-Vertrag ab.

2. Die Leasing-Gesellschaft erwirbt das Grundstück, errichtet als „Bauherr“ das vom Leasing-Nehmer gewünschte Gebäude und schließt darüber den Leasing-Vertrag ab.

Maßgeblich für die Zurechnung (Bilanzierung) der Immobilie sind die Bestimmungen des Immobilien-Leasing-Erlasses.

Zur Optimierung der Gestaltung von Immobilien-Leasing-Verträgen tritt als Leasing-Geber eine eigens für den Leasing-Vertrag gegründete Objektgesellschaft in Erscheinung, deren Gesellschafter die Leasing-Gesellschaft ist. Auch der Leasing-Nehmer kann Anteile an der Gesellschaft halten.


Siehe auch: