Gewerbesteuer

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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer. Grundlage für die Berechnung ist der Gewerbeertrag. Jede Kommune hat das Recht die Höhe der Gewerbesteuer (Hebesatz) festzulegen.

Dem Gewerbeertrag sind Zinsen und den Zinsen vergleichbare Beträge mit 25 % hinzuzurechnen. Bei Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren wird nur der sog. Finanzierungsanteil als Zins hinzugerechnet. Dieser wird bei mobilen Wirtschaftsgütern mit 20 %, bei immobilen Wirtschaftsgütern mit 50 % und bei Lizenzen mit 25 % pauschaliert herausgerechnet.

Die Gewerbesteuer ist nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar, sie kann aber unter bestimmten Voraussetzungen (als Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer an einer Personengesellschaft) auf die Einkommensteuer angerechnet werden.