• Verkürzung der Abschreibungszeit betrifft das Eigentum aus den ersten beiden Abschreibungsgruppen
• Abschreibungen werden auf der monatlichen Basis angewendet
• Abschreibungszeit für Eigentum in der ersten Gruppe wird von 3 Jahren auf 12 Monate verkürzt
• Abschreibungszeit für Eigentum in der zweiten Gruppe wird von 5 Jahren auf 24 Monate verkürzt, wobei für die ersten 12 Monate 60% des Einstiegpreises abgeschrieben werden und für die nächsten 12 Monate die restlichen 40%
• technische Bewertung des Eigentums, das auf die oben beschriebene Art und Weise abgeschrieben wird, wird den Einstiegspreis nicht erhöhen
• man kann auch die bisherige Abschreibungsart benutzen
• entsprechend kann man auch die Mietdauer verkürzen, auch bei der Eingentumsanschaffung in der Form von Finanzleasing