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Business Case 1
Verkürzung der Abschreibungszeit

Verkürzung der Abschreibungszeit

Als Mittel zur Erhöhung vom Verkauf von neuen Maschinen und Anlagen bringt die Gesetzesnovelle über die Einkommenssteuern die Möglichkeit, die Abschreibungszeit beim neuen vom 1.1.2009 bis 30.6.2010 angeschafften Sachvermögen zu verkürzen:

• Verkürzung der Abschreibungszeit betrifft das Eigentum aus den ersten beiden Abschreibungsgruppen

• Abschreibungen werden auf der monatlichen Basis angewendet

• Abschreibungszeit für Eigentum in der ersten Gruppe wird von 3 Jahren auf 12 Monate verkürzt

• Abschreibungszeit für Eigentum in der zweiten Gruppe wird von 5 Jahren auf 24 Monate verkürzt, wobei für die ersten 12 Monate 60% des Einstiegpreises abgeschrieben werden und für die nächsten 12 Monate die restlichen 40%

• technische Bewertung des Eigentums, das auf die oben beschriebene Art und Weise abgeschrieben wird, wird den Einstiegspreis nicht erhöhen

• man kann auch die bisherige Abschreibungsart benutzen

• entsprechend kann man auch die Mietdauer verkürzen, auch bei der Eingentumsanschaffung in der Form von Finanzleasing


 
 
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