EigentumbeimImmobilien-Leasing

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Eigentum beim Immobilien-Leasing

In Verbindung mit Immobilien-Leasing-Verträgen gelten vergleichbare Eigentums-Regelungen wie beim Mobilien-Leasing. Beim Immobilien-Leasing tritt als Leasing-Geber häufig eine für eine bestimmte Immobilie gegründete Objektgesellschaft in Erscheinung, die zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentümerin der Immobilie ist. Details zur Zurechnung (Bilanzierung) sind in den Immobilien-Leasing-Erlassen des Bundesministers der Finanzen geregelt.


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