Baurecht

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Baurecht

Der Leasing-Geber kann auf einem fremden Grundstück ein Gebäude errichten, um es später zu verleasen. Die Erlaubnis hierzu nennt man „Baurecht“. Eingeräumt werden kann das Baurecht dem Leasing-Geber vom Liegenschaftseigentümer, dem Leasing-Nehmer oder Dritten.


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