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Was ist Leasing?

Vergleich Leasing und Miete
Leasing-Vorteile
Leasing-Ablauf

Vergleich Leasing und Miete
Was sind die Besonderheiten von Leasing?

Der Begriff „Leasing“ stammt aus dem Englischen. Er bedeutet übersetzt „Mieten“, also „Gebrauchsüberlassung eines Wirtschaftgutes auf Zeit gegen Entgelt“. Zwischen den beiden Produkten besteht allerdings eine Reihe von wichtigen Unterschieden.

Gemeinsamkeiten von Leasing und Miete
Anders als beim kreditfinanzierten Kauf ist der Nutzer eines Wirtschaftsgutes sowohl beim Leasing als auch bei der Miete nicht gleichzeitig dessen juristischer Eigentümer. Aus diesem Grund müssen diese Güter auch nicht in der Bilanz aktiviert werden.

Der Leasing-Geber, nicht der Nutzer des Wirtschaftsgutes, finanziert dessen Anschaffung. Leasing-Nehmer müssen also weder weniger Liqudität in Kauf nehmen noch ihr Investitionsobjekt fremdfinanzieren (z.B. Zahlungen für ein oder mehrere Betriebsgebäude) bevor sie es tatsächlich nutzen können. Vielmehr ist es nach dem "Pay-as-you-earn"-Prinzip möglich, die Kosten für ein Wirtschaftsgut aus den Erträgen zu finanzieren, die nach und nach damit erwirtschaftet werden.

Wichtige Unterschiede von Leasing und Miete
Leasing Miete
Der Leasing-Nehmer definiert - in Abstimmung mit seinem Leasing-Geber - nach seinen spezifischen Bedürfnissen das Anforderungsprofil für das Investitionsobjekt und legt das Beschaffungsdatum fest. Er wählt den Hersteller aus, führt gegebenenfalls selbst die Kauf-/Vertragsverhandlungen und wickelt die Übernahme oder - bei einem Betriebsgebäude - das Baumanagement in eigener Regie ab. Je nach individuellem Bedürfnis kann er diese Aufgaben aber auch teilweise oder ganz an die Leasing-Gesellschaft übertragen. Im Regelfall entscheidet allein der Vermieter über den Anschaffungszeitpunkt, die Beschaffenheit und den Lieferanten des Investitionsgutes.
Die Nutzungsentgelte und die Nutzungsdauer sind von Anfang an für die gesamte Vertragslaufzeit fixiert. Damit besteht Planungssicherheit. Das identische Interesse von Leasing-Geber und Leasing-Nehmer an einer optimalen Weiterverwertung des Investitionsobjektes nach Ablauf des Leasing-Vertrages - entweder durch den bisherigen Nutzer oder Dritte - sorgt zugleich dafür, dass die Einsatz- und die Markttauglichkeit des Leasinggutes jederzeit gewahrt bleibt. Je nach Vertragsgestaltung und Marktsituation sind insbesondere Mietpreisänderungen und die Dauer des Mietverhältnisses im Voraus kaum kalkulierbar. Weitere Unwägbarkeiten stecken - weil die Instandhaltung im Gegensatz zum Leasing in der Regel dem Vermieter obliegt - in der jederzeitigen Gebrauchsfähigkeit sowie - beispielsweise weil veränderte Marktverhältnisse eine Nutzungsänderung erfordern - in der Gebrauchstauglichkeit.

 
 
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