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Leasing ist nicht gleich Leasing
Der Begriff "Leasing" kann im Französischen zum einen die Bedeutung „Mietvertrag mit Kaufoption“ (credit-bail) haben, womit es in erster Linie dem Gesetz über Währungen und Finanzen vom 2. Juli 1966 unterliegt. Zum anderen kann Leasing als „Finanz- und Operating-Leasing“ (location) verstanden werden, ist demzufolge ein reiner Mietvertrag ohne Kaufoption und unterliegt in erster Linie den Bestimmungen des "Code Civil".
International, zunehmend auch in Deutschland, sind insbesondere im Zusammenhang mit neuen Bilanzierungsvorschriften wie IAS/IFRS oder US-GAAP die Begriffe „Finanzierungs-Leasing“ und „Operating-Leasing“ gebräuchlich. Ersterer entspricht in etwa der Vollamortisation und der zweite der Teilamortisation. Charakteristisch für „Operating-Leasing“ sind jedoch in der Regel sehr kurze Vertragslaufzeiten. Darüber hinaus übernimmt die Leasing-Gesellschaft nach Vertragsende das volle Verwertungsrisiko für das Leasing-Objekt.
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