Juristisch betrachtet ist Leasing die „Gebrauchsüberlassung eines Investitionsgutes auf Zeit gegen Entgelt“. Faktisch stellt sie eine Finanzierungs-Alternative für Investitionen dar und darüber hinaus ein Instrument der strategischen Unternehmensführung.
Der Begriff „Leasing“ stammt aus dem Englischen und bedeutet „Miete“. Tatsächlich gibt es neben einigen Gemeinsamkeiten eine ganze Reihe wesentlicher Unterschiede, die Leasing häufig zur optimalen Lösung machen.
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Leasing umfasst Komponenten der Finanzierung, zumal - je nach Vertrags-Art - der Erwerb des Leasing-Gegenstandes nach Ablauf der Grund-Leasingzeit von Anfang an ausdrücklich angeboten wird.
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Die Investitionsentscheidung trifft der Leasing-Nehmer. Sie wählen sowohl das Leasing-Objekt als auch den Lieferanten.
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Verwaltung und Instandhaltung liegen in den Händen des Leasing-Nehmers. Sie agieren weitgehend als Eigentümer. Beispielsweise stellen Sie die erforderliche Wartung sicher und schließen notwendige Versicherungen ab. Diese Aufgaben übernimmt auf Wunsch die Deutsche Leasing für Sie.
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Leasing stellt ein bilanz- und finanzstrategisches Steuerungsinstrument für Sie dar. Leasing-Objekte werden bei der Leasing-Gesellschaft und nicht beim Nutzer bilanziert und Leasing-Raten sind steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben.
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Vertragslaufzeiten sind weitgehend frei vereinbar und je nach Vertragsart kann das Verwertungsrisiko nach Vertragsablauf durch die Leasing-Gesellschaft übernommen werden. Dies gibt Ihnen die Flexibilität, konjunkturelle Schwankungen auszugleichen und Ihre Innovationen optimal zu managen.