Besserer Schutz für PKW-Besitzer! Im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ist festgelegt, dass Automobilhersteller im Falle eines Defektes (bei Modell, Baureihe, Motor etc.) verpflichtet sind, diesen umgehend an das Kraftfahrt-Bundesamtes (KFA) zu melden.
Hier finden kurze Informationen zu den aktuellen und wichtigsten Rückruf-Aktionen. So erkennen Sie schnell und unabhängig, ob zum Beispiel Fahrzeuge oder Fahrzeugteile Ihres Fuhrparks betroffen sind.







Rückruf-Aktionen